Anleitung – So findet man den richtigen Anwalt

Anleitung: So findet man den richtigen Anwalt 

Zwischenmenschliche Beziehungen basieren üblicherweise auf einem Vertrauensverhältnis, andere geschäftliche und rechtliche Beziehungen begründen sich in Verträgen, die die Rechte und Pflichten beider Seiten festlegen.

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Kommt es nun zu Konflikten, können diese in vielen Fällen untereinander geklärt und entsprechende Lösungen gefunden werden. Aber leider ist dies nicht immer möglich, so dass es notwendig wird, juristische Schritte einzuleiten, um seine eigenen Interessen und Rechte durchzusetzen.

Ein juristischer Laie dürfte ohne Anwalt vor Gericht jedoch nur schlechte Chancen haben, unabhängig davon, ob es um Streitigkeiten mit dem Vermieter, einer Behörde, dem Arbeitgeber, einem Verkäufer oder einem Käufer geht. Ein Anwalt übernimmt eine Reihe von Dienstleistungen, angefangen bei einer ersten Rechtsberatung über die Ausarbeitung einer Strategie bis hin zur kompetenten Vertretung vor Gericht.

Nun stellt sich jedoch die Frage, wie sich der richtige und dazu noch ein guter Anwalt finden lässt. Wird ein Anwalt benötigt, bleibt schließlich oft nicht viel Zeit und zudem könnte es recht teuer werden, mehrere Anwälte zu testen, um sie auf diese Weise miteinander zu vergleichen.

Hier daher die wichtigsten Tipps im Sinne einer Anleitung, die dabei helfen können, schnell und sicher den richtigen Anwalt zu finden: 

Die Suche nach einem Anwalt

Anwälte dürfen nur sehr eingeschränkt Werbung machen, so dass keine Werbebroschüren, Flyer oder Werbeanzeigen zu finden sein sollten. Um sich zu informieren und einen geeigneten Anwalt zu finden, sind deshalb andere Quellen notwendig.

Eine Möglichkeit hierzu ergibt sich durch das Internet, denn hier haben sich in den letzten Jahren mehrere Suchmaschinen und Plattformen für die Anwaltssuche etabliert. Auf solchen Seiten finden sich neben Auflistungen von ortsansässigen Anwälten häufig auch Hintergrundinformationen, Urteile und Tipps für das erste Gespräch mit dem Anwalt. Allerdings tragen sich die Anwälte auf diesen Seiten in aller Regel selbst ein, so dass sie auch darüber bestimmen, welche Informationen vermittelt werden und welche nicht. Das bedeutet, ein Qualitätsurteil lassen solche Seiten letztlich nicht zu. Gleiches gilt für die Empfehlungen, die eine Rechtsschutzversicherung ausspricht.

Auch eine Versicherung arbeitet nur mit Adresslisten und kann daher einen Anwalt in der Nähe vorschlagen, die Empfehlung sagt aber nichts darüber aus, wie gut der Anwalt ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich an einen der örtlichen Anwalt-Vereine zu wenden. Im DeutscheAnwaltVerein, kurz DAV, sind über 66.000 Anwälte organisiert und der Verein sichert die Qualität seiner Mitglieder beispielsweise durch regelmäßige Angebote für Fortbildungen. Nicht zuletzt kann es sinnvoll sein, sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören.

Viele haben bereits Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht und können diesen entsprechend empfehlen oder auch von ihm abraten. Interessant ist dabei aber immer auch die Gegenseite, also der Anwalt, der seinerzeit die gegnerische Seite vertreten hat.   

Auf die Bezeichnung Fachanwalt achten

Wer einen ausgewiesenen Profi sucht, sollte darauf achten, dass es sich bei dem Anwalt um einen Fachanwalt handelt. Als Fachanwalt darf sich ein Anwalt nämlich nur dann bezeichnen, wenn er sich in dem entsprechenden Rechtsgebiet gemäß der Vorschriften fortgebildet hat und praktische Erfahrungen vorweisen kann.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird ihm nach der Bundesrechtsanwaltsordnung die Bezeichnung Fachanwalt verliehen. Um Fachanwalt zu bleiben, muss sich der Anwalt außerdem regelmäßig fortbilden, denn dadurch soll gewährleistet sein, dass ein Fachanwalt in seinem Rechtsbereich immer auf dem aktuellen Stand bleibt.   

