Mustervertrag Darlehen

Mustervertrag Darlehen

Durch das deutsche, vergleichsweise freie, Vertragsrecht kann jeder letztendlich selbst entscheiden, wie er seinen Mustervertrag für ein Darlehen aufsetzt. Es gibt jedoch für jede Vorlage dieser Musterverträge auch ein „Mindestmaß“, an Angaben, die in jedem Vertrag enthalten sein müssen.

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Damit kann man nicht nur die Darlehensnehmer sondern auch die Darlehensgeber etwas besser absichern, auch wenn das „allgemeine“ Risiko der Darlehen bleibt. Als erstes muss in einem Mustervertrag sicher geklärt werden wer hier mit wem einen Vertrag abschließt und dass es sich um einen Darlehensvertrag handelt.

(Heißt im Klartext, jemand erklärt sich bereit, an einen anderen Geld zu verleihen, der sich im Gegenzug verpflichtet, diesen zu einem bestimmten Zeitpunkt und mit bestimmten Zinsen zurück zu zahlen.)

Außerdem muss dieser Vertrag von beiden Parteien mit Ort und Datum unterzeichnet werden.Damit wären schon die „Mindestanforderungen“ an einen „rechtsgültigen“ Vertrag für ein Darlehen unter Privatpersonen erfüllt. Den meisten wird jetzt sicher aufgefallen sein, dass dies längst nicht ausreicht, um von einem ordentlichen Darlehensvertrag zu sprechen.

Deshalb sollte man sich auch bei einem Kredit an die Nichte oder die besten Freunde immer noch einige Details dazu vereinbaren. Viele Menschen „scheuen“ sich davor auch mal bei „Freunden“ zu sagen, dass sie für einen Kredit auch Sicherheiten möchten. Aber dafür gibt es keinen Grund. Wenn man nicht beabsichtigt, das Geld zu verschenken, sollten auch ordentliche Sicherheiten vereinbart werden.

Außerdem sollte man grundsätzlich auch schon im Mustervertrag erwähnen, dass die „Geldübergabe“ gesondert quittiert werden muss. Denn sonst kann es schnell mal heißen: „Ich hab aber kein Geld bekommen…“ oder „ Ich hab es ja bezahlt…“ !

Damit es gar nicht erst zu so einem Fall kommt, bei dem einer der Beteiligten dann auf dem Trockenen sitzt, sollte man sich das auf jeden Fall noch merken. Auch ein Darlehen kann gekündigt werden. Sicher wird man sich in einem „privaten“ Rahmen einfacher darüber einigen können, wenn z.B. der Darlehensnehmer kündigen möchte und vorzeitig auszahlen will.

Allerdings kann man sich auch so eine „Klausel“ für ein Darlehen in einem „privaten“ Vertrag sparen, da gesetzlich die „Kündigungsfrist“ von 3 Monaten gilt, wenn „nichts“ extra vereinbart wird. In den meisten Fällen, reicht das zumindest für private Kleindarlehen aus. Zu den Klauseln, auf die man nicht verzichten sollte, gehört in jedem Fall auch die salvatorische Klausel.

Diese kann man sich „selbst“ schreiben, in dem man einfach extra formuliert, dass jede „möglicherweise“ ungültige Klausel des Vertrages durch die jeweilige gesetzliche Regelung ersetzt wird, ohne das der ganze „Vertrag“ platzt.

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