Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rechtsschutzversicherung 

Ein Rechtsstreit kann schnell sehr viel Geld kosten. Wer dann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann sich zumindest in finanzieller Hinsicht sicherer fühlen.

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In der Tat würde es viele höchstrichterliche Urteile vermutlich gar nicht geben, wenn nicht eine Rechtsschutzversicherung eingesprungen wäre.

Die Kosten für ein Verfahren, das erst vor dem Bundesgerichtshof endgültig entschieden wird, und für die daran beteiligten Anwälte könnten viele Betroffene nämlich selbst gar nicht aufbringen. Aber soweit muss es nicht immer gehen, denn schon ein kleiner Streit mit dem Nachbarn, eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber oder ein strittiger Verkehrsunfall können sehr teuer werden. Doch welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung überhaupt? Für wen ist sie wann sinnvoll? Und worauf gilt es zu achten?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten
zur Rechtsschutzversicherung in der Übersicht:

Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?

Vereinfacht erklärt übernimmt die Rechtschutzversicherung alle die Kosten, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer seine Interessen vor Gericht wahrnimmt. Hierzu gehören unter anderem die Gerichtskosten, die Gebühren des Rechtsanwalts, die Auslagen der Zeugen und die Kosten für Gutachten.

Verliert der Versicherungsnehmer den Rechtsstreit, trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der Gegenseite. Bußgelder und Geldstrafen, die dem Versicherungsnehmer auferlegt wurden, bezahlt eine Rechtsschutzversicherung zwar nicht. Aber dafür hilft sie mit einem zinslosen Darlehen für eine Strafverfolgungskaution aus. 

Wer ist über die Rechtsschutzversicherung versichert?

Der Versicherungsschutz aus der Rechtsschutzversicherung gilt für den Versicherungsnehmer und für seinen Ehepartner. Lebt der Versicherungsnehmer in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ist der Partner ebenfalls mitversichert.

Ratsam ist aber, darauf zu achten, dass die Mitversicherung des Partners so auch im Vertrag steht. Die Kinder des Versicherungsnehmers sind bis zu einem bestimmten Alter mitversichert. Die Altersgrenze variiert von Versicherer zu Versicherer, meist endet der Versicherungsschutz aber spätestens dann, wenn ein Kind eine berufliche Tätigkeit aufnimmt.  

Welche Leistungen sollte der Vertrag umfassen?

Welche Bausteine der Versicherungsschutz enthalten sollte, hängt von der Ausgangssituation ab. Die meisten Versicherer bieten Pakete an, eine der gängigsten Varianten ist der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbstständige.

Die Bausteine können aber auch einzeln ausgewählt und zu einem individuellen Versicherungspaket zusammengeschnürt werden. Generell sollte sich der Versicherungsnehmer deshalb überlegen, was er tatsächlich braucht und was nicht. Ist der Versicherungsnehmer beispielsweise Mitglied in einer Gewerkschaft, beinhaltet der Mitgliedsbeitrag meist auch den Arbeitsrechtschutz.

Ist der Versicherungsnehmer wiederum Mieter in einem Mieterverein, kann er hier Hilfe bei Mietrechtsproblemen bekommen. Eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung ist dann oft nicht notwendig.

Bei der Auswahl der Versicherungsbausteine kann es hilfreich sein, zu wissen, in welchen Bereichen am häufigsten Streitigkeiten auftreten. Auf dem ersten Platz steht hier das Arbeitsrecht, wobei es in den meisten Verfahren darum geht, ob eine Kündigung rechtmäßig ist oder nicht. Auf dem zweiten Platz folgt das Verkehrsrecht, den dritten Platz belegen Fragen rund ums Wohnen. Insofern dürften der Berufs-, der Verkehrs- und der Mietrechtschutz die wichtigsten Bausteine sein. Hat der Versicherungsnehmer ein Eigenheim, hilft ihm der Mietrechtschutz aber nicht weiter. Er braucht stattdessen dann einen Immobilienrechtsschutz.

Auch wenn der Versicherungsnehmer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, benötigt er eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige. Es gilt also genau zu lesen, was im Vertrag steht.

