Haushaltsnahe Dienstleistungen – Infos zu Vertrag und Rechnung, Teil 1

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Infos zu Vertrag und Rechnung, Teil 1

Wer sich im Haushalt bei alltäglichen Arbeiten helfen lassen möchte, sollte mehrere Anbieter miteinander vergleichen und sich verschiedene Angebote einholen, bevor er einen Vertrag unterschreibt. In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, worauf es beim Gespräch mit dem Dienstleister ankommt und nennen die wichtigsten Infos zu Vertrag und Rechnung.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen - Infos zu Vertrag und Rechnung, Teil 1

Welche haushaltsnahen Dienstleistungen sollen es sein?

Hat sich ein Haushalt dazu entschieden, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen, sollte er zunächst einmal für sich seine eigenen Wünsche und Vorstellungen klären. Wobei wird Hilfe benötigt? Wofür fehlt die Zeit? Welche Aufgaben sollen abgegeben werden?

Der Haushalt sollte sich überlegen, wann, wie oft und bei welchen Tätigkeiten er gerne Unterstützung hätte.

Der nächste Schritt ist die Suche nach einem passenden Dienstleister. Dazu kann sich der Haushalt im Bekanntenkreis umhören, im Internet recherchieren oder sich bei Nachbarschaftshilfen umsehen.

Auch die Kommune oder die Pflegekasse kann der richtige Ansprechpartner sein. Hat der Haushalt mehrere Dienstleister in die engere Auswahl genommen, sollte er mit ihnen Erstgespräche vereinbaren.

Was sollte im Erstgespräch besprochen werden?

Beim Erstgespräch sollte der Haushalt möglichst präzise erläutern, welche Vorstellungen er von den Dienstleistungen hat. Während es dem einen zum Beispiel reicht, wenn die Fenster zweimal im Jahr geputzt werden, möchte der andere jeden Monat frisch geputzte Fenster haben.

Ein Haushalt erledigt seine Einkäufe immer in den gleichen Geschäften, praktiziert eine spezielle Ernährungsform oder muss auf Allergien und Unverträglichkeiten achten, ein anderer Haushalt legt auf solche Aspekte keinen besonderen Wert.

Um den richtigen Leistungsumfang zu ermitteln und Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Haushalt deshalb möglichst konkret sagen, was er möchte.

Im Erstgespräch sollte auch abgeklärt werden, was passiert, wenn der Haushalt mit dem zugeteilten Mitarbeiter nicht zufrieden ist. Oder wenn der Mitarbeiter krank, in Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist.

Natürlich kann sich der Haushalt auch nach den Qualifikationen der Beschäftigten erkundigen. Außerdem kann er fragen, ob der Dienstleister überwiegend Festangestellte oder Minijobber beschäftigt.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt sind die Zahlungsbedingungen:

  • Erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand, pauschal oder anhand der erledigten Arbeiten?

  • Werden die Anfahrten und die Materialkosten gesondert in Rechnung gestellt?

  • Mit welchen Gesamtkosten muss der Haushalt rechnen?

  • Wann wird die Rechnung erstellt und wann ist die Zahlung fällig?

Ein Erstgespräch ist immer kostenfrei und unverbindlich. Unabhängig von der Dauer des Gesprächs ist der Haushalt nicht dazu verpflichtet, das Angebot anzunehmen.

Genauso muss er weder sofort einen Vertrag unterschreiben noch Paketen mit Dienstleistungen zustimmen, die er gar nicht will oder braucht.

Ob und wann der Haushalt einen Vertrag unterschreibt und welche Dienstleistungen dieser umfasst, entscheidet allein der Haushalt. Dabei muss er auch keine Bedenken haben.

Immerhin vergibt er einen kostenpflichtigen Auftrag in seinem zu Hause. Daher ist es völlig legitim, genau abzuwägen, wer die Arbeiten übernehmen soll.

Was sollte der Vertrag regeln?

Hat sich der Haushalt im Rahmen von Erstgesprächen einen Eindruck von mehreren Anbietern verschafft, sollte er sich konkrete Angebote mit individuellen Kostenvoranschlägen zuschicken lassen.

Möglich ist auch, dass er um die Zusendung von Musterverträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bittet. Das macht es einfacher, die Infos zu prüfen und die Angebote mit Blick auf die Preise und Leistungen zu vergleichen.

Ist die Wahl auf einen Dienstleister gefallen, bereitet er den Vertrag vor. Darin ist verbindlich geregelt, welche haushaltsnahen Dienstleistungen erbracht werden. Wichtig ist, dass aus dem Vertrag klar und unmissverständlich hervorgeht, wie oft, in welchem Umfang und auf welche Art die jeweilige Dienstleistung erfolgt.

