Infos und Tipps rund ums Krankengeld

Infos und Tipps rund ums Krankengeld

Mal ist eine größere Verletzung, mal ein komplizierter Bruch, mal eine ernsthafte Erkrankung und mal ein hartnäckiges Leiden die Ursache für eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit. Doch wenigstens um das Finanzielle muss der Arbeitnehmer keine Sorgen machen.

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Denn in den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn ganz normal weiter. Und danach springt die gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeld ein.

Das Krankengeld fällt zwar geringer aus als das Arbeitsentgelt. Aber der Arbeitnehmer ist finanziell abgesichert und kann in aller Ruhe gesund werden. Nur: Wer bekommt überhaupt Krankengeld? Wie ist der Ablauf? Und wie lange wird Krankengeld bezahlt?

 

Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Infos und Tipps rund ums Krankengeld zusammen:

 

Wer bekommt Krankengeld?

Krankengeld bekommt ein Arbeitnehmer, wenn er als Pflichtmitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert ist. Erkrankt der Arbeitnehmer, erhält er zunächst die sogenannte Entgeltfortzahlung. Das bedeutet, dass sein Arbeitgeber den Lohn ganz normal weiterbezahlt, und zwar sechs Wochen lang. Ist der Arbeitnehmer danach noch immer krank, endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. An ihre Stelle tritt dann das Krankengeld, das die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auszahlt.

Ist der Kranke arbeitslos und bezieht er Arbeitslosengeld I, gestaltet sich der Ablauf wie bei einem Arbeitnehmer. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld wie gehabt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse und bezahlt Krankengeld.

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Ehepartner und Kinder, die im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert sind. Praktikanten, Studenten und Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten ebenfalls kein Krankengeld. Bei Letzteren läuft auch im Krankheitsfall die Grundsicherung weiter.

Ist der Kranke selbstständig und freiwilliges Mitglied der GKV, muss er sich selbst um seine Absicherung im Krankheitsfall kümmern. Dabei gibt es vier Möglichkeiten:

  • Bezahlt der Selbstständige den ermäßigten Beitragssatz, erhält er kein Krankengeld.
  • Bezahlt der Selbstständige den regulären Beitragssatz, bekommt er ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Diesen Basisschutz muss er aber ausdrücklich mit seiner Krankenkasse vereinbart haben.
  • Der Selbstständige hat einen Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld mit seiner Krankenkasse vereinbart. Ab wann und in welcher Höhe er dann Krankengeld bekommt, hängt vom gewählten Tarif ab.
  • Der Selbstständige hat eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Auch hier hängen der Bezug und die Höhe des privaten Krankentagegelds vom Versicherungstarif ab.

Wie kommt der Versicherte an das Krankengeld?

Der Anspruch auf Krankengeld ist in den §§ 44 ff. des Fünften Sozialgesetzbuches gesetzlich geregelt. Dabei muss der Versicherte das Krankengeld nicht gesondert beantragen. Stattdessen wird sich seine Krankenkasse bei ihm melden. Wenn sich die sechswöchige Entgeltfortzahlung dem Ende nähert, schickt die Krankenkasse dem Arbeitgeber außerdem ein Formular für die Verdienstbescheinigung zu.

Der Arbeitgeber muss dieses Formular ausfüllen und der Krankenkasse zurückschicken. Auf Basis der Angaben in der Verdienstbescheinigung wird die Höhe des Krankengeldes berechnet.

Der Versicherte bekommt von seiner Krankenkasse ein Schreiben, in dem erläutert ist, ab wann und in welcher Höhe er Krankengeld bekommt. Im weiteren Verlauf muss der Versicherte dann regelmäßig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Arztes bei der Krankenkasse einreichen, solange er arbeitsunfähig erkrankt ist.

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Den Auszahlschein, der früher ausgefüllt an die Krankenkasse geschickt werden musste, gibt es nicht mehr. Seit 2016 wurde die gelbe Krankmeldung durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt, die nur noch aus einem Formular besteht. Der bislang notwendige Auszahlschein ist in dieses neue Formular integriert.

Der Arzt, der die Arbeitsunfähigkeit feststellt, füllt deshalb nur noch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese gibt der Versicherte an die Krankenkasse weiter. Zusätzlich dazu erhält er aber einen Durchschlag für seine Unterlagen.

