Die wichtigsten Punkte beim Verlagsvertrag

Die wichtigsten Punkte beim Verlagsvertrag 

Es gibt letztlich kaum eine Geschäftsbeziehung, die nicht im Rahmen eines Vertrages geregelt wird. Ein Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Seiten fest, beschreibt die Zusammenarbeit und strukturiert die Geschäftsbeziehung.

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Zudem bildet der Vertrag die Basis für mögliche Lösungswege, falls es im Verlauf der Geschäftsbeziehung zu Unstimmigkeiten, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten kommen sollte.

Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn es um die Veröffentlichung eines Buches oder um Vertriebsaktivitäten geht. In diesen Fällen basiert die Zusammenarbeit zwischen dem Autor und dem Verlag auf einem Verlagsvertrag und die Zusammenarbeit zwischen dem herstellenden Unternehmen und dem Vertriebspartner auf einem Vertriebsvertrag. Bei beiden Verträgen gilt es jedoch, auf die Feinheiten zu achten.

Hier daher die wichtigsten Punkte beim Verlagsvertrag und auf einen Blick:

Die wichtigsten Punkte beim Verlagsvertrag

Verständlicherweise ist die Freude groß, wenn ein Jungautor zum ersten Mal ein Vertragsangebot von einem Verlag in seinen Händen hält.

Schließlich träumen viele Autoren davon, ihre eigenen Werke irgendwann einmal in den realen oder virtuellen Regalen von Buchhandlungen bewundern zu können. Im Zusammenhang mit einem Verlagsvertrag gibt es einige Angaben, die auf jeden Fall enthalten sein sollten.

Hierzu gehören:

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der Vertragsgegenstand, also der Titel des Buches oder des Manuskripts,

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Angaben zu den Vertragsparteien, zu denen Angaben zum Autor und Urheber, zum Verlag und eventuell zum Literaturagent gehören,

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Angaben zur Autorenmarge,

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Angaben zur Auflagenhöhe und zum Ladenspreis für das Werk,

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 Vereinbarungen zu der Wahrnehmung von Rechten und Nebenrechten,

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die Anzahl der Freiexemplare und die Kosten, die beim Autor für Nachbestellungen von Eigenexemplaren in Rechnung gestellt werden,

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der Gerichtsstand, bei dem es sich meist um den Sitz des Verlags handelt und der im Fall von Rechtsstreitigkeiten eine maßgebliche Rolle spielt,

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Angaben zur Vertragsdauer und den Kündigungsmodalitäten sowie

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die salvatorische Klausel.

Neben diesen Grundbestandteilen eines Verlagsvertrages finden sich in den Verträgen jedoch meist noch weitere Klauseln. Bei einigen dieser Klauseln ist Vorsicht geboten. So sollte der Autor skeptisch werden, wenn ihm eigene Marketing- und Vertriebsaktivitäten untersagt werden.

Durch den Vertragsabschluss erwirbt der Vertrag zwar die Rechte für den Druck und den Vertrieb des Buches, aber der Autor sollte dennoch die Möglichkeit haben, in Eigenregie beispielsweise Lesungen zu veranstalten oder Kontakte zu Buchhändlern und Journalisten zu knüpfen. Solche Klauseln finden sich häufig in Verträgen von Druckkostenzuschussverlagen, die auch als Vanity-Verlage bezeichnet werden.

Vorsicht ist auch dann geboten, wenn es Klauseln gibt, die besagen, dass der Verlag weder für Beschwerden noch für anhängige juristische Verfahren zuständig ist, die sich ergeben können, weil sich Leser in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Ein seriöser Vertrag würde seinen Autor in einem solchen Szenario auf jeden Fall unterstützen.

Insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Druckkostenzuschussverlagen sollten außerdem unbedingt alle Kostenpunkte vertraglich vereinbart sein. Häufig wird in den Verträgen lediglich die Höhe der Zuschüsse beziffert, die sich je nach Verlag zwischen 1.300 und 15.000 Euro bewegen kann.

Die zusätzlichen Kosten, die entstehen können, werden hingegen nicht beziffert. Zu diesen Zusatzkosten können beispielsweise die Entgelte für die Nachbestellung von Autorenexemplaren oder die Kosten für Zusatzleistungen wie Marketingmaßnahmen gehören.

Ein weiterer Kostenpunkt, der recht häufig auftritt, ergibt sich durch die angeblichen Finanzierungsschwierigkeiten der Lagerhaltung. In diesem Fall werden dem Autor typischerweise zwei Möglichkeiten angeboten:

So können die vorhandenen Exemplare entweder auf Kosten des Autors vernichtet werden oder er kann die restliche Auflage zum Selbstkostenpreis erwerben. Insofern gilt also für den Verlagsvertrag, wie für alle anderen Verträge auch, dass dieser sehr genau und sorgfältig gelesen werden sollte.

Als kleiner Tipp sei noch erwähnt, dass es vor allem bei neuen, regional tätigen und Druckkostenzuschussverlagen sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss etwas zu recherchieren. So sollte der Verlag in größeren Buchhandlungen und vor allem in großen Internetbuchhandlungen vertreten sein.

Außerdem sollten neue Bücher auf der Verlagshomepage seriös und angemessen präsentiert werden. Ein gutes Zeichen ist dabei, wenn ein Autor mehrere Bücher beim gleichen Verlag veröffentlicht, denn dies spricht dafür, dass die Zusammenarbeit offensichtlich für beide Seiten zufriedenstellend war.

Weiterführende Vertragsmuster, Vorlagen und Ratgeber:

 

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