Die wichtigsten Fragen und Antworten, wenn eine neue Stieffamilie entsteht

Die wichtigsten Fragen und Antworten, wenn eine neue Stieffamilie entsteht

Auch früher schon war es üblich und oft sogar unumgänglich, ein zweites Mal zu heiraten und eine neue Familie zu gründen. Diese Zweitfamilie war die sogenannte Stieffamilie, der neu dazugekommene Partner wurde zur Stiefmutter oder zum Stiefvater und die Kinder aus erster Ehe wurden zu den Stiefkindern.

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Der Silbe „Stief“ ist die germanische Bezeichnung für beraubt. Meist war es der frühe Tod eines Elternteils, der eine erneute Heirat notwendig machte. Eines Elternteils und des Partners beraubt, blieb den Hinterbliebenen oft kein anderer Ausweg, um sich finanziell und gesellschaftlich abzusichern.

Die doch recht hohen Trennungs- und Scheidungsraten führen dazu, dass auch heute viele neue Stieffamilien entstehen. Die soziale oder finanzielle Absicherung ist dabei zwar eher selten der ausschlaggebende Grund. Es ist vielmehr das Bedürfnis, einen Partner an seiner Seite zu wissen, eine glückliche Partnerschaft zu leben und ein idyllisches, heiles Familienleben zu führen. Auch die Bezeichnung Stieffamilie wird heute eher selten verwendet.

Dies liegt an dem negativen Image, das der Wortbestandteil „Stief“ hat. So gibt es die böse Stiefmutter, den ungerechten Stiefvater und wenn etwas wie ein Stiefkind behandelt wird, so ist dies gleichbedeutend damit, dass diese Angelegenheit vernachlässigt wird. Aus diesem Grund wird neudeutsch lieber von einer Patchwork-Familie gesprochen.

Im Kern ändert sich aber nichts, egal ob es Stief- oder Patchwork-Familie heißt. Wenn nun eine Stieffamilie gegründet wird, verändert sich die Lebenssituation aller Beteiligten.

Viele zwischenmenschliche Fragen kommen auf und oft dauert es seine Zeit, bis sich eine gewisse Routine einstellt und die neuen Familienmitglieder tatsächlich zu einer familiären Gemeinschaft zusammenwachsen. Gleichzeitig gilt es, sich mit einigen rechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen.

Hier deshalb eine Übersicht mit ein paar der wichtigsten
Fragen und Antworten, wenn eine neue Stieffamilie entsteht:

Welche Rechte im alltäglichen Leben hat der Stiefelternteil?

Seit 2001 gibt es das sogenannte Kleine Sorgerecht. Dadurch kann der Stiefelternteil sein Stiefkind gesetzlich vertreten und hat bei Alltagsfragen gewisse Mitspracherechte.

So kann er das Kind beispielsweise zum Arzt begleiten, an Elternabenden in der Schule teilnehmen und andere alltägliche Entscheidungen treffen. Allerdings wird dem Stiefelternteil das Kleine Sorgerecht nur dann eingeräumt, wenn sein Partner das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Ist der Partner zusammen mit seinem früheren Partner sorgeberechtigt, braucht der Stiefelternteil entsprechende Vollmachten, um in Alltagsfragen mitentscheiden zu können.

Welchen Familiennamen bekommt die Stieffamilie?

Bei einer Eheschließung nimmt der eine Partner meist den Nachnamen des anderen Partners an. Wird die Ehe geschieden, kann dieser Partner entscheiden, ob er den Namen seines geschiedenen Ehepartners behalten oder wieder seinen Geburtsnamen annehmen möchte. Für die Kinder ändert sich zunächst nichts, denn sie behalten im Fall einer Scheidung ihren Geburtsnamen.

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Wenn ein Elternteil nun wieder heiratet, kann er den Nachnamen des neuen Partners annehmen. Die Kinder behalten aber nach wie vor ihren Geburtsnamen. Allerdings kann es für Kinder recht schwierig sein, wenn sie zwar in einer Familie aufwachsen, aber anders heißen als ihre Eltern. Deshalb ist gemäß § 1618 BGB eine sogenannte Einbenennung möglich.

Einbenennung heißt, dass das Kind den Ehenamen bekommt, entweder als alleinigen Nachnamen oder als Doppelnamen zusammen mit dem Geburtsnamen. Teilen sich die früheren Eheleute das Sorgerecht für das Kind, muss der geschiedene Elternteil aber in die Namensänderung einwilligen. Ist das Kind älter als fünf Jahre, muss es dem neuen Namen ebenfalls zustimmen.

Ist der Stiefelternteil gegenüber dem Stiefkind unterhaltspflichtig?

Die Unterhaltspflicht leitet sich aus der verwandtschaftlichen Beziehung ab. Das Gesetz betrachtet den Stiefelternteil und sein Stiefkind aber als nicht als miteinander verwandt, sondern vor dem Gesetz gelten sie lediglich als verschwägert.

Deshalb ist der Stiefelternteil gegenüber seinem Stiefkind auch nicht unterhaltspflichtig. Anspruch auf Unterhalt hat das Kind aber gegenüber seinen leiblichen Eltern. Dabei bleibt die Unterhaltspflicht auch dann bestehen, wenn der leibliche Elternteil, der die Familie verlassen hat, eine neue Familie gründet.

Ist ein Stiefkind erbberechtigt?

Im 13. Jahrhundert wurde in Deutschland die sogenannte Einkindschaft eingeführt. Durch diese Einkindschaft waren die leiblichen Kinder und die Stiefkinder, die in einer Familie lebten und aufwuchsen, rechtlich absolut gleichgestellt.

Die Stiefkinder hatten somit die gleichen Ansprüche auf Versorgung, Unterhalt und später das Erbe wie die leiblichen Kinder. Das Bundesgesetzbuch, das 1900 eingeführt wurde, beendete die Einkindschaft. Heute ist es so, dass die gesetzliche Erbfolge nur leibliche Verwandte berücksichtigt.

Da der Stiefelternteil und sein Stiefkind vor dem Gesetz aber nicht als verwandt gelten, kann das Stiefkind auch kein gesetzliches Erbrecht geltend machen. Wenn der Stiefelternteil nicht möchte, dass sein Stiefkind leer ausgeht, muss er es deshalb in seinem Testament als Erbe benennen.

Welche Folgen hat eine Adoption des Stiefkindes?

Wenn eine Stieffamilie über einen längeren Zeitraum glücklich zusammenlebt und zu einer richtigen Familie zusammengewachsen ist, kommt oft der Wunsch auf, auch das Verhältnis zwischen dem Stiefelternteil und dem Stiefkind rechtlich zu besiegeln.

Die emotionale Bindung ist häufig stark ausgeprägt und vom Gefühl her hat der Stiefelternteil sein Stiefkind wie ein eigenes Kind angenommen. Die emotionale Bindung spielt für den Gesetzgeber aber letztlich keine Rolle, was auch im Hinblick auf die Rechte, angefangen bei den Mitspracherechten im Alltag bis zu Unterhalts- und Erbrechten, deutlich zum Ausdruck kommt. Deshalb entscheiden sich viele Familien für eine Stiