Infos und Tipps zur Direktversicherung

Infos und Tipps zur Direktversicherung

 

Eine Möglichkeit für die betriebliche Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Sie kommt vor allem in kleineren Unternehmen in Frage, bei denen es keine Pensionskasse oder keinen Pensionsfonds gibt.

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Aber was ist eine Direktversicherung überhaupt? Welche Vorteile bietet sie und was sind ihre Nachteile?

 

Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Infos
und Tipps zur Direktversicherung zusammen:

 

Was ist eine Direktversicherung?

Bei der Direktversicherung handelt es sich um ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge, das sich an Arbeitnehmer richtet. Der Arbeitgeber schließt hierfür einen Vertrag über eine Kapitallebens-, eine Renten- oder eine fondsgebundene Lebensversicherung ab.

Ein Teil des monatlichen Bruttoentgelts wird dann nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern fließt direkt in den Versicherungsvertrag. Geht der Arbeitnehmer später in Rente, erhält er Leistungen aus der Direktversicherung als zusätzliche Betriebsrente.

Eine Direktversicherung kann aber nur für den Hauptberuf vereinbart werden, für einen Neben- oder Zweitjob ist sie nicht möglich.

 

Welche Vorteile hat eine Direktversicherung für den Arbeitnehmer?

Die Direktversicherung zählt zu den Anlageformen, die als sicher gelten. Der Garantiezins, der derzeit bei 1,25 Prozent liegt, macht sie zudem recht attraktiv. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer während der Ansparphase Sozialabgaben und Steuern spart.

Ein weiterer großer Vorteil ist, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus der Direktversicherung nicht verfällt. Selbst wenn er das Unternehmen, das den Versicherungsvertrag für ihn abgeschlossen hat, verlässt, behält er seine Versorgungsansprüche wie im Versicherungsvertrag vereinbart. Den Versicherungsvertrag kann er zum neuen Arbeitgeber mitnehmen und von ihm weiterführen lassen.

Daneben kann er den Versicherungsvertrag eigenständig, also wie eine ganz normale Versicherung, fortsetzen. Möglich ist zudem, den Versicherungsvertrag beitragsfrei zu stellen. In diesem Fall fließen keine weiteren Beiträge in den Vertrag und die späteren Leistungen reduzieren sich entsprechend. Sollte der Arbeitnehmer längere Zeit arbeitslos werden und Arbeitslosengeld II beziehen, werden seine Ansprüche auf eine Betriebsrente nicht angerechnet.

Der Arbeitnehmer muss den Vertrag also nicht vorzeitig auflösen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat. Das bedeutet, dass er zu Beginn der Auszahlungsphase entscheiden kann, ob die Leistungen aus der Direktversicherung in Form einer Einmalzahlung oder als lebenslange Zusatzrente ausbezahlt werden sollen.

 

Welche Nachteile bringt die Direktversicherung mit sich?

Die Anteile des Arbeitsentgelts, die für die Versicherungsbeiträge verwendet werden, werden bei der Berechnung der Steuer- und Sozialabgaben nicht berücksichtigt. Für den Arbeitnehmer ist dies einerseits ein Vorteil, weil er dadurch geringere Steuern und Sozialabgaben auf sein Einkommen zahlt. Andererseits kann sich daraus aber auch ein Nachteil ergeben.

Weil die Entgeltumwandlung die Bemessungsgrundlage senkt, fallen nämlich die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen ebenfalls entsprechend geringer aus. Wird der Arbeitsnehmer beispielsweise arbeitslos oder erkrankt er, kann es also sein, dass er etwas weniger Arbeitslosen- oder Krankengeld erhält. Ein weiterer Minuspunkt ist, dass die Leistungen aus der Direktversicherung wie ganz normale Versorgungsbezüge behandelt werden.

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Aus diesem Grund werden für die ausgezahlte Zusatzrente Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung fällig. Daneben kann aus Sicht des Arbeitnehmers nachteilig sein, dass er nur bedingt Einfluss auf die Auswahl des Versicherungsvertrags nehmen kann.

Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber den Vertrag für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber ist auch derjenige, der den Anbieter auswählt. Außerdem ist der Arbeitgeber der Vertragspartner der Versicherung. Dem Arbeitnehmer gegenüber muss die Versicherung weder die Kosten noch die Provisionen für den Vertragsabschluss offenlegen.

