Hintergrundwissen: 4 Verträge als Grundsteine der EU
Als sich Europa Anfang der 1950er-Jahre allmählich vom Zweiten Weltkrieg erholt, besteht Einigkeit darüber, dass sich ein derartiger Konflikt nie mehr wiederholen soll. Der dauerhafte Frieden soll durch einen wirtschaftlichen und politischen Zusammenschluss aller europäischen Länder gesichert werden.

Gleichzeitig wird der Wohlstand für alle Mitgliedsstaaten als gemeinsames und langfristiges Ziel ausgelobt. Aus der Europäischen Union, kurz EU, ist im Laufe ihrer Entwicklungsgeschichte ein komplexes Gebilde geworden.
Die Mitgliedsstaaten haben mit dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Rechnungshof eigene Organe gegründet.
An diese Organe treten die EU-Mitgliedsländer ihre staatliche Souveränität teilweise ab. Europäische Integration heißt der Fachbegriff für diesen Zusammenschluss von Hoheitsrechten.
In der Praxis bedeutet europäische Integration, dass die EU-Länder gemeinsam und demokratisch in Fragen entscheiden, die das europäische Interesse betreffen. Dabei ebneten vier Gründungsverträge den Weg zur Europäischen Union in ihrer heutigen Form.

Welche vier Verträge die Grundsteine der EU sind, erklärt der folgende Beitrag:
Inhalt
- 1 Der Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
- 2 Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
- 3 Die Europäische Gemeinschaft
- 4 Der Maastrichter Vertrag
- 5 Die EU im 21. Jahrhundert
- 6 Die Einheitliche Europäische Akte: Der fehlende Baustein zum Binnenmarkt
- 7 Binnenmarkt in der Praxis: Von der Idee zur täglichen Wirkung
- 8 Institutionelle Wirkung: Mehr Demokratie, schnellere Entscheidungen
Der Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Die ersten Schritte auf dem Weg zu einer Wirtschaftsgemeinschaft zielten darauf ab, militärstrategisch wichtige Güter unter die Aufsicht einer gemeinsamen Behörde zu stellen. Dadurch sollte der Frieden langfristig gesichert werden.
Am 9. Mai 1950 machte der damalige französische Außenminister in einer Rede den Vorschlag, die Kohle- und die Stahlindustrie gemeinschaftlich zu verwalten. Die beteiligten Länder, zu denen neben Frankreich auch Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten gehörten, stimmten dem Vorschlag zu.
Deshalb gilt der 9. Mai 1950 als Geburtstag der EU und ist seit 1985 auch der Europatag. Im April des Folgejahres wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS, gegründet. Im Zuge dieser Gründung wurden auch eigene Institutionen eingerichtet.
So gab es die Hohe Behörde als Exekutive, den Ministerrat als Legislative und einen Gerichtshof als Judikative. Daneben wurde die Parlamentarische Versammlung geschaffen, die die Funktion eines Diskussionsgremiums hatte.
Damit wurden seinerzeit erstmals nationale Hoheitsrechte an eine internationale Behörde abgetreten. Ausgehend von den beteiligten Ländern (Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg) war das sogenannte Europa der 6 geboren.
Der Vertrag zur EGKS wiederum gilt als Grundstein der heutigen EU.

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Die sechs Gründungsstaaten der EGKS verständigten sich darauf, ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit auszubauen. Im März 1957 wurde die Vereinbarung getroffen, die gesamte Wirtschaft und den gesamten Handel in die Zusammenarbeit einzubeziehen.
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde unterzeichnet, die EWG war geboren. Außerdem wurde die Europäische Atomenergie-Gemeinschaft, kurz EURATOM, eingerichtet.
Dieser Vertrag bildete die Grundlage für eine gemeinsame Behörde, die für die Entwicklung der Nuklearindustrie zuständig sein sollte. Organisatorisch folgte die EWG dem Vorbild der EGKS.
Als Pendant zur Hohen Behörde wurde die Kommission etabliert, die die Exekutivrechte ausübte.
Der Ministerrat diente als Legislative, während die Parlamentarische Versammlung als Diskussionsgremium und Bindeglied zwischen den nationalen Parlamenten fungierte. Im Zuge dieser beiden Gründungsverträge wurden die verschiedenen Standorte der einzelnen Institutionen festgelegt.
Dass es mehrere Standorte gab und bis heute gibt, hatte aber nicht unbedingt taktische Gründe, sondern war vielmehr der Tatsache geschuldet, dass sich die sechs Mitgliedsstaaten nicht einigen konnten.
Also wurde beschlossen, dass die parlamentarische Versammlung der EGKS ihren Sitz in Straßburg haben sollte.
Als Sitz der Hohen Behörde, des Ministerrats und des Gerichtshofs wurde Luxemburg bestimmt. Der Sitz der EURATOM wurde nach Brüssel gelegt, ebenso wie der Sitz der Kommission und des Ministerrats der EWG.