Die Deckungssumme sollte sich auf mindestens 250.000 Euro belaufen. Zudem ist der Versicherungsnehmer gut beraten, wenn er eine Selbstbeteiligung vereinbart. Sie senkt die Höhe der Versicherungsbeiträge nämlich deutlich. Generell ist es auch nicht unbedingt ratsam, wegen jedem kleinen Schaden gleich die Rechtsschutzversicherung einzuschalten. Treten in einem Jahr nämlich mehr als zwei Schadensfälle ein, kann die Versicherung den Vertrag außerordentlich kündigen.

Für den Versicherungsnehmer heißt das dann nicht nur, dass er im Ernstfall möglicherweise ohne Versicherungsschutz dasteht. Stattdessen kann es passieren, dass er auf der sogenannten Schwarzen Liste landet und folglich auch bei einem anderen Versicherer keinen Vertrag mehr abschließen kann. 

Wann kann die Rechtsschutzversicherung die Leistung verweigern?

Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen gibt es zunächst eine Wartezeit. Wartezeit heißt, dass der Versicherungsschutz erst nach einer gewissen Vertragslaufzeit gilt. Üblicherweise beträgt die Wartezeit drei Monate, manchmal sind es auch sechs Monate. Tritt ein Versicherungsfall ein, bevor die Wartezeit abgelaufen ist, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht. Bei Versicherungsfällen, die nicht vorhersehbar waren, beispielsweise ein Verkehrsunfall, entfällt die Wartezeit aber.

Hier springt die Versicherung also auch dann ein, wenn der Vertrag noch keine drei bzw. sechs Monate besteht. Es macht übrigens keinen Sinn, noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn der Rechtsstreit bereits begonnen hat. Diese Kosten würde eine Rechtsschutzversicherung nämlich nicht übernehmen. Außerdem hat eine Rechtsschutzversicherung immer die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits zu prüfen.

Ist die Versicherung der Ansicht, dass der Versicherungsnehmer mit seiner Klage keinen Erfolg haben wird, kann sie die Kostenübernahme verweigern. Bei einer Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten kann der Versicherungsnehmer aber einen Antrag auf einen sogenannten Sichtentscheid stellen. Dabei schaltet der Versicherungsnehmer dann einen Rechtsanwalt ein, der ein Gutachten über die Erfolgsaussichten der Klage erstellt.

Die Kosten für dieses Rechtsgutachten muss die Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall übernehmen. Bleibt sie auch nach dem Gutachten bei ihrem Nein, bleibt dem Versicherten nur die Möglichkeit, gegen die Rechtsschutzversicherung vor Gericht zu ziehen und die Versicherungsleistung einzuklagen.

Wann die Versicherung die Leistung ansonsten verweigern kann, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Im Kleingedruckten stehen üblicherweise zahlreiche Szenarien, bei denen kein Versicherungsschutz besteht. So sind meist Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf und -verkauf, der Baufinanzierung, dem Hausbau und Handwerkerleistungen ausgeschlossen. Auch das Familien- und Erbrecht bleibt üblicherweise außen vor.

Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen werden ebenfalls oft nicht finanziert und auch wenn gegen den Versicherungsnehmer Klage erhoben wird, kann er sich nicht unbedingt auf die Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung verlassen. Einige Versicherer haben auch Klauseln im Vertrag, nach denen die Kostenübernahme bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Aktien und Geldanlagen ausgeschlossen ist. Diese sogenannten Effekten- oder Prospekthaftungsklauseln hat der Bundesgerichtshof aber inzwischen für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12). 

Darf die Rechtsschutzversicherung den Anwalt vorschreiben?

Der Versicherungsnehmer darf sich selbst aussuchen, von welchem Anwalt er sich vor Gericht vertreten lassen möchte. Die Rechtsschutzversicherung kann zwar Empfehlungen aussprechen und sogar Prämienrabatte anbieten, wenn der Versicherte ihren Empfehlungen folgt.

Letztlich bleiben die Empfehlungen aber nur Vorschläge, denn welcher Anwalt beauftragt wird, bestimmt einzig und allein der Versicherungsnehmer. Dass die Rechtsschutzversicherung den Anwalt nicht vorschreiben darf, hat der Bundesgerichtshof bestätigt (Az. IV ZR 215/12).

Allerdings übernimmt eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nur Anwaltskosten in der Höhe, die der Rechtsanwaltungs-Vergütungsordnung entspricht. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für einen prominenten Staranwalt, muss er mögliche Mehrkosten also in aller Regel selbst bezahlen.

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