Kaufvertrag Tipps

Die 5 wichtigsten Tipps für einen Kaufvertrag 

Ein Kaufvertrag ist strenggenommen die schriftliche Bestätigung eines Geschäftes, das die Vertragsparteien miteinander abgewickelt haben. Kommt es zu Unstimmigkeiten oder gar ernsthaften Problemen, dient der von beiden Seiten unterschriebene und damit in allen Punkten bestätigte Kaufvertrag als Nachweis.

Daher gibt es einige Punkte, die es bei einem Kaufvertrag zu beachten gilt:

1.       Angaben zu den Vertragspartnern.

Diese sollten Namen, Adressen und Telefonnummern beinhalten. Bei Privatverkäufen, beispielsweise von noch auf den Verkäufer zugelassenen Fahrzeugen oder bei sehr teureren Artikeln, empfiehlt es sich zudem, die Nummern des Personalausweises oder des Reisepasses aufzunehmen.

2.       Genaue Beschreibung des Vertragsgegenstandes.

Hierzu gehört nicht nur die exakte Bezeichnung, sondern auch Besonderheiten oder eventuelle Mängel oder bekannte Schäden bei Gebrauchtwaren. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass sich der Verkäufer damit gegen mögliche spätere Beanstandungen absichert. Der Kaufvertrag kann allerdings dann rückgängig gemacht werden, wenn der Verkäufer wissentlich und nachweislich grobe Mängel verschwiegen hat.

3.       Kaufpreis und Liefertermin.

Der vereinbarte Kaufpreis wird sowohl in Zahlen als auch in Worten aufgeführt. Ist die gekaufte Ware nicht unmittelbar verfügbar, sondern wird erst zu einem späteren Termin geliefert, sollten auch der Liefertermin sowie die Lieferungsmodalitäten fixiert werden. Zudem ist es ratsam, einen Abschnitt in den Kaufvertrag zu integrieren, der die Bezahlung sowie die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes inklusive eventueller Zugaben wie etwa Schlüssel oder Papiere bestätigt.

4.       Garantie und Gewährleistung.

Grundsätzlich sieht das Recht vor, dass der Käufer Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann. Bei Privatverkäufen wird jedoch im Regelfall die Vereinbarung getroffen, dass die Ware wie gesehen erworben wird und der private Verkäufer somit Garantie- und Gewährleistungsleistungen ausschließt.   

5.       Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien.

Der Kaufvertrag sollte immer das Datum enthalten, an dem er abgeschlossen wurde. Zudem ist ein Kaufvertrag nur dann wirksam, wenn er von beiden Vertragsseiten handschriftlich unterschrieben wird.

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