Die Europäische Gemeinschaft
Am 1. Juli 1967 verschmolzen die Organe der EGKS, der EWG und der EURATOM zu einer Gemeinschaft, nämlich der Europäischen Gemeinschaft, kurz EG. Für die EG gab es nun eine gemeinsame Kommission und einen gemeinsamen Rat.
Die Zusammenarbeit schritt voran, Handelshemmnisse wurden abgebaut und ein gemeinsamer Außenzoll wurde etabliert. Dies machte die EG auch für andere europäische Länder interessant.
So traten 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland der EG bei. 1979 trat das europäische Währungssystem in Kraft, das für stabile Wechselkurse zwischen den Währungen der Mitgliedsstaaten sorgte.
Im selben Jahr konnten die Bürger der EG erstmals die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen. 1981 wurde Griechenland zum EG-Mitgliedsstaat, 1986 kamen Spanien und Portugal dazu. Aus dem Europa der 6 war nun das Europa der 12 geworden.
Der Maastrichter Vertrag
Die Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedsstaaten sollte auf einen Nenner gebracht werden, denn das Ziel war eine Wirtschaftsunion mit einer gemeinsamen Währung. Dies sollte durch einen dreistufigen Prozess erreicht werden.
Die erste Stufe dieser Wirtschafts- und Währungsunion erfolgte 1990, indem der Kapitalverkehr liberalisiert und die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten verstärkt wurde.
Ab 1993 war die EG ein Wirtschaftsraum ohne Grenzen und mit einem Binnenmarkt, der den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt. Im selben Jahr trat auch der Maastrichter Vertrag in Kraft.
Dieser Vertrag war ein Jahr zuvor unterzeichnet worden und war der Vertrag, durch den die Europäische Union gegründet wurde.
In dem Vertrag vereinbarten die Mitgliedsstaaten die Zusammenarbeit in weiteren politischen Bereichen. 1994 folgte die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion.
Neben der Verpflichtung der EU-Staaten, ihre Währung stabil zu halten und übermäßige Defizite zu vermeiden, beinhaltete diese Stufe die Gründung des europäischen Währungsinstituts in Frankfurt am Main zur Vorbereitung einer Europäischen Zentralbank. 1995 vergrößerte sich die EU um Finnland, Schweden und Österreich.
Das Schengener Abkommen, das unter anderem die Verbrechensbekämpfung, die Zusammenarbeit der Polizeien und den Umgang mit Asylanträgen regelt, trat ebenfalls 1995 in Kraft.

Die EU im 21. Jahrhundert
1999 wurde der Amsterdamer Vertrag wirksam. Er sollte die Weichen für die EU im 21. Jahrhundert stellen. Im selben Jahr begann die dritte und letzte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, unter anderem mit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung im bargeldlosen Zahlungsverkehr. 2002 wurde der Euro schließlich zum alleinigen Zahlungsmittel in den EU-Mitgliedsstaaten, Großbritannien ausgenommen.
2004 bekam die EU weiteren Zuwachs, denn Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern traten bei.
Drei Jahre später folgten Bulgarien und Rumänien. Jüngstes Mitglied ist Kroatien, das seit 2013 zur EU gehört. Beitrittskandidaten für die Zukunft sind unter anderem Island, Serbien und die Türkei.
Die Einheitliche Europäische Akte: Der fehlende Baustein zum Binnenmarkt
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) gaben die Mitgliedstaaten 1986/87 dem Integrationsprozess den entscheidenden Schub in Richtung Binnenmarkt.
Der Auftrag war präzise: freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sollte bis Ende 1992 ohne verbliebene Hemmnisse funktionieren.
Was hat die EEA konkret verändert?
- Mehrheitsentscheidungen (qualifizierte Mehrheit) im Ministerrat wurden in zusätzlichen Sachbereichen möglich. Das beschleunigte Gesetzgebung spürbar.
- Das Europäische Parlament erhielt erstmals echte Mitwirkungsrechte über das Kooperationsverfahren – ein Vorläufer des späteren Mitentscheidungsverfahrens (heute: ordentliches Gesetzgebungsverfahren).
- Sie verankerte neue Politiken zur Harmonisierung technischer Normen, Umweltpolitik (als Querschnittsaufgabe) und stärkte Wettbewerbs- und Beihilfekontrolle – die stillen Werkzeuge, die den Binnenmarkt funktionsfähig halten.
Warum gilt die EEA als „vierter Grundstein“?
Während Paris (EGKS) und die zwei Römischen Verträge (EWG, EURATOM) die Architektur schufen, lieferte die EEA den Bauplan zur Fertigstellung des Hauses:
Sie machte den Binnenmarkt termin- und umsetzbar und brachte die Entscheidungsverfahren auf ein moderneres Niveau.

Binnenmarkt in der Praxis: Von der Idee zur täglichen Wirkung
Der Binnenmarkt ist kein abstraktes Konstrukt, sondern gelebte Wirklichkeit – sichtbar etwa an:
- Einheitlichen Produktnormen (z. B. CE-Kennzeichnung) und gegenseitiger Anerkennung, damit ein Produkt in allen Mitgliedstaaten verkehrsfähig wird.
- Wettbewerbspolitik: Kartellverfolgung, Fusionskontrolle, Beihilferecht – damit Unternehmen europaweit fair konkurrieren.
- Dienstleistungsfreiheit: Von Telekommunikation bis Finanzdienstleistungen – Marktzugang, Passregime, Aufsichtszusammenarbeit.
- Freizügigkeit: Bürgerinnen und Bürger arbeiten, studieren, gründen in anderen Mitgliedstaaten – flankiert durch Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Kurz gefragt: Wozu das alles? Damit ein Markt so groß wie ein Kontinent mit einheitlichen Spielregeln innovativ, wettbewerbsfähig und krisenfester wird.
EEA, Schengen und Maastricht: Wie die Puzzleteile greifen
- Schengen (Abkommen 1985, Anwendung ab 1995) ergänzte die Vier Freiheiten durch Binnengrenzkontrollen-Abbau und polizeiliche/judizielle Zusammenarbeit. Binnenmarkt ohne langen Grenzstau – erst dadurch wird Freizügigkeit erlebbar.
- Maastricht (1993 in Kraft) baute auf der Binnenmarktreife auf und setzte die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in Gang. Konvergenzkriterien, Europäisches Währungsinstitut und später die EZB führten zum Euro – wirtschaftspolitische Vertiefung auf einem marktlich integrierten Fundament.

Institutionelle Wirkung: Mehr Demokratie, schnellere Entscheidungen
Die EEA leitete die Verfahrensevolution ein, die in den Folgejahren fortgeführt wurde:
- Vom Kooperationsverfahren (EEA) über die Mitentscheidung (Maastricht/Amsterdam) zum heutigen ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – Rat und Parlament auf Augenhöhe.
- Mehrheitsentscheide in zusätzlichen Politikfeldern reduzierten Vetorisiken – wichtig, wenn 6 zu 12, 15, 25, 27 werden.
- Das Subsidiaritätsprinzip gewann an Schärfe: EU handelt, wo gemeinsame Lösungen effizienter sind, Mitgliedstaaten behalten, was nahe bei den Bürgern besser geregelt ist.
Primärrecht, Sekundärrecht – und warum das für den Alltag zählt
Zur Einordnung deiner genannten Verträge hilft eine juristische Brille:
- Primärrecht: Die großen Verträge (Paris, Rom, EEA, Maastricht …) – „Verfassungsebene“.
- Sekundärrecht: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse – daraus werden konkrete Regeln im Alltag (von Roaming bis RoHS).
Grundprinzipien wie Anwendungsvorrang und unmittelbare Wirkung sichern, dass EU-Recht einheitlich durchgreift und Rechtsklarheit schafft.
Kurzer Ausblick: Lissabon als Klammer der Moderne
Ohne den Fokus zu verschieben, lohnt ein einordnender Satz: Der Vertrag von Lissabon (2009) gab der EU eine einheitliche Rechtspersönlichkeit, stärkte das Europäische Parlament, erhob die Grundrechtecharta in den verbindlichen Rang und definierte mit Art. 50 EUV den Austrittspfad.
Damit wurden viele der seit EEA/Maastricht gewachsenen Mechanismen rechtlich konsolidiert.
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