Die typischen Tricks von Billigstrom-Anbietern

Die typischen Tricks von Billigstrom-Anbietern 

Haben sich Verbraucher gerade erst mit der Strompreiserhöhung im vergangenen Jahr abgefunden, liegt bei vielen schon wieder ein Brief im Briefkasten, in dem der Stromversorger gleich die nächste Erhöhung ankündigt. Dass die Strompreise im Allgemeinen gestiegen sind, ist den meisten durchaus klar.

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Viele Verbraucher haben aber auch erkannt, dass sie durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter mitunter ordentlich Geld sparen können. Zudem wissen viele mittlerweile, dass ein Wechsel gar nicht so kompliziert und die Angst, plötzlich ohne Strom dazustehen, letztlich unbegründet ist.

Hat sich ein Kunde jedoch dazu entschieden, seinen Stromlieferanten zu wechseln, muss er sich erst einmal in dem Tarifdschungel zurechtfinden. Derzeit gibt es bundesweit über 1.000 verschiedene Stromanbieter und selbst in kleinen, ländlichen Gemeinden stehen zig unterschiedliche Anbieter zur Auswahl.

Die meisten Versorger bieten dann auch noch diverse Tarifmodelle an und buhlen zusätzlich dazu oft mit Sonderaktionen um neue Kunden. Um sich zu informieren, greifen Verbraucher deshalb üblicherweise auf Vergleichsportale zurück.

Diese Rechner stehen kostenlos im Internet zur Verfügung und ermöglichen, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Anbieter am eigenen Wohnort in Frage kommen und was die Tarife auf Basis des eigenen Stromverbrauchs kosten.   

Billigstrom-Anbieter stehen in den Listen ganz oben

Nutzt ein Verbraucher einen Vergleichsrechner, ist die Ergebnisliste, die er erhält, in aller Regel nach aufsteigenden Preisen sortiert. Das bedeutet, die günstigen Tarife stehen ganz oben und je höher der Preis ist, desto weiter hinten landet er jeweilige Anbieter. Dies wiederum hat zur Folge, dass sich ein Kunde, der rein den Preis berücksichtigt, schnell bei den sogenannten Billiganbietern oder deren Tochtergesellschaften wiederfindet.

Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Verbraucher die Voreinstellungen mit Bedacht auswählt und Tarife mit beispielsweise Paketpreisen, Vorauskasse, Boni oder ohne Preisgarantie von vorneherein ausklammert. Natürlich ist es erfreulich, wenn der Wettbewerb auf dem Strommarkt in Gang kommt und der Verbraucher in der Folge von kostengünstigen Tarifen profitieren kann.

Außerdem ist es keineswegs so, dass ein Billiganbieter zwangsläufig schlechter sein muss als ein namhafter, teurerer Versorger. Trotzdem kommt es vor allem bei solchen Anbietern, die mit besonders günstigen Preisen werben, immer wieder zu Beschwerden.

So geraten einige dieser Anbieter regelmäßig in Kritik, weil sie fehlerhafte Rechnungen ausstellen, plötzlich die Preise deutlich anheben, auf Vorkasse bestehen, versprochene Bonuszahlungen einbehalten oder vorhandenes Guthaben nicht zurückzahlen. Bei anderen Anbietern lässt der Service zu wünschen übrig oder sie sind bei Fragen, Störungen und anderen Problemen kaum oder nur über teure Hotlines erreichbar. Wieder andere Anbieter machen es Kunden, die kündigen möchten, sehr schwer, aus dem Vertrag herauszukommen.   

Die typischen Tricks von Billigstrom-Anbietern

Eine Ursache für den möglichen Ärger mit Billigstrom-Anbietern ist häufig deren Geschäftsmodell. Um möglichst viele Kunden zu gewinnen, kalkulieren einige Billiganbieter ihre Preise nämlich so, dass sie im ersten Jahr keinen Gewinn erzielen. Werben die Anbieter zusätzlich zu den sehr günstigen Preisen auch noch mit satten Neukundenboni, zahlen sie teilweise sogar drauf. Also müssen solche Stromlieferanten dieses Geld später irgendwie wieder reinholen.

Dabei arbeiten Billigstrom-Anbieter mit einigen ganz typischen Tricks:

1.       Vorkasse.

Bei sehr kostengünstigen Stromtarifen werden die Abschlagszahlungen oft nicht monatlich fällig, sondern müssen im Voraus für ein Quartal, ein Halbjahr oder ein ganzes Jahr bezahlt werden.

Die Methode dahinter ist die, dass durch den konstanten Zugang von sofort zahlenden Kunden fortlaufend Geld in die Kasse kommt, das dann wieder verwendet werden kann, um den weiteren Kundenfang zu finanzieren. Möchte ein Verbraucher aber aus seinem Vertrag aussteigen oder sollte es dazu kommen, dass der Anbieter keinen Strom mehr liefern kann, ist fraglich, ob der Kunde sein Geld jemals wiedersieht.

2.       Preiserhöhungen.

Einige Anbieter informieren den Kunden schon recht kurz nach Vertragsabschluss darüber, dass die Preise angehoben werden. Andere Anbieter kündigen die Preiserhöhung erst für das zweite Vertragsjahr an und hoffen gleichzeitig darauf, dass der Kunde nicht gleich wieder den Anbietern wechseln möchte.

Entscheidet sich der Kunde aber doch für einen erneuten Wechsel, verweigern einige Anbieter den versprochenen Bonus. Typischerweise berufen sie sich dabei auf eine Klausel in den AGB, nach der der Neukundenbonus nur dann gewährt werden kann, wenn vor Ablauf des ersten Vertragsjahres keine Kündigung erfolgt.

3.       Erhöhte Abschläge.

Einige Anbieter erhöhen die fälligen Abschlagszahlungen mit teils fadenscheinigen Begründungen schon im Laufe des Jahres, andere Anbieter legen für den kommenden Abrechnungszeitraum höhere Abschlagszahlungen fest als es für den tatsächlichen Verbrauch angemessen wäre. Während diese überhöhten Abschläge Geld in die Kassen der Billiganbieter spülen, ist es für den Kunden nicht immer einfach, sein Guthaben wiederzubekommen.

So gibt es Anbieter, die sich viel Zeit lassen, bis sie dem Kunden die Abrechnung zuschicken und das Guthaben auszahlen. Andere Anbieter verrechnen das Guthaben einfach mit den nächsten Abschlägen, obwohl das von Gesetzes wegen eigentlich nicht zulässig ist.

4.       Pakettarife.

Auf den ersten Blick wirken Tarife, bei denen der Kunde eine bestimmte Strommenge einkauft, oft recht günstig. Allerdings rechnen sich solche Tarife tatsächlich nur dann, wenn der Kunde seinen Stromverbrauch genau einschätzen und nennenswerte Schwankungen ausschließen kann.

Dies liegt zum einen daran, dass der Kunde grundsätzlich immer den Preis für das volle Paket bezahlen muss. Hat er weniger verbraucht, verfällt die nicht genutzte Menge. Zum anderen werden mitunter ordentliche Zusatzzahlungen fällig, wenn der Kunde mehr verbraucht. Der Mehrverbrauch wird nämlich separat abgerechnet und dies meist zu Preisen, die über den ortsüblichen Tarifen liegen. 

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