Das ändert sich 2025 bei Verträgen

Das ändert sich 2025 bei Verträgen

Ob der Arbeits- und der Mietvertrag, Versicherungsverträge, der Telefon- und der Handyvertrag, ein Darlehen oder Kaufverträge: Jeder von uns schließt regelmäßig verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten ab. Gut zu wissen ist deshalb, ob und welche Neuerungen es gibt. Wir fassen zusammen, was sich 2025 bei Verträgen ändert!

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Das ändert sich 2025 bei Verträgen

Minderungsrecht im Mobilfunk

Liefert der Internetanschluss die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht, haben Verbraucher:innen die Möglichkeit, die Rechnung für den Internetzugang zu kürzen oder den Vertrag sogar außerordentlich zu kündigen.

Für das Internet, das über das Festnetz bereitgestellt wird, gibt es von der Bundesnetzagentur neben konkreten Vorgaben auch ein offizielles Mess-Tool. Damit lässt sich das zu langsame Internet eindeutig nachweisen.

Im Mobilfunk ist eine solche Minderung bislang nicht möglich. Doch das soll sich voraussichtlich ab dem Frühjahr 2025 ändern.

Auch für den Internetzugang per Mobilfunk soll es ab dann Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren und konkrete Regelungen für eine Minderung des Rechnungsbetrags geben.

Die Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur und das neue Mess-Tool für den Mobilfunk stärken so die Verbraucherrechte deutlich.

Höhere Kosten in der privaten Krankenversicherung

Viele privat Krankenversicherte müssen im Jahr 2025 höhere Beiträge bezahlen. Denn die Versicherer heben die Beiträge teils deutlich an. Im Durchschnitt liegt die Beitragssteigerung in der privaten Krankenversicherung bei 18 Prozent.

Obwohl nicht alle Versicherten gleichermaßen betroffen sind, kann die Erhöhung in Einzelfällen sogar noch höher ausfallen.

Kann ein Versicherungsnehmer den neuen, höheren Beitrag finanziell nicht stemmen, hat er das Recht, bei seinem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln, der einen gleichartigen oder geringeren Schutz bietet.

Eine andere Möglichkeit ist, die Selbstbeteiligung zu erhöhen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in Betracht, zum Beispiel im Rahmen einer Familienversicherung oder nach der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

Preisanstieg bei Kfz-Versicherungen

Die Beiträge für Auto- und Motorradversicherungen steigen im Jahr 2025 weiter. Wie schon im Vorjahr begründen die Versicherer die Anhebung vor allem durch höhere Reparaturkosten wegen der Inflation.

Je nach Umfang des Versicherungsschutzes betragen die Beitragserhöhungen bis zu 20 Prozent.

Andererseits ist der Wettbewerb in der Branche groß, sodass es auch in Zukunft günstige Angebote geben wird. Generell sollten Verbraucher:innen die Tarife regelmäßig vergleichen und gegebenenfalls zu einem anderen Anbieter wechseln.

Die meisten Verträge erneuern sich zum 1. Januar, der Stichtag für eine Kündigung ist dann der 30. November.

Bei Verträgen, die am Tag des Abschlusses beginnen, endet die Kündigungsfrist einen Monat vor Vertragsablauf. Informiert der Versicherer über eine Beitragserhöhung, besteht außerdem ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht.

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Höherer Garantiezins bei Lebensversicherungen

Zum 1. Januar 2025 hat das Bundesfinanzministerium den Höchstrechnungszins für kapitalbildende Lebensversicherungen von 0,25 auf 1 Prozent erhöht. Der Höchstrechnungszins bildet die Obergrenze für den garantierten Zins, den Versicherer in neuen Verträgen gewähren können.

Der Garantiezins ist dann für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich. Allerdings wird er nur auf den Sparanteil der Lebensversicherung bezahlt, auf den Anteil der Prämie zur Absicherung des Todesfallrisikos nicht.

Durch die Garantiezinserhöhung sind die Renditeaussichten für Neukunden etwas besser. Trotzdem bleibt die kapitalbildende Lebensversicherung ein Vertrag, der über Jahrzehnte läuft und wegen der hohen Abschlusskosten meist nur mit Verlust vorzeitig gekündigt werden kann.

In vielen Fällen lohnt es sich deshalb eher, Sparen und Absichern voneinander zu trennen.

So zum Beispiel durch einen ETF- oder Banksparplan für die Altersvorsorge und eine Risikolebensversicherung als Absicherung für den Todesfall.

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Strengere Regeln bei Restschuldversicherungen

Für Verträge über Restschuldversicherungen, die ab dem 1. Januar 2025 neu abgeschlossen werden, gilt, dass sie frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags zustande kommen dürfen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Versicherungsvertrag hinfällig.

Eine Restschuldversicherung wird oft zusammen mit einem Verbraucherkredit oder als Zusatzprodukt bei einem Ratenkauf vermittelt.

Sie soll einspringen, wenn der Kreditnehmer die Kreditraten zum Beispiel wegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Todesfall nicht mehr aufbringen kann.

Allerdings sind die Kosten für eine Restschuldversicherung oft hoch, während der Versicherungsschutz überschaubar bleibt, weil es sehr viele Leistungsausschlüsse gibt.

Bislang galt die Regelung, dass der Versicherer den Kunden eine Woche nach Vertragsabschluss noch einmal auf das Widerrufsrecht hinweisen muss. Die neue Regelung kommt Verbraucher:innen deshalb zugute, weil sie besser davor schützt, mit einer überteuerten und oft unnötigen Versicherung überrumpelt zu werden.

Mehr dynamische Stromtarife

Seit dem 1. Januar 2025 sind die Stromanbieter dazu verpflichtet, Kund:innen mit einem intelligenten Messsystem, dem sogenannten Smart Meter, einen dynamischen Stromtarif anzubieten.

Bei einem dynamischen Stromtarif gibt es keinen festen Arbeitspreis. Stattdessen ändert sich der Arbeitspreis analog zum Preis an der Strombörse. Dabei finden die Preisänderungen im Normalfall stündlich statt.

Ein dynamischer Stromtarif kann sich lohnen, wenn ein Haushalt einen hohen Verbrauch hat und diesen zeitlich flexibel verlagern kann. Das ist typischerweise in einem Haushalt mit einer Wärmepumpe oder einem E-Auto der Fall.

Für einen normalen Privathaushalt hingegen ist ein dynamischer Tarif eher nicht geeignet.

Denn er kann seinen täglichen Stromverbrauch kaum in Zeiten mit niedrigem Strompreis verlegen, trägt durch den Tarif aber das komplette Risiko für hohe Preise an der Strombörse selbst.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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