Vertragsfallen im Fitnessstudio

Vertragsfallen im Fitnessstudio 

Gerade im Frühling und im Sommer verzeichnen Fitnessstudios einen regen Zulauf. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, denn spätestens, wenn die Urlaubs- und Badesaison beginnt, sollten die Winterpölsterchen wieder verschwunden sein.

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Außerdem setzen die Wärme und die Sonnenstrahlen Energien frei, so dass der gute Vorsatz, sportlich aktiver zu werden und mehr für die Gesundheit und die Kondition zu tun, jetzt irgendwie leichter umzusetzen scheint.

Der entsprechende Vertrag scheint auf den ersten Blick in Ordnung zu sein und wird in vielen Fällen voller Tatendrang unterzeichnet. 

Das böse Erwachen kommt dann meist später, wenn nämlich klar wird, dass der Vertrag mit hohen Jahresgebühren oder langen Laufzeiten einhergeht. Grundsätzlich gilt für den Vertrag mit dem Fitnessstudio, wie im Übrigen für alle anderen Verträge auch, dass dieser sehr genau und vollständig gelesen werden sollte, um nicht in die typischen Vertragsfallen zu tappen.

Hier dazu einige Tipps:

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Angebot und Leistung sind zwei Punkte, die vor dem Beitritt in das Fitnessstudio genau und kritisch geprüft werden sollten. Schließlich bringt es nichts, wenn sich später herausstellt, dass nicht genügend Trainer oder Geräte vorhanden sind oder das Fitnessstudio Öffnungszeiten hat, die der Vertragspartner nicht nutzen kann.

In vielen Fällen ist es zudem möglich, ein Probetraining zu absolvieren, das kostenlos und unverbindlich ist. Dieses Angebot sollte auch unbedingt genutzt und der Vertrag erst dann unterzeichnet werden, wenn das Probetraining überzeugt hat.

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In aller Regel werden Verträge mit Fitnessstudios für mindestens ein halbes, meist für ein ganzes Jahr abgeschlossen.

Als Anfänger kann es jedoch sinnvoll sein, eine Probezeit zu vereinbaren oder, sofern dies nicht möglich ist, zunächst eine Zehnerkarte zu kaufen. Dies ist zwar meist etwas teurer, bietet aber den Vorteil, reinschnuppern und problemlos auch wieder aufhören zu können.

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In den meisten Fällen beinhalten die Verträge eine Klausel, die besagt, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Wer den Vertrag kündigen möchte, sollte also unbedingt auf die Kündigungsfrist achten. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist meist nur in Ausnahmefällen möglich.

Hierzu gehören beispielsweise eine Schwangerschaft oder eine schwere Erkrankung, die ein weiteres Training unmöglich macht, wobei dies vielfach mit einem ärztlichen Attest belegt werden muss. Eine Kündigung bei einem Wohnortwechsel ist im Normalfall nur dann möglich, wenn der neue Wohnort deutlich außerhalb des Einzugsgebietes des Fitnessstudios liegt.

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Kommt es während des Trainings zu einem Unfall oder einem Diebstahl, haftet der Betreiber des Fitnessstudios. Die häufig verwendeten Vertragsklauseln und Hinweisschilder “Benutzung auf eigene Gefahr” sind nicht wirksam.

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Eigene Getränke mitzubringen, ist erlaubt und es kann niemand gezwungen werden, das Getränke- und Speisenangebot des Betreibers zu nutzen. Eine Ausnahme gilt nur für Glasflaschen, denn diese dürfen aus Sicherheitsgründen verboten werden.

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