Wie funktioniert die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse? Teil 1
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen kannst du dich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Möchtest du nicht privat krankenversichert sein, kannst du aber auch als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Nur: Wie funktioniert die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse?

In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema!:
Inhalt
Welche Vorteile hat eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV?
Auf den ersten Blick scheint es verlockend, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Kürzere Wartezeiten bei Arztterminen, Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus und generell umfangreichere Leistungen gehören zu den Versprechen, mit denen die privaten Krankenkassen werben.
Doch auch die GKV bietet einige Vorteile. Dazu gehört, dass du keine festen Versicherungsbeiträge bezahlst. Stattdessen hängt die Beitragshöhe von deinem Einkommen ab. Gerade wenn du als Selbstständiger oder Freiberufler schwankende Einnahmen hast, kann das hilfreich sein.
Außerdem verändern sich die Beiträge nicht, während die Beträge in der PKV mit zunehmendem Alter immer teurer werden.
Dazu kommt die Möglichkeit der Familienversicherung. So können dein Partner und deine Kinder kostenlos über dich mitversichert sein. In der PKV hingegen braucht jeder einen eigenen Vertrag.
Und nicht zuletzt führt die gesetzliche Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung durch. Im Unterschied dazu kann die PKV Risikozuschläge verlangen oder deinen Antrag ablehnen, wenn du Vorerkrankungen hast.
Für wen kommt eine freiwillige Versicherung in der GKV infrage?
Bestimmte Personengruppen sind nicht dazu verpflichtet, gesetzlich krankenversichert zu sein. Stattdessen können sie selbst entscheiden, ob sie freiwillig in der GKV bleiben oder lieber in eine private Krankenversicherung wechseln.
Bei dieser Entscheidung solltest du aber immer bedenken, dass eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch unter gewissen Voraussetzungen möglich ist.
Überlege deshalb gut, ob eine private Krankenversicherung auch langfristig die richtige Lösung für dich ist.
In der GKV kannst du dich freiwillig versichern, wenn du direkt vor Beginn deiner freiwilligen Mitgliedschaft gesetzlich krankenversichert warst und deine Pflichtmitgliedschaft nun endet.
Gleiches gilt, wenn eine bisher bestehende Familienversicherung aus bestimmten Gründen nicht fortgeführt werden kann.
Möglich ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV dann unter anderem in diesen Fällen:
Du machst dich hauptberuflich selbstständig oder nimmst eine freiberufliche Tätigkeit auf.
Als Arbeitnehmer überschreitet dein monatliches Bruttoarbeitsentgelt in diesem Jahr und im Folgejahr regelmäßig die Versicherungspflichtgrenze. Diese Einkommensgrenze liegt derzeit (Stand 2025) bei 6.150 Euro.
Du bist weder berufstätig noch familienversichert und beziehst auch keine Sozialleistungen, sondern lebst zum Beispiel von Ersparnissen oder einer Erbschaft.
Als Student kannst du nicht pflichtversichert sein, weil du zum Beispiel über 30 Jahre alt bist.
Du kannst als Rentner nicht pflichtversichert sein, weil dir die Versicherungszeiten dafür fehlen oder du Mitglied in einem Versorgungswerk bist.
Als Kind oder Jugendlicher scheidet eine Familienversicherung aus, weil ein Elternteil privat versichert ist.
Vereinfacht erklärt ist es so: Immer dann, wenn du kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, sondern in die private Krankenversicherung wechseln könntest, kannst du dich auch für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV entscheiden.
Für wen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, ist in § 5 Sozialgesetzbuch 5 geregelt.
Etwas anders sieht es aus, wenn du vorher kein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse warst. Dann ist eine freiwillige Mitgliedschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Dazu gehört:
- Du wirst zum ersten Mal als Arbeitnehmer in Deutschland tätig und verdienst direkt ein monatliches Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze.
- Du kommst aus dem Ausland zurück oder neu nach Deutschland und kannst gesetzliche Vorversicherungszeiten aus dem Ausland nachweisen.
- Deine Dienstzeit als Zeitsoldat ist beendet.
- Bei dir wird eine Schwerbehinderung festgestellt. Eine freiwillige Versicherung in der GKV ist innerhalb der ersten drei Monate nach Feststellung der Schwerbehinderung möglich. Allerdings darf die Altersgrenze, die die jeweilige Krankenkasse in ihrer Satzung festgelegt hat, nicht überschritten sein.

Wie hoch ist der Beitragssatz bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV?
Bist du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, bezahlst du, wie auch die pflichtversicherten Mitglieder, den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den deine Krankenkasse erhebt.
Als freiwillig versicherter Arbeitnehmer bezahlst du jeweils die Hälfte des Versicherungsbeitrags und des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber.
Bekommst du als Rentner deine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, kannst du einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Dieser Zuschuss deckt den halben Versicherungsbeitrag ab.
Als Selbstständiger oder Freiberufler bist du als freiwilliges Mitglied Selbstzahler. Du zahlst die kompletten Beiträge also alleine aus deiner Tasche. Das gilt auch dann, wenn du aus anderen Gründen freiwillig versichert und nicht angestellt bist, also zum Beispiel als Student.
Allerdings hast du als Selbstständiger oder Freiberufler die Wahl. Bleibst du beim allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag, hast du ab der siebten Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld.
Alternativ kannst du dich für den ermäßigten Beitragssatz entscheiden. Dann bezahlst du nur 14 Prozent plus Zusatzbeitrag. Bist du längere Zeit krank, bekommst du dann aber von der Krankenkasse kein Krankengeld.
Welche Einkünfte werden bei der Beitragshöhe berücksichtigt?
Bei Selbstständigen, Freiberuflern und anderen freiwilligen Mitgliedern in der GKV spielt bei der Berechnung der Beitragshöhe nicht nur das Arbeitseinkommen eine Rolle. Stattdessen wird die sogenannte gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat in seinen Grundsätzen für das Beitragsverfahren von Selbstzahlern detailliert aufgelistet, welche Einnahmen beitragspflichtig sind und wie sie in die Berechnung der Beitragshöhe einfließen.
Demnach zählen zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Veräußerungsgewinnen ebenfalls zum beitragspflichtigen Bruttoeinkommen. Gleiches gilt für Renten und Leistungen aus privaten Lebensversicherungen oder Ehegattenunterhalt.
Allerdings musst du auf dein Einkommen nur bis zu einer bestimmten Höhe Beiträge bezahlen. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2025 bei 66.150 Euro.
Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.512,50 Euro. Nur bis zu diesem Betrag werden die Beiträge berechnet. Alles, was du darüber hinaus verdienst, bleibt beitragsfrei.
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