Telekommunikationsverträge

Telekommunikationsverträge und das Kleingedruckte 

Grundsätzlich gilt für alle Verträge, dass das berühmte Kleingedruckte immer genau gelesen werden sollte, allein schon deshalb, um böse Überraschungen zu vermeiden. Eigentlich sollten das Kleingedruckte und Fußnoten unter Verträgen lediglich zusätzliche Informationen enthalten, in der Realität stehen aber, insbesondere Mobilfunk- und Telekommunikationsverträgen, genau hier meist die wesentlichen Angaben zu dem jeweiligen Tarif.

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Das heißt, konkrete Informationen zu den Vertragslaufzeiten, Einschränkungen, Zusatzkosten oder Vertrags- und Kündigungsbedingungen sind meist im Kleingedruckten zu finden. Unterschreibt der Kunde den Vertrag, bestätigt er mit seiner Unterschrift den gesamten Vertrag, also auch inklusive AGBs, Kleingedruckten, Fußnoten und Zusatzinfos, gelesen und akzeptiert zu haben.

Durch die Unterschrift treten alle Vertragsbestandteile in Kraft und sind rechtlich bindend. Ein häufiges Beispiel für Stolperfallen in Telekommunikationsverträgen sind Angebote mit Flatrates zu einem besonderes günstigen Preis. Oft steht dann aber im Kleingedruckten, das sich dieser Preis lediglich auf die ersten beispielsweise sechs Monate bezieht und danach auf einen anderen Preis erhöht.

Freiminuten und Vertragslaufzeit 

Ein anderes Beispiel sind die häufig geschenkten Freiminuten. Zu Beginn, beispielsweise in den ersten drei Monaten, erhält der Kunde 200 Freiminuten, bezahlt jedoch lediglich für 100 Freiminuten. Auch hier findet sich oft die Klausel im Kleingedruckten, dass er nach diesen drei Monaten automatisch in den 200-Minuten-Tarif hochgestuft wird, sofern er das Upgrade nicht kündigt.

Noch ein Beispiel ist die Zustimmung zu Werbung. Meist unterschreibt der Kunde, dass seine Daten zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Dem kann der Kunde zwar widersprechen, meist aber nur im Nachhinein. Daher sollte man sich wirklich die Mühe machen, das Kleingeduckte zu lesen und bei Unklarheiten auch nachzufragen.

Insbesondere die Preisangaben, und zwar für die gesamte Vertragslaufzeit, die Vertragsbedingungen und die Kosten für Serviceleistungen, beispielsweise für eine neue SIM-Karte, für Rechnungen in Papierform oder bei Anrufen der Servicehotline, sollten dabei besondere Beachtung finden.

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