Mustervertrag Werkstudent

Mustervertrag Werkstudent

Den Mustervertrag den ein Werkstudent mit einem Betrieb abschließen kann, findet man sicher nicht allzu Häufig. Ähnlich wie bei einer „dualen Ausbildung“, ist eine Vorlage für solche Musterverträge darauf ausgerichtet, dass der Student auch ganz normal zur Uni geht und seinem „Arbeitgeber“ schuldet, dass er die jeweiligen „Prüfungen“ an der Uni besteht. Was so einen Vertrag ausmacht und von anderen Verträgen unterscheidet, kann deutlich abgegrenzt werden. 

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1.)     Als erstes gilt natürlich, dass ein Werkstudent, quasi einen „doppelten“ Job macht, in dem er gleichzeitig studiert und für eine Firma mit einem starken Bezug zum eigenen Studium arbeitet. Dabei gilt, dass der Student, ähnlich wie bei einem „Werkvertrag“ seinem Arbeitgeber nicht nur die „bloße“ Anwesenheit im Betrieb schuldet, sondern dass er auch bestandene „Scheine“ vorlegen muss.

Im Gegenzug ist der Betrieb dazu verpflichtet, dem Studenten nicht nur die jeweiligen „Praxiserfahrungen“ zu ermöglichen, sondern ihn ggf. bei Diplomarbeiten und Ähnlichen Prüfungen in der Vorbereitung zu unterstützen.

2.)     Natürlich kann man nicht davon ausgehen, dass ein Student während der „Vorlesungen“ auch noch zusätzliche 40 Stunden in der Woche arbeitet. Deshalb gilt für einen Werkstudenten grundsätzlich auch, dass er „Halbtagskraft“ ist, wenn die „Vorlesungen“ in der Universität gehalten werden. In den Semesterferien dagegen ist er Vollzeit in seinem Betrieb präsent.

3.)     Der größte „Nachteil“ den so ein Student hat, ist natürlich die vergleichsweise hohe Belastung und die gründliche Konzentration, die er für das Studium und die Arbeit im Betrieb aufbringen muss.

4.)     Was man eindeutig zu den Vorteilen so eines Werkstudiums zählen kann, ist sicher die Erfahrung die man schon vor seinem „Diplom“ machen kann. Damit wird einem auch die Einstellung nach dem Studium wesentlich erleichtert. Schließlich konnte man ggf. im Gegensatz zu anderen Kommilitonen schon praktische Erfahrung sammeln und muss sich nicht erst in die betrieblichen Abläufe einer „fachbezogenen“ Arbeit einfinden.

Dazu kommt noch, dass ein Werkstudent natürlich auch für diese Arbeit im Betrieb bezahlt wird und sich nicht während des Studiums Gedanken darüber machen muss, von welchem Geld er seine Bücher oder die Miete bezahlt.

Im verbleibenden Rest unterscheidet sich ein Werkvertrag für einen Studenten jedoch nicht von einem gewöhnlichen Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag. Wer sich für so eine „Ausbildung“ bzw. so ein Werkstudium interessiert, muss sich aber darauf einstellen, dass hier sehr hohe Anforderungen an die Arbeitsleistung aber auch den Lernerfolg der Studenten gestellt werden.

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