Was muss im Impressum einer Webseite stehen? – Fast jede Webseite muss ein Impressum haben. Ausgenommen sind lediglich private Seiten, die ausschließlich zu persönlichen oder privaten Zwecken betrieben werden. Doch was hat es mit der Impressumspflicht auf sich? Was muss im Impressum einer Webseite stehen? Und worauf gilt es noch zu achten?
Wir klären auf!:
Inhalt
Was bedeutet Impressumspflicht?
Alle Internetseiten und sämtliche Auftritte in den sozialen Netzwerken mit einem geschäftlichen Hintergrund unterliegen der Impressumspflicht. Sie müssen also ein Impressum haben. Das ist durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vorgeschrieben.
Von der Impressumspflicht sind nur solche Internetseiten ausgenommen, die rein privat betrieben werden und ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand auf seiner Seite Urlaubsfotos mit seinem direkten Umfeld zeigt. Sobald aber auf der Webseite ein Werbebanner vorhanden ist oder der Seitenbetreiber an einem Affiliate-Programm teilnimmt, agiert er schon kommerziell. Dann wird das Impressum zur Pflicht.
Übrigens:
Bislang regelte das Telemediengesetz die Pflichten rund um das Impressum. Das Telemediengesetz ist Mitte Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst.
Die früheren Vorgaben zu den Informationspflichten wurden aber nahezu wortgleich übernommen.
Welche Angaben muss das Impressum enthalten?
Das Impressum einer Webseite ist gesetzlich vorgeschrieben. Um die Transparenz und die rechtliche Verantwortlichkeit zu gewährleisten, muss es gemäß § 5 DDG außerdem bestimmte Informationen enthalten. Je nach Art der Webseite weichen die genauen Anforderungen zwar etwas voneinander ab.
Zu den Pflichtangaben, die mindestens vorhanden sein müssen, gehören aber diese:
-
Vollständiger Name und Anschrift des Webseitenbetreibers (bzw. der verantwortlichen Person oder Organisation)
-
Kontaktdaten mit mindestens einer schnellen Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme, zum Beispiel einer E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer
-
Namen der Vertretungsberechtigten, also zum Beispiel der Geschäftsführer, und Rechtsform bei juristischen Personen und Personengesellschaften
-
Registergericht und Registernummer, wenn das Unternehmen in einem Register eingetragen ist
-
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und andere Angehörige reglementierter Berufe müssen zusätzliche Informationen angeben. Dazu zählen die zuständige Kammer, die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Bezeichnung verliehen wurde.
Außerdem muss auf berufsrechtliche Regelungen mit einer Angabe dazu, wo diese zu finden sind, hingewiesen werden.
Das Impressum bei Seiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten
Handelt es sich um ein Online-Magazin oder eine Seite mit journalistischen Inhalten, muss zusätzlich eine verantwortliche Person mit vollständigem Namen und Anschrift benannt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Chefredakteur oder den Geschäftsführer handeln.
Das Impressum von Kleinunternehmern
Kleinunternehmer müssen zusätzlich zu den allgemeinen Pflichtangaben im Impressum weitere Informationen bereitstellen. Dazu gehört die Angabe, dass der Seitenbetreiber als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG agiert und deshalb keine Umsatzsteuer ausweist.
Ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, muss das Impressum darüber ebenfalls informieren und dabei auch den geografischen Geltungsbereich der Versicherung angeben.
Das Impressum für Blogger, Content Creators & Co.
Ob Blogger, Content Creator in den sozialen Medien oder Affiliate-Marketer: Sie alle unterliegen der Impressumspflicht und es muss möglich sein, ihren digitalen Raum eindeutig zu identifizieren.
Auch wenn die Inhalte und die Plattformen sehr verschieden sein können, bleiben die Regeln für das Impressum gleich. So müssen der vollständige Name samt Anschrift, die Kontaktinformationen und bei entsprechenden Projekten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer klar ersichtlich sein.