 

Hat auch der Arbeitgeber Vorteile bei der Direktversicherung?

Auch für den Arbeitgeber bietet eine Direktversicherung Vorteile. So spart er zum einen Lohnnebenkosten ein, denn sein Anteil zu den Sozialabgaben senkt sich durch die Entgeltumwandlung.

Zum anderen muss der Arbeitgeber keine Rücklagen bilden, um Versorgungsansprüche zu bedienen. Durch die Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nämlich Anspruch auf Leistungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft und nicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass der Verwaltungsaufwand überschaubar bleibt.

Solange der Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig ist, muss der Arbeitgeber lediglich den vereinbarten Entgeltanteil an die Versicherungsgesellschaft weiterleiten.

Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, kann der Arbeitgeber den bestehenden Vertrag unkompliziert und kostenfrei auf den neuen Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer selbst übertragen. Für das Unternehmen ist die Angelegenheit damit erledigt.

 

Wie werden die Leistungen aus der Direktversicherung besteuert?

Um eine betriebliche Altersrente aufzubauen, kann der Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei Entgeltanteile in Höhe von maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung in seine Direktversicherung einfließen lassen.

Im Jahr 2015 wären dies 242 Euro pro Monat und 2.904 Euro für das ganze Jahr. Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden, kommen noch einmal 1.800 Euro als steuerfreier Sparerfreibetrag dazu. Sozialabgaben werden für den Freibetrag aber fällig. Insgesamt kann der Arbeitnehmer somit im Jahr 2015 bis zu 4.704 Euro seines Bruttoarbeitsentgelts in seine betriebliche Zusatzrente investieren.

 

Was die Besteuerung angeht, kommt es auf den Zeitpunkt an, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde:

-Bei Alterverträgen, die bis zum 31.12.2004 geschlossen wurden, sind die Beiträge für die Versicherung steuerpflichtig. Sie werden pauschal mit 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag versteuert. Im Gegenzug erfolgt die Auszahlung der Leistungen steuerbegünstigt. Lässt sich der Arbeitnehmer die Versicherungsleistung als Einmalbetrag auszahlen, muss er keine Steuern darauf bezahlen. Entscheidet er sich für eine lebenslange Zusatzrente, muss er nur den Ertragsanteil versteuern.

 

-Verträge, die ab dem 1.1.2005 geschlossen wurden, werden nachgelagert besteuert. Dadurch sind die Beitragszahlungen steuerfrei. Dafür unterliegen dann aber die ausgezahlten Leistungen vollumfänglich der Steuerpflicht.

Der Arbeitnehmer muss also nicht nur den Ertragsanteil versteuern, sondern die gesamte Leistung. Dies gilt sowohl bei einer Einmalzahlung als auch bei einer lebenslangen Zusatzrente. Der Steuersatz im Rentenalter ist aber in aller Regel niedriger als während der Berufstätigkeit.

 

-Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss er für die Rentenzahlungen, der ihm die Direktversicherung auszahlt, Beiträge an die Kranken- und die Pflegeversicherung bezahlen. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Altverträge.

Hat der Arbeitnehmer die Direktversicherung aber nach einem Wechsel des Arbeitsgebers oder aus anderen Gründen irgendwann selbst übernommen und privat fortgesetzt, sind die Leistungen nur anteilig beitragspflichtig. Der Beitragspflicht unterliegen nämlich nur die Anteile der Versicherungsleistung, die im Rahmen der betrieblichen Alterversorgung entstanden sind. Die Anteile der Versicherungsleistung, die der Arbeitnehmer durch die private Fortsetzung des Vertrags erworben hat, sind beitragsfrei.

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Wo kann sich der Arbeitnehmer über die Direktversicherung informieren?

Ansprechpartner bei Fragen zur Direktversicherung ist der Arbeitgeber. Auch der Betriebsrat kann dem Arbeitnehmer Auskunft geben.

Daneben kann sich der Arbeitnehmer an einen Versicherungsberater oder die Verbraucherzentrale wenden, um sich zu informieren. Das wichtigste Kriterium für den Arbeitnehmer ist übrigens die Höhe der Rente, die laut Versicherungsvertrag garantiert ist. Je höher die garantierte Rente ist, desto besser.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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