Infos zum neuen Scheidungsrecht

Infos und Übersicht zum neuen Scheidungsrecht 

Viele Ehen beginnen als Liebesheirat und stellen über viele Jahre ein solides Fundament für das gemeinsame Leben dar. Unterschiedlichste Faktoren können aber dazu führen, dass eben dieses Fundament ins Wanken gerät und die Ehe letztlich geschieden wird.

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Während eine Scheidung aus juristischer Sicht lediglich die formelle Auflösung der Ehe ist, stellt sie für die Betroffenen einen gravierenden Einschnitt dar, der oft nicht nur mit Traurigkeit und Wut verbunden ist, sondern auch zu Streit ums liebe Geld führt.

Seit dem 01. September 2009 gilt ein neues Scheidungsrecht, das vor allem im Zusammenhang mit den Finanzen für mehr Gerechtigkeit sorgen soll.

Hier die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht:

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Haben Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen, leben sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Kommt es nun zu einer Scheidung, wird das Vermögen, dass die Eheleute während der Ehe erwirtschaftet haben, ermittelt und aufgeteilt.

Dieser Zugewinnausgleich bezieht sich auf Vermögenswerte wie beispielsweise Geld, Immobilien oder Fahrzeuge. Hatte einer der Ehepartner Schulden mit in die Ehe gebracht, wurden diese Schulden bislang nicht berücksichtigt.

Für den anderen Partner, der während der Ehe zu dem Abbau der Schulden beigetragen hatte, ergaben sich dadurch aber Nachteile beim Zugewinnausgleich. Durch die neuen Regelungen werden die Schulden aus der Zeit vor der Ehe verrechnet.

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Bislang war der Tag der Scheidung der Stichtag für die Ermittlung der Vermögenswerte, die während der Ehezeit erwirtschaftet wurden.

Durch das neue Scheidungsrecht wurde dieser Stichtag nach vorne verlegt, so dass jetzt der Tag, an dem der Scheidungsantrag gestellt wurde, maßgeblich für die Ermittlung der Vermögenswerte ist. Hintergrund hierfür ist, dass es oft Monate dauern kann, bis alle Verhandlungen geführt sind und die Scheidung letztlich vollzogen ist.

Durch die neue Regelung soll nun verhindert werden, dass Teile der Vermögenswerte während der Zeit zwischen Scheidungsantrag und Vollzug der Scheidung von einem der Partner beiseite geschafft werden.

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Im Zuge des sogenannten Versorgungsausgleichs werden die Rentenansprüche, die die Eheleute während der Ehezeit erworben haben, addiert und halbiert.

Bisher war es dabei so, dass die Ansprüche, die ein Ehepartner aus Betriebsrenten oder aus privaten Rentenversicherungen erworben hatte, auf die Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung des anderen Ehepartners umgerechnet wurden.

Dieses ohnehin recht komplizierte Umrechnungsverfahren führte allerdings recht häufig zu Nachteilen, beispielsweise in der Form, dass der eine Ehepartner zwar an der kostenintensiven Anfangsphase der privaten Rentenpolice beteiligt war, von der ertragsreichen Endphase jedoch nicht profitieren konnte.

Jetzt werden alle Rentenansprüche einzeln aufgegliedert und auf entsprechende Verträge übertragen.

Mehr Anleitungen, Vorlagen und Tipps für Verträge:

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