Für Content Creators in den sozialen Netzwerken ergibt sich die Herausforderung, dass sie oft nur einen begrenzten Raum haben, um ihrer Impressumspflicht nachzukommen.
Eine gute Lösung kann dann sein, Bio-Links und Link-Trees einzusetzen, die den Nutzer auf eine externe Seite weiterleiten, auf der das vollständige Impressum hinterlegt ist.
Auf diese Weise sind die rechtlichen Anforderungen eingehalten, ohne dass der kreative Fluss auf der Plattform gestört ist.
Und:
Wenn Affiliate-Links verwendet werden, ist die Transparenz gesetzlich vorgeschrieben. So muss klar kommuniziert sein, dass der Seitenbetreiber für die Verlinkung von Produkten oder Dienstleistungen eine Provision erhält.
Das Impressum bei privaten Webseiten
Ein Impressum ist immer dann notwendig, wenn die Internetseite oder das Social-Media-Profil nicht rein persönlichen oder familiären Zwecken dient, sondern zu einer Tätigkeit gehört, die regelmäßig und geschäftsmäßig stattfindet.
Davon sind auch Blogs, Profile und Seiten betroffen, die Werbeeinnahmen erzielen oder Affiliate-Links enthalten. Wenn die Webseite aber wirklich nur für rein persönliche Zwecke genutzt wird, kann das Impressum entfallen.
Wo muss das Impressum stehen?
Das Impressum muss so auf der Webseite positioniert sein, dass jeder Nutzer es leicht erkennen, direkt erreichen und jederzeit aufrufen kann. Auf der Homepage sollte es höchstens zwei Klicks von jeder Unterseite entfernt sein.
Wir empfehlen, auf jede Seite einen Link zu setzen, der eindeutig mit einem Hinweis wie „Impressum“ oder auch „Kontakt“ gekennzeichnet ist. Der Link kann sich im Fußbereich der Seite befinden.
Hier ist es stets zugänglich, ohne das Gesamtbild zu beeinträchtigen. Über den Link gelangt der Nutzer auf die Seite, die das Impressum mit allen notwendigen rechtlichen Informationen enthält.
Übrigens:
Das Impressum sollte grundsätzlich direkt auf der Internetseite hinterlegt sein. Ist es nur über einen externen Link oder ein Pop-up-Fenster erreichbar, ist nicht sichergestellt, dass jeder Nutzer direkt und ständig darauf Zugriff hat.
Was passiert bei einer Missachtung der Impressumspflicht?
Wer fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Impressumspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Kommt eine Abmahnung dazu, können sich außerdem Unterlassungsansprüche ergeben, die weitere Kosten verursachen.
Besser ist deshalb, solche Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen, sondern ein vollständiges Impressum ordnungsgemäß bereitzustellen.
Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:
- Rechtswidrige Zinsklauseln in Sparverträgen: Infos und Musterbrief, Teil 1
- Sollte eine Elementarschadenversicherung zur Pflicht werden?
- Wer profitiert wirklich von Bonus- und Gutscheinangeboten?
- Darum ist Digitalisierung für Unternehmen im Finanz- und Steuerbereich wichtig
- Wissenswertes rund um den Surfstick
- Einen Anwalt beauftragen – Infos zu Auswahl, Leistungen und Kosten, Teil 3
- Einen Anwalt beauftragen – Infos zu Auswahl, Leistungen und Kosten, Teil 2
- Einen Anwalt beauftragen – Infos zu Auswahl, Leistungen und Kosten, Teil 1
Thema: Was muss im Impressum einer Webseite stehen?
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Rechtswidrige Zinsklauseln in Sparverträgen: Infos und Musterbrief, Teil 2 - 17. September 2024
- Was muss im Impressum einer Webseite stehen? - 7. September 2024
- Rechtswidrige Zinsklauseln in Sparverträgen: Infos und Musterbrief, Teil 1 - 17. August 2024