Mustervertrag Dienstleistung
Das „Dienstleistungsgewerbe“ boomt! Aber was kann man als eine „Dienstleistung“ verstehen? Grundsätzlich vereinbart man mit einem entsprechenden Mustervertrag, dass der Dienstleister eine bestimmte Aufgabe erledigt bzw. eine bestimmte „Tätigkeit“ übernimmt.
Die Vorlage für solche Musterverträge richtet sich jedoch immer noch zusätzlich nach dem „Gewerbe“ aus dem die Dienstleistung stammt.
Ein Dienstleistungsvertrag kann dafür vereinbart werden, dass man ein „Reinigungsunternehmen“ damit beauftragt, regelmäßig ein Treppenhaus zu putzen. Aber auch ein „Wartungsvertrag“ für eine Computeranlage oder regelmäßige „Fahrten“ können mit einem Dienstleister vereinbart werden. Der Auftrag, eine Dienstleistung zu erbringen, muss immer vom „Kunden“ an den Dienstleister erteilt werden.
Geht man zum Beispiel in eine Auto-Werkstatt, kann man eine ganz normale „Prüfung“ des Fahrzeugs beauftragen. Eine kleine „Stolperfalle“ auf die man dabei achten muss ist, dass man sehr genau und deutlich sagen muss, was z.B. mit „Reparaturen“ passieren soll.
Wenn die Inspektion an sich nur 30,- Euro kosten soll und der Kunde aber sagt: „Wenn was kaputt ist, dann flicken Sie es gleich…“, kann das eine „Rechnung“ ergeben, die wirklich nicht mehr feierlich ist. Wenn man also einen Dienstleistungsauftrag erteilt, muss man peinlich genau darauf achten, WAS er beauftragt und wie er es formuliert.
Was man bei einer „Dienstleistung“ zusätzlich noch bedenken muss, ist die Tatsache, dass sich diese auch mit dem „Verkauf“ von materiellen „Gütern“ oft überschneiden kann. So ist es zwar eine Dienstleistung, wenn der Mechaniker ein neues Ersatzteil in das Auto einbaut. Das Ersatzteil selbst fällt jedoch nicht mehr unter die Dienstleistung. In einer Werkstattrechnung oder auch einem Angebot, muss dieses Teil dann auch extra „ausgewiesen“ werden.
Sehr verbreitet ist im Dienstleistungsgewerbe auch, dass man zum Beispiel ein verbindliches „Angebot“ von einem Dienstleister einholt, in dem gelistet ist, was man für einen bestimmten Preis erwarten darf. Möchte man dieses Angebot annehmen, kann man es einfach unterschreiben und an den Dienstleister zurück schicken. Erst mit der Unterschrift, wird dann der „Handel“ rechtswirksam.
In Werkstätten dagegen ist man ja häufig auch gleich vor Ort, deshalb bekommt man ggf. so einen Dienstleistungsvertrag bzw. Angebot gleich vorgerechnet und kann es dann unterschreiben oder eben auch nicht.
Bei vielen anderen Dienstleistungen, die ggf. „komplizierter“ zu erledigen sind, oder bei denen es schwer ist, einen genauen „Preis“ auszumachen, sind mitunter auch mal „umfangreichere“ Rahmenverträge nötig, in denen die „Rechte“ und „Pflichten“ beider Parteien schon mal grob abgesteckt werden. Damit hat der Dienstleister etwas mehr „Handlungsfreiheit“ und der Auftraggeber, die „Sicherheit“ dass sich alles in einem gewissen Rahmen hält.
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