Mustervertrag Künstler
Auch die Kunst ist längst zu einem Geschäft geworden, mit dem man sich ein bescheidenes Einkommen aufbauen kann. Wer sich als Künstler mit einem Mustervertrag zu einer Ausstellung verhelfen möchte, wird aber schnell feststellen, dass es sehr aufwendig ist und viel Zeit erfordert. Bekommt man also so eine Vorlage für Musterverträge vorgelegt, sollte man immer auch darauf achten, dass man als Kunstschaffender, nicht zu „früh“ und zu viele „Rechte“ an seinen Arbeiten abgibt.
Wie das Ganze ablaufen kann und welche Stolperfallen es geben kann, wird hier noch einmal genauer beschrieben. Der Vertrag zwischen einem Künstler und einem Veranstalter oder einer Galerie legt die Rahmenbedingungen für den Auftritt bzw. die Ausstellung der Kunstwerke fest. Er enthält zunächst Namen und Anschrift beider Vertragsparteien.
Ist ein Auftritt Vertragsgegenstand werden Veranstaltungsort sowie Datum erfasst, die Zeiten der Ankunft sowie der Vorbereitung, der Zeitpunkt des Auftritts sowie die Dauer inklusive Zugaben, wann der Einlass der Gäste erfolgt sowie Angaben über weitere, ebenfalls auftretende Künstler. Ist eine Ausstellung Vertragsgegenstand wird der Ort sowie die Dauer der Ausstellung erfasst.
Die Vergütung erfolgt als Gage oder Honorar. Findet eine pauschalierte Vergütung statt, wird diese als Summe im Vertrag benannt. Möglich ist jedoch auch eine Vergütung in Form einer Prozentbeteiligung an den Eintrittsgeldern.
In diesem Fall wird sowohl der Prozentwert als auch der Preis einer Eintrittkarte im Vertrag beziffert. Bestandteil der Vergütungsvereinbarungen sind des weiteren die Form der Vergütung bar oder unbar sowie der Zeitpunkt der Vergütung. Es wird festgelegt, welche Kosten des Künstlers, die beispielsweise durch Transport, Anreise oder Übernachtung entstehen, zu Lasten des Veranstalters oder Galeristen gehen.
Zudem wird die Höhe von Vertragsstrafen bei selbstverschuldetem Ausfall einer der beiden Vertragsparteien benannt. Die Pflichten des Veranstalters oder Galeristen beinhalten die Bereitstellung der geeigneten Lokalitäten inklusive Vorkehrungen zu Licht und Ton sowie die Sicherstellung, dass Aufnahmen des Künstlers oder seiner Werke nur nach dessen Zustimmung erfolgen.
Zudem enthalten die Pflichten des Veranstalters die Werbemaßnahmen im Vorfeld der Veranstaltung. Wichtiger Bestandteil des Vertrages ist die Regelung der Haftung für die Sicherheit des Künstlers sowie seiner Hilfsmittel wie Instrumente oder Kunstwerke. Die Pflichten des Künstlers beinhalten das Erbringen der Leistung sowie die Weitergabe von Informationen, etwa für Werbezwecke.
Die Salvatorische Klausel sowie Erfüllungsort und Gerichtsstand schließen den Vertrag ab. Grundsätzlich ist eine variable Vertragsdauer denkbar. Verträge können explizit für Einzelauftritte oder eine Ausstellung verfasst werden, jedoch auch eine langfristige Zusammenarbeit zwischen Künstler und Veranstalter begründen.
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