Auf die Tätigkeitsschwerpunkte achten

Auch ein Anwalt, der nicht die Bezeichnung Fachanwalt trägt, kann ein Experte in seinem Rechtsbereich sein und über umfangreiches Praxiswissen verfügen. Das Schlüsselwort in diesem Zusammenhang ist der Tätigkeitsschwerpunkt.

Benennt ein Anwalt einen oder mehrere Tätigkeitsschwerpunkte in seiner Beschreibung, bedeutet das, dass er vorrangig auf diesen Rechtsgebieten tätig ist und seit mindestens zwei Jahren über eine Anwaltszulassung für diese Rechtsgebiete verfügt.

Anders ist es jedoch, wenn von Interessenschwerpunkten die Rede ist. Interessenschwerpunkte können auch Juristen angeben, die gerade erst ihr Studium abgeschlossen haben, denn durch die Interessenschwerpunkte benennt ein Anwalt lediglich die Rechtsgebiete, die in besonders interessieren.   

Der erste Eindruck entscheidet

Wo sich eine Anwaltskanzlei befindet oder wie sie eingerichtet ist, sagt nicht viel über die Qualität des Anwalts aus. Anders hingegen ist dies bei den ersten Eindrücken.

Wirkt die Rechtsanwaltsgehilfin, die den Anruf entgegennimmt, unfreundlich oder gar genervt, lässt ein gewünschter Rückruf lange auf sich warten, ist es kaum möglich, mit dem Anwalt persönlich zu telefonieren oder wirkt der Anwalt am Telefon gehetzt und kurz angebunden, dürfte es schwer sein, das notwendige Vertrauensverhältnis aufzubauen.  

Eine neutrale und verständliche Rechtsberatung ist Pflicht

Bevor ein Anwalt tätig werden kann, benötigt er Informationen über die Situation. Anhand dieser Informationen und Fakten kann er die Situation analysieren und dem Mandanten erklären, wie sich seine Position darstellt, welche Möglichkeiten es gibt und wie die Erfolgsaussichten aussehen. Dabei sollte die Beratung jedoch neutral und objektiv sein.

Das bedeutet, im Mittelpunkt sollten die Interessen des Mandanten stehen und der Anwalt sollte seinen Mandanten nicht beeinflussen oder zu Maßnahmen drängen, die in erster Linie mehr Umsatz für den Anwalt bedeuten. Mindestens genauso wichtig ist aber auch, dass der Mandant die Ausführungen des Anwalts überhaupt versteht.

Es bringt nichts, wenn der Anwalt in Fachbegriffen spricht, die zwar der komplexen rechtlichen Lage geschuldet sind, aber für einen Nicht-Juristen nicht nachvollziehbar sind. Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit sind also einerseits eine Vertrauensbasis und andererseits die Verständigung in der gleichen Sprache. 

Transparente Kosten

Die Gebühren, die ein in Deutschland niedergelassener Anwalt für seine Tätigkeiten vor Gericht in Rechnung stellen darf, sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, genau festgelegt.

Das bedeutet, diese Gebühren darf der Anwalt weder zu seinen Gunsten erhöhen noch zugunsten des Mandanten reduzieren. Anders hingegen ist dies bei den Anwaltsgebühren für die sogenannte vorbeugende Beratung.

Hierzu gehören alle Kosten, die vor der gerichtlichen Tätigkeit entstehen, beispielsweise also für die Erstberatung. Diese Kosten können grundsätzlich frei verhandelt werden. Für den Mandanten bedeutet das, dass er sich in jedem Fall darüber informieren sollte, welche Kosten auf ihn zukommen werden oder können.

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