Dadurch ist sichergestellt, dass der Anbieter tatsächlich die Dienstleistungen so erbringt, wie vom Haushalt gewünscht.

Sinnvoll ist außerdem, den Anbieter darum zu bitten, einen individuellen Kostenvoranschlag auf Basis der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erstellen. Der Kostenvoranschlag sollte Bestandteil des Vertrags sein. So behält der Haushalt die Kosten im Blick.

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Insgesamt ist wichtig, dass der Vertrag

  • übersichtlich gestaltet ist.

  • gut lesbar und verständlich formuliert ist.

  • alle besprochenen Punkte aus dem Angebot enthält.

  • die Punkte berücksichtigt, die im Erstgespräch geklärt wurden.

  • einen Ansprechpartner benennt, an den sich der Haushalt bei Fragen oder Problemen wenden kann.

Der Haushalt sollte darauf achten, dass im Vertrag keine zusätzlichen Dienstleistungen stehen, die so nicht vereinbart waren. Ist dem Haushalt etwas unklar, sollte er unbedingt nachfragen. Er tut sich absolut keinen Gefallen damit, wenn er etwas unterschreibt, was er nicht versteht.

Um Missverständnissen vorzubeugen und eine Grundlage für mögliche Beanstandungen sicherzustellen, sollten außerdem die folgenden Vereinbarungen Bestandteile des Vertrags sein:

Kündigungsfristen

Auch wenn das Erstgespräch vielversprechend war und der Anbieter einen guten Eindruck macht, zeigt sich die Qualität seiner Arbeit erst, wenn sie erfolgt ist. Aus diesem Grund ist es nicht ratsam, von Anfang an einen Vertrag mit langer Laufzeit abzuschließen.

Besser ist, zunächst eine Grundlaufzeit von maximal drei Monaten zu vereinbaren. Danach kann der Vertrag immer noch verlängert werden.

Der Vertrag sollte klare Regelungen zu den Kündigungsfristen für den Haushalt und den Dienstleister enthalten. Für den Haushalt sollte die Frist für eine Kündigung höchstens fünf Werktage betragen. Bei einer Erhöhung der Preise gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Der Dienstleister sollte den Vertrag regulär mit einer Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen kündigen können.

Die längere Kündigungsfrist sorgt dafür, dass der Haushalt ohne zu großen Zeitdruck einen Ersatz finden kann, falls der Anbieter den Vertrag beendet.

Regelungen bei abgesagten Terminen

Im Vertrag sollte festgehalten sein, was passiert, wenn ein vereinbarter Termin abgesagt wird. Dabei sollte zum einen geregelt sein, was bei einer Terminabsage durch den Haushalt gilt.

Wie kurzfristig kann er einen Termin kostenfrei stornieren? Welche Kosten fallen bei einer kurzfristigen Terminabsage an?

Andersherum sollte der Vertrag auch regeln, was ist, wenn der Dienstleister einen Termin nicht einhalten kann. Wird zum Beispiel im Krankheitsfall des Mitarbeiters ein anderer Mitarbeiter als Ersatz gestellt? Wird der Termin innerhalb einer gewissen Zeit nachgeholt? Oder fällt der Termin ersatzlos weg?

Haftungsfragen

Gerade bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann schnell etwas kaputtgehen. Von der zerbrochenen Vase oder der umgestoßenen Lampe über den defekten Staubsauger oder gesprungene Fliesen bis hin zum Wasserschaden ist alles denkbar. Auch ein Wohnungsschlüssel, der verloren gegangen ist, zählt zu den möglichen Schäden.

Der Vertrag sollte eindeutig festlegen, dass der Dienstleister für alle Schäden haftet, die mit dem Erbringen der Dienstleistungen zusammenhängen.

Der Haushalt sollte keinesfalls einwilligen, dass die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt ist. Vielmehr sollte auch leichte Fahrlässigkeit eingeschlossen sein. Andernfalls riskiert der Haushalt, dass er am Ende auf dem Schaden sitzen bleibt.

Datenschutz

Vor der Unterschrift unter dem Vertrag sollte der Haushalt noch einen Blick auf die Angaben zum Datenschutz werfen. So sollte der Dienstleister vertraglich zusichern, dass keine Daten an Dritte weitergegeben werden.

Erhält der Dienstleister einen Wohnungsschlüssel, sollte die Aufbewahrung ohne Beschriftung mit dem Namen erfolgen.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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