Mustervertrag Geld

Mustervertrag Geld

Wenn es um Geld geht, kann man sicher nur selten von einem Mustervertrag ausgehen, den man unterschreibt. Sicher gibt es die eine oder andere branchenbezogene Vorlage für Musterverträge, die aber längst nicht jeden „Kunden“ absichert. Wer sich deshalb mit besonderen Anlagen oder „Darlehensformen“ auseinander setzen möchte, sollte immer auch die Hintergründe überprüfen. 

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1.)     Ganz gleich bei welcher Bank man sich über ein „Anlageprodukt“ informiert, so ist eine „Broschüre“ niemals eine vollständige Aufklärung. Deshalb sollte man sich zum Beispiel bei einem Fond, immer auch sehr genau darüber informieren in welche „Geschäfte“ das Geld aus diesen Fonds investiert wird.

Sicher ist es sehr schwer, so etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, wenn auf einem Prospekt mit großen und dicken Lettern angepriesen wird, was man denn so alles einnehmen kann, wenn man das Geld in diesem Fond parkt. Aber auch als „Verbraucher“ muss man sich sehr genau darüber informieren, welche Risiken mit dem jeweiligen Fond verbunden sind.

Natürlich spricht nichts dagegen auch mal mit Aktien oder etwas Ähnlichem auf eine höhere Rendite hinzuarbeiten. Trotzdem sollte man sich immer möglichst bewusst auch auf die Risiken einstellen, die einen mit so einer Geldanlage erwarten können. Auch die „großzügigste“ Bank, wird hier sicher in den seltensten Fällen wirklich alle „Risiken“ offen auf den Tisch packen. Als Kunde darf man hier leider keine „Aufklärungspflicht“ der Bankiers erwarten, die der Aufklärungspflicht eines Chirurgen entspricht.

2.)     Wenn man sich mit einem Mustervertrag, bei seiner Hausbank Geld leihen möchte, so ist man auch mit der größten Mühe und Zahlungsdisziplin, nicht davor gefeit, „Ärger“ zu bekommen. In der Vergangenheit, sind immer die Praktiken beim „Handeln“ mit Krediten in die Kritik geraten.

Dabei verkaufen die eigenen Hausbanken, die Forderungen, die sie an die Darlehensnehmer haben, einfach an weitere Investoren. Diese sind im Gegensatz zu der Bank, herzlich wenig an einer ordnungsgemäßen Rückzahlung interessiert und dafür um so drastischer, wenn es um „Forderungen“ geht.

In manchen Fällen ging es teilweise so weit, dass wegen „kleinster“ Verspätungen auch gleich Inkassounternehmen und Zwangsvollstreckungen in Gang gesetzt wurden. Das mag zwar wirklich nicht moralisch sein, ist jedoch zumindest das Recht dieser Investoren. Wo das Recht dieser Investoren jedoch aufhört, ist schlicht der Zeitpunkt, wenn die Informationen zu den „offenen“ Posten oder noch weiteren getätigten Zahlungen verweigert werden.

Als Schuldner hat man zwar bekanntermaßen mehr Verpflichtungen als Rechte. Zu den Rechten gehört jedoch, dass man doch schon erfahren darf, wie viel überhaupt noch „offen“ steht. Außerdem ist gerade Immobilienbesitzern davon abzuraten, solchen Investoren unbeschränkte Verkaufsvollmachten für das Eigenheim einzuräumen. Hier kann es doch vorkommen, dass die „Sicherungsimmobilien“ weit unter Wert verkauft werden und damit auf Kosten des Schuldners verschleudert. Alles zu Ratenfinanzierungen, Krediten und Darlehen finden Sie hier auf www.eu-darlehen-finanzierung.de.

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