Klauseln im Mietvertrag

Die 5 wichtigsten Klauseln im Mietvertrag 

Ein Mietvertrag, der in meisten Fällen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, bildet die Basis für die Vertragsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter, wobei insbesondere große Wohnungsgesellschaften meist standardisierte Vordrucke verwenden, in die die persönlichen Daten des Mieters sowie Angaben zum Mietobjekt eingetragen werden.

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Wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Mietvertrages sowie auch allgemein auf die Vertragsbeziehung nimmt das geltende Mietrecht, aber wie bei jedem anderen Vertrag auch, gibt es wichtige und eher etwas unwichtigere Klauseln in einem Mietvertrag. Hier die fünf wichtigsten Klauseln.

1.       Genaue Bezeichnung der Wohnung inklusive Angaben zur Wohnfläche in Quadratmeter.

In vielen Fällen wird eine Wohnung durch eine Nummer sowie die genaue Lage beschrieben, beispielsweise Wohnung Nr. 0000, 1. Obergeschoss rechts. Die Wohn- bzw. Nutzfläche setzt sich aus den eigentlichen Wohnräumen, Balkon oder Terrasse sowie Keller oder Speicher zusammen.

Garagen oder Abstellplätze werden meist nicht der Wohnfläche zugerechnet, sondern separat aufgeführt. Eine genaue und vor allem richtige Bemessung der gemieteten Fläche ist insofern von Bedeutung, als dass die Höhe der Miete anhand eben dieser Fläche multipliziert mit einem Faktor X errechnet wird.

2.       Die Höhe der Miete.

Im Regelfall wird die Miete monatlich fällig, wobei grundsätzlich zwischen der Kalt- und der Warmmiete unterschieden wird. Die Kaltmiete ist der Anteil, der für das eigentliche Mieten der Räume fällig wird, die Warmmiete enthält die anfallenden Nebenkosten.

Im Rahmen des Mietvertrages werden nicht nur die aktuelle Höhe beziffert und die Zahlungsmodalitäten, sondern auch die Bedingungen für mögliche Mieterhöhungen festgelegt.

 

3.       Kautionen.

In vielen Fällen muss eine Kaution, auch als Mietsicherheit bezeichnet, hinterlegt werden. Wichtig dabei ist, dass der Empfang der vereinbarten Geldleitung quittiert und der Verbleib des Geldes benannt wird.

4.       Pflichten des Mieters und Pflichten des Vermieters.

Im Rahmen dieser Klauseln wird festgelegt, welche Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fallen und welche Aufgaben vom Mieter durchgeführt werden müssen. Zu den typischen Verpflichtungen des Mieters gehören beispielsweise die sogenannte Kehrwoche oder kleine Schönheitsreparaturen.

5.       Kündigungsfristen.

Während bei alten Verträgen meist lange Kündigungsfristen vereinbart wurden, die in Anhängigkeit zur Dauer des Mietverhältnisses standen, werden in heutigen Verträgen meist einheitliche Kündigungsfristen mit einer Dauer von drei Monaten vereinbart.

Im Fall einer Kündigung, zunächst unabhängig davon von welcher Vertragsseite, müssen die vereinbarten Kündigungsfristen und Kündigungsvereinbarungen eingehalten werden.

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Thema: Wichtige Klauseln im Mietvertrag

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