Sobald die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, prüft die Krankenkasse den Vorgang und zahlt danach das Krankengeld per Überweisung aus. Wichtig ist aber, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt ist. Endet eine Krankschreibung, muss der Versicherte spätestens am nächsten Werktag wieder zum Arzt gehen und sich erneut krankschreiben lassen.

Läuft eine Krankschreibung beispielsweise an einem Mittwoch aus, braucht der Versicherte also ab Donnerstag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Kommt es hingegen zu einer Unterbrechung der Krankschreibung, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen. Und rückwirkend kann der Arzt nicht krankschreiben. Wichtig ist also, die Daten gut im Blick zu behalten.

 

Wie hoch fällt das Krankengeld aus?

Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal aber auf 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei der Berechnung der Krankengeldhöhe werden diese beiden Werte ermittelt und gegenübergestellt. Von dem niedrigeren Wert werden anschließend die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen.

Den Betrag, der danach übrig bleibt, erhält der Versicherte als Krankengeld. Beiträge für die Krankenversicherung müssen während des Krankengeldbezugs jedoch nicht bezahlt werden.

 

Dazu eine Beispielsrechnung:

Angenommen, der Versicherte ist ledig und hat keine Kinder. Er verdient monatlich 2.200 Euro brutto. Sein Nettoverdienst beträgt 1.489,84 Euro pro Monat.

70 % des Bruttogehalts sind 1.540 Euro.

90% des Nettogehalts sind 1.340,86 Euro.

Da die 90% des Nettogehalts der niedrigere Wert sind, dient dieser Wert als Grundlage für das Krankengeld. 1.340,86 Euro sind somit das Krankengeld brutto.

Davon werden nun die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsnehmers abgezogen:

Krankengeld brutto pro Monat 1.340,86 Euro
Anteil zur Rentenversicherung (9,35%) – 125,37 Euro
Anteil zur Arbeitslosenversicherung (1,5%) – 20,11 Euro
Anteil zur Pflegeversicherung (1,175% + Kinderlosenzuschlag) – 20,16 Euro
Krankengeld netto pro Monat 1.175,22 Euro

 

Das Krankengeld wird nun noch auf die Tage umgerechnet, wobei ein Monat mit 30 Tagen angesetzt wird. Demnach bekommt der Versicherte ein tägliches Krankengeld von 44,70 Euro brutto und 39,17 Euro netto.

Einmalig gezahlte Entgeltbestandteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt. Allerdings ist die Höhe des Krankengelds begrenzt. Die Grundlage hierfür bildet die Beitragsbemessungsgrenze. Demnach kann ein Versicherter im Jahr 2016 maximal 2.966,40 Euro brutto und 2.604,68 Euro netto als monatliches Krankengeld bekommen.

 

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Das Krankengeld wird wegen derselben Erkrankung maximal 78 Wochen lang ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte an einem Stück oder in mehreren Etappen krankgeschrieben war.

Die Zeiten, in denen er wegen der jeweiligen Erkrankung arbeitsunfähig erkrankt war, werden nämlich über einen Zeitraum von drei Jahren zusammengezählt. War der Versicherte also beispielsweise 35 Wochen lang wegen einem medizinischen Leiden krankgeschrieben und tritt diese Erkrankung ein Jahr später erneut auf, sind von seinem Krankengeldanspruch nur noch 43 Wochen übrig.

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Kommt in der Zeit, in der der Versicherte krankgeschrieben ist, eine weitere Erkrankung dazu, verlängert sich die Leistungsdauer nicht. Es bleibt also bei den 78 Wochen. Erst wenn ein neuer Dreijahreszeitraum begonnen hat und der Versicherte wegen seiner Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten nicht krankgeschrieben war, fängt der Krankengeldanspruch wieder von vorne an.

Ist der Versicherte nach wie vor krank, sollte er sich etwa drei Monate vor dem Ende seines Krankengeldbezugs mit der Arbeitsagentur und der Rentenversicherung in Verbindung setzen, um zu klären, wie es finanziell weitergeht. Seine Krankenkasse wird ihn aber darüber informieren, wann sein Krankengeld ausläuft und welche Schritte nun notwendig sind.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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