Mustervertrag Kinderbetreuung

Mustervertrag Kinderbetreuung

Die Kinderbetreuung wird ja nicht erst seit gestern, als „durchschlagendes“ Argument in Wahlkämpfen und ähnlichen politischen Veranstaltungen verwendet. Bis dahin, können sich viele Eltern jedoch nur mit einem Mustervertrag und einer privaten Betreuung behelfen.

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Die Vorlage für diese Verträge unterscheidet sich vor allem in der „Art“ der Betreuung, für die ggf. auch entsprechend unterschiedliche Vorschriften gelten.  

1.)     Hat man es zum Beispiel mit einem „privaten“ Kindergarten zu tun, so braucht man sich nicht um diese Verträge zu kümmern. Hier treten die „Kindergärtner“ als Dienstleister auf und sind in der Regel auch wesentlich flexibler, als die üblichen staatlichen Kindergärten.

Zum Inhalt so eines Vertrages gehört regelmäßig natürlich die Betreuungszeit. Sehr oft wird vor allem in staatlichen Kindergärten „ausgeschlossen“ dass die Kinder während der Betreuungszeit „Medikamente“ von den Erziehern „verabreicht“ bekommen.

Das gilt selbst dann, wenn diese vom Kinderarzt verschrieben wurden. Sollte es aus irgendwelchen Gründen dazu kommen, dass die Medikamente „überdosiert“ wurden oder schlicht „vergessen“, wollen die Erzieher dafür nicht in „Haftung“ genommen werden, wenn das Kind einen Schaden erleidet.

2.)     Möchte man sich dagegen als „bezahlte“ Kinderbetreuung zur Verfügung stellen, muss man in Deutschland auch noch einiges beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass viele Eltern auch einen „Nachweis“ sehen wollen, dass man sich auch entsprechend auf diese Arbeit vorbereitet hat.

Diesen Nachweis bekommt man bei entsprechenden Vorbereitungskursen des Jugendamtes und anderer sozialer Einrichtungen. Als „freiberufliche“ Kinderbetreuung übernimmt man bis zu einem gewissen Grad natürlich auch die Verantwortung für ein Kind. Deshalb sollte man bei einem Vertrag mit den Eltern, auch von vorne herein klären, für welche „Risiken“ man keine „Verantwortung“ übernehmen möchte.

Dazu gehört unter anderem sicher auch die „Medikamentengabe“. Trotzdem kann man jedem, der sich der freiberuflichen Kinderbetreuung widmet, nur raten auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einem Versicherungsmakler kann man sich dabei beraten, welche „private“ Haftpflichtversicherung auch die Arbeit einer „Tagesmutter“ abdeckt.

Für „Betriebe“, wie Kinderhotels oder private Kitas, benötigt man aber noch zusätzliche Versicherungen. Spätestens wenn weitere Mitarbeiter für die Betreuung eingestellt werden, werden diese Versicherungen unerlässlich.

Wie bei allen Dienstleistungsverträgen sollte man darauf achten, dass die „Vereinbarungen“ möglichst detailliert schriftlich formuliert und festgehalten werden. Abgesehen von den gesetzlichen „Rahmenbedingungen“ hat man aber auch hier die „Vertragsfreiheit“, wie bei anderen Verträgen auch.

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