Mustervertrag Ausbildung

Mustervertrag Ausbildung

In Deutschland kann ein Mustervertrag für eine Ausbildung sehr unterschiedlich aussehen. Die Vorlage für solche Musterverträge kann sich auf eine schulische Ausbildung, aber auch eine betriebliche oder eine duale Ausbildung beziehen.

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Für manche Ausbildungsberufe sind dabei mehrere „Möglichkeiten“ vorhanden eine Ausbildung zu absolvieren. In einer Zeit, in der es für viele Jugendliche sehr schwer geworden ist eine Ausbildung zu finden, sind viele bereit eine Ausbildungsstelle anzunehmen, in der sie nicht „ausgebildet“ werden, sondern lediglich als „Hilfskraft“ ausgebeutet werden.

Zu den Dingen, zu denen man einen Auszubildenden nicht verpflichten darf, gehört sicher, dass der Azubi nichts damit zu schaffen hat, die Töle vom Chef um den Block zu führen oder den Babysitter für seine Blagen zu spielen.

Wird ein Azubi z.B. als Friseurlehrling eingestellt, so darf er nur Aufgaben bekommen, die auch zu dem Beruf gehören. Anders als viele Chefs es sicher gerne möchten gilt, dass sie damit auch die Verpflichtung eingehen, dafür zu sorgen, dass der Azubi die Gelegenheit bekommt, während der „Arbeitszeit“ auch die jeweiligen „Arbeiten“ zu lernen und zu üben.

Auch wenn es sehr schwer ist, sich als Auszubildender gegen einen Chef durchzusetzen, weil man Angst hat, dass man seine Stelle verliert, sollte man sich nicht gefallen lassen, wenn man z.B. als angehender Mechaniker nur damit „beschäftigt“ wird, die Werkstatt und die Autos zu putzen. Sicher ist auch dass ein Teil im Beruf eines Mechanikers, denn Ordnung ist ja bekanntermaßen das halbe Leben. Trotzdem ist der Betrieb auch verpflichtet einem Mechaniker-Azubi beizubringen, wie man ein Auto repariert und nicht nur wie man es putzt.

Ob der Chef seine Verpflichtungen zum Ausbildungsvertrag einhält kann man am „Ausbildungsplan“ erkennen, den man immer mit seinem Mustervertrag auch bekommen muss. Hier wird von den staatlichen „Prüfungsstellen“ festgelegt, wann man was „kennenlernen“ und „üben“ muss, damit man erfolgreich durch die Übung kommen kann.

Gibt es mit dem eigenen Ausbildungsvertrag trotzdem mal Probleme, kann man sich auch Rat und Hilfe an den verschiedensten Stellen holen. Die jeweiligen „Kammern“ die für die Betriebs- bzw. Berufsgruppe zuständig sind, bieten genau so Hilfen an, wie die Gewerkschaften.

Denn schließlich sind Gewerkschaften nicht nur für „ausgebildete“ Personen da und beschäftigen sich sicher nicht nur mit dem „streiken“ um mehr Lohn. Was man sich für seine Ausbildung und vielleicht auch einen folgenden Mustervertrag für eine „Weiterbeschäftigung“ merken muss ist, dass für einen Azubi höchstens eine Probezeit von 4 Monaten zulässig ist. Wird man danach in den Betrieb als Fachkraft übernommen, so darf es keine „neue“ Probezeit geben.

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