Bei diesen Verträgen ist ein Notar erforderlich

Übersicht und Infos: bei diesen Verträgen ist ein Notar erforderlich 

Die Haupttätigkeit eines Notars besteht darin, Rechtsgeschäfte zu beurkunden. Anders als ein Rechtsanwalt ist er dabei von Gesetzes wegen aber dazu verpflichtet, unparteiisch aufzutreten. Das bedeutet, der Notar ist neutral und unabhängig und schützt die Interessen beider Vertragsparteien.

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Nun muss natürlich nicht jedes Rechtsgeschäft notariell beurkundet werden, aber es gibt einige Verträge, bei denen der Gang zum Notar unerlässlich ist.

Als Grundregel gilt, dass der Gesetzgeber immer dann eine notarielle Beurkundung vorschreibt, wenn es um die Bereiche Immobilien, Ehe und Familie, Erbe und um das Handelsregister geht und der Vertrag wirtschaftliche oder persönliche Folgen hat.

Hier die wichtigsten Infos zu den Verträgen,
bei denen ein Notar erforderlich ist, in der Übersicht:

Immobilienkaufvertrag und Grundschuld

Laut Gesetz muss ein Immobilienkauf in Deutschland notariell beurkundet werden. Bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird, erhalten beide Vertragsparteien einen Entwurf. Diesen können sie prüfen und eventuell unklare Passagen mit dem Notar besprechen. Der Notar kann als neutrale Person beraten und die rechtliche Bedeutung der Vertragsinhalte erklären.

Stimmen beide Vertragsparteien dem Entwurf zu, wird der eigentliche Kaufvertrag aufgesetzt, laut vom Notar vorgelesen und in seinem Beisein von den Vertragsparteien unterschrieben. Wird die Immobilie durch ein Bankdarlehen finanziert, schließt der Käufer mit der Bank einen entsprechenden Darlehensvertrag. In diesem sind unter anderem die Darlehenssumme, die Höhe der Zinsen und die Rückzahlungsvereinbarungen festgelegt.

Zusätzlich sichert sich die Bank meist ab, indem eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wird. Diese Grundschuldeintragung wird ebenfalls notariell beurkundet. 

Ehevertrag

Verständlicherweise denken die wenigsten Paare während der Hochzeitsvorbereitungen an eine möglich Scheidung, denn schließlich soll die Ehe im Idealfall ja ein Leben lang halten. Kommt es dann doch zu einer Trennung, endet diese trotz der gesetzlichen Regelungen nicht selten in einem regelrechten Rosenkrieg. Um dies zu verhindern, kann ein Ehevertrag geschlossen werden.

Dieser ist nach deutschem Recht aber nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet ist. Der Notar als neutrale und unparteiische Person kann die Eheleute umfassend beraten, wobei hier insbesondere die Regelungen zum Güterstand sowie die Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und dem nachehelichen Unterhalt eine Rolle spielen.

Grundsätzlich sind die Eheleute bei der Vertragsgestaltung jedoch frei. Das bedeutet, sie können selbst entscheiden, welche Regelungen in welcher Form in den Ehevertrag aufgenommen werden sollen.  

Testament und Erbvertrag

Liegt kein Testament vor, greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge. Wer selbst bestimmen möchte, wie sein Erbe aufgeteilt werden soll, hat dazu mehrere Möglichkeiten. Die häufigste Variante ist ein Testament, in dem der Erblasser seinen letzten Willen festhält. Grundsätzlich muss ein Testament nicht notariell beurkundet sein, wenn es sich um ein sogenanntes eigenhändiges, also von Hand geschriebenes Testament handelt.

Vor allem bei größeren Vermögenswerten, bei komplexen Familienverhältnissen oder wenn nicht verwandte Personen beerbt werden sollen, die von der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt werden, kann es aber sinnvoller sein, einen Notar zu Rate zu ziehen. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, stellt aber sicher, dass der letzte Wille auch tatsächlich wie gewünscht umgesetzt wird. Zudem kann der Notar umfassend beraten und auch über die Aufbewahrung, die Widerrufsmöglichkeiten und eventuelle Änderungen informieren. 

Eine Alternative zum Testament ist der Erbvertrag. Dieser wird meist dann abgeschlossen, wenn besondere Umstände vorliegen, beispielsweise wenn sich zwei nicht verheiratete Personen wechselseitig als Erben einsetzen lassen möchten.

Neben Verfügungen können in einen Erbvertrag auch Vermächtnisse und Auflagen festgelegt werden, zudem beinhaltet der Erbvertrag einen Änderungsvorbehalt und ein Rücktrittsrecht. Im Unterscheid zum Testament ist ein Erbvertrag aber nur dann wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wurde. 

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Entscheidungen treffen soll, falls der Vollmachtgeber selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dabei kann der Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen seiner Wahl einsetzen. Grundsätzlich kann eine Vorsorgevollmacht auch handschriftlich erstellt werden, eine notarielle Vorsorgevollmacht hat jedoch einige Vorteile.

So wird der Notar zunächst alle wesentlichen Fragen besprechen und deren Rechtsfolgen in einem ausführlichen Gespräch erklären. Zudem bleibt das Original beim Notar, der es verwahrt, und gleichzeitig wird die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfasst. Damit ist sichergestellt, dass die Vollmacht auf jeden Fall und innerhalb kurzer Zeit gefunden wird. Die Notwendigkeit, im Ernstfall einen gerichtlichen Betreuer zu bestellen, entfällt dadurch.

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine persönliche Anweisung an die Ärzte, wobei meist festgelegt wird, wie die Behandlung am Lebensende verlaufen soll. Auch für die Patientenverfügung gilt, dass diese grundsätzlich handschriftlich verfasst werden kann.

Die Beratung durch einen Notar stellt jedoch sicher, dass keine voreiligen Entscheidungen und keine aus medizinischer oder juristischer Sicht unklaren Aussagen getroffen werden.  

Unternehmensgründung und Handelsregister

Wird ein Unternehmen gegründet, stellen sich viele juristische Fragen. Die erste und wichtigste dabei ist, welche Rechtsform für das Unternehmen gewählt werden soll. Hierbei wiederum müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden, beispielsweise im Hinblick auf das Handels-, das Gesellschafts- und das Steuerrecht sowie auf die Haftung.

Je nach Rechtsform, hierzu gehören beispielsweise die GmbH, die KG oder die OHG, erfolgt dann ein Eintrag in das zuständige Handelsregister. Dieser Eintrag erfordert eine notarielle Beglaubigung.

Weiterführende Ratgeber, Vertragsformulare und Vorlagen:

 

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