Die wichtigsten Punkte beim Vertriebsvertrag

Die wichtigsten Punkte beim Vertriebsvertrag 

Ein Vertriebsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem herstellenden Unternehmen und einem Vertriebspartner.

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Grundsätzlich gilt auch für solche Verträge, dass sie sehr sorgfältig und gewissenhaft ausformuliert werden sollten, um Missverständnisse und Unstimmigkeiten zu verhindern und gleichzeitig die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.

Als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Vertriebspartnerschaft gilt in diesem Zusammenhang übrigens, dass beide Seiten gleichermaßen von der Zusammenarbeit profitieren sollten. Das bedeutet, die Vertriebspartnerschaft sollte so gestaltet sein, dass dadurch Erfolge erzielt werden können, die ohne den jeweils anderen Geschäftspartner in dieser Form nicht möglich wären.

Zu den wichtigsten Punkten, die der Vertriebsvertrag beinhalten sollte, gehören dabei:

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Angaben zu den Vertragsparteien,

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präzise Beschreibungen der Produkte oder Leistungen, die vertrieben werden sollen,

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Angaben zu den konkreten Aufgaben beider Parteien,

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Regelungen zu Fragen des Gebietsschutzes,

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Vereinbarungen zur Vorgehensweise bei der Akquisition, bei Marketingmaßnahmen und bei der Ausgestaltung von Verträgen mit Kunden,

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Vereinbarungen zu allen finanziellen Aspekten; hierzu gehören beispielsweise die Grundlagen der Provisionsabrechnung, die Zahlungsfristen und die Modalitäten der Abrechnung,

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Definition von Vorgängen, die einer Zustimmung bedürfen,

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Regelungen bei Unstimmigkeiten und in Konfliktfällen,

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 Vereinbarungen zu Schulungsmaßnahmen der Vertriebsmitarbeiter und

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Angaben zur Laufzeit und den Kündigungsmodalitäten.

Aus juristischer Sicht spielt es dabei allerdings keine maßgebliche Rolle, wie sich die Vertriebssituation konkret gestaltet, also ob es sich bei dem Vertriebspartner um einen Großhändler, einen Fach- oder Einzelhändler, einen Kommissionshändler oder um eine andere Vertriebsorganisation handelt.

Vertragstypologisch entsprechen allgemeine Vertriebsverträge Kaufverträgen in Form von sogenannten Sukzessivlieferverträgen oder Rahmenverträgen als Dauerschuldverhältnisse über eine längerfristige Zusammenarbeit, die gesetzlich jedoch nicht gesondert geregelt sind.

Alle wichtigen Fachinformationen zum Vertrieb, finden Sie auf https://www.vertrieb-Strategie.de/

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