Fachinformationen zum Thema Garantie

Fachinformationen zum Thema Garantie

(Definition, Garantiearten, Abgrenzung zu Gewährleistung) 

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Auch wenn sich der Begriff Garantie von einem altfränkischen Wort ableitet, das übersetzt soviel bedeutet wie sicherstellen oder gewährleisten, bedeuten Garantie und Gewährleistung nicht das selbe.

Allgemein bedeutet Garantie, dass ein bestimmtes Handeln in einem bestimmten Fall zugesichert wird. Nun gibt es allerdings unterschiedliche Garantiearten, aus denen sich dann auch entsprechend unterschiedliche Verpflichtungen und Rechte ergeben. 

Hier daher die wichtigsten Fachinformationen zum Thema Garantie auf einen Blick: 

Die Garantie im Zivilrecht

Aus zivilrechtlicher Sicht lassen sich Garantien in zwei große Gruppen einteilen. Zum einen gibt es Garantien, die eine bereits bestehende Verpflichtung eines Garanten, die als Eigengarantie bezeichnet wird, begründen oder verstärken. Zu diesen Garantien gehören beispielsweise die Qualitätsgarantie oder die Garantie der Werthaltigkeit bei Unternehmenskäufen.

Zum anderen gibt es Garantien, die ein Garant gegenüber einem Begünstigen eines Auftragsgebers abgibt. Durch diese Garantien soll sichergestellt sein, dass die Verpflichtungen in jedem Fall erfüllt werden, auch wenn der eigentliche Auftraggeber dazu nicht in der Lage sein sollte. Ein Beispiel hierfür ist, wenn eine Person einen Kreditvertrag abschließt und eine andere Person garantiert, im Bedarfsfall für die Verpflichtungen aus dem Vertrag einzustehen.

Meist wird für eine solche Garantie dann die Form der Bürgschaft gewählt.    

Die Garantie im Handel

Im Handel ist eine Garantie eine freiwillige Dienstleistung eines Händlers oder eines Herstellers gegenüber einem Kunden. Die Garantie kann frei gestaltet werden und wird zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht vereinbart. Eine solche Garantie wird auch als Qualitätsgarantie oder Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie bezeichnet. Meist bezieht sie sich auf die Funktionsfähigkeit eines Produktes oder bestimmter Teile davon und gilt für einen bestimmten Zeitraum.

Dabei spielt es aber keine Rolle, in welchem Zustand sich das Produkt bei der Übergabe an den Kunden befunden hat, denn durch die Garantie wird die Funktionsfähigkeit für den vereinbarten Zeitraum zugesichert.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Kunde den Defekt selbst verursacht hat, denn in diesem Fall ist die Garantie üblicherweise ausgeschlossen. Die konkreten Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Garantie erhält der Kunde in Form eines Garantiescheines. 

Garantie und Gewährleistung

Sehr häufig werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung miteinander verwechselt und gelegentlich sogar gleichgesetzt.

Der wesentliche Unterschied wird jedoch anhand der Definitionen deutlich:

·
Die Garantie ist ein Vertrag, den der Käufer und der Verkäufer auf freiwilliger Basis abschließen. Im Rahmen dieses Vertrags sichert der Verkäufer dem Käufer die Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes für einen bestimmten Zeitraum zu und verpflichtet sich zu einer Schadensersatzleistung, falls die Funktionsfähigkeit innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht mehr gegeben ist.

Ob der Mangel oder der Defekt von Anfang an bestand oder erst später eintrat, spielt keine Rolle.

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Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung des Verkäufers, Nachbesserungen vorzunehmen, wenn der Kaufgegenstand Mängel aufweist, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben.

Grundsätzlich besteht die Gewährleistungspflicht 24 Monate lang, kann aber bei beispielsweise Gebrauchtwaren auf zwölf Monate verkürzt werden. Die gesetzliche Gewährleistung besteht also immer und kann vom Verkäufer auch dann nicht verkürzt oder ausgeschlossen werden, wenn er eine Garantie zusagt.

Allerdings deckt die Gewährleistung nur Mängel ab, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Dienstleistung, die zusätzlich zur Gewährleistung Anwendung findet.  

Die Garantie durch einen Dritten

Insbesondere im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr sind zur Abdeckung von Erfüllungsrisiken Garantien durch Dritte üblich. Durch eine Garantie ist sichergestellt, dass der Begünstigte die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine Lieferung oder eine Zahlung, durch einen Dritten erhält, wenn der eigentliche Vertragspartner die Leistung nicht selbst erbringen kann.

Im Fall einer solchen Garantievereinbarung ergibt sich somit eine Dreiecksbeziehung, die aus dem Auftraggeber als Hauptschuldner oder Verpflichteter, dem Begünstigten und dem Garanten besteht. Vielfach fungiert dabei eine Bank als Garant, möglich sind aber auch beispielsweise eine Versicherungsgesellschaft, der Mutterkonzern oder eine staatliche Institution. 

Die Garantie im Bankgeschäft

Im Bankgeschäft erfüllt die Garantie die Funktion eines wichtigen Sicherungsmittels, das vor allem auf internationaler Ebene Bürgschaften ersetzt. Dabei kann die Garantie entweder als Kreditsicherheit dienen oder es wird eine Bankgarantie ausgestellt, die ein bestimmtes Geschäft absichert.

Mit dem Garanten wird dazu ein formfreier, einseitiger Garantievertrag abgeschlossen, in dessen Rahmen sich der Garant verpflichtet, für einen Schaden oder Verlust einzustehen oder für einen wirtschaftlichen Erfolg zu haften. Kommt der Garantievertrag zur Anwendung, muss der Garant eine solche Situation für den Gläubiger herstellen, als wäre der Schaden nicht entstanden oder als sei der garantierte Erfolg eingetreten.   

Liste mit Garantiearten

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Garantiearten, die in erster Linie die Rechtssicherheit bei Geschäften auf nationaler und internationaler Ebene verbessern sollen.

Hierzu gehören beispielsweise die: 

Abnahmegarantie Anzahlungsgarantie Ausfallgarantie
Ausbietungsgarantie Bietungsgarantie Erfüllungsgarantie
Gewährleistungsgarantie Haftrücklassgarantie Investitionsgarantie
Konsortialgarantie Kreditbesicherungsgarantie Liquiditätsgarantie
Mietgarantie Scheckeinlösungsgarantie Währungsgarantie
Wechseleinlösungsgarantie Zahlungsgarantie Zollgarantie

Daneben kennen aber auch das Völkerrecht sowie das Staatsrecht Garantien.

Weiterführende Ratgeber, Tipps und Vorlagen für Verträge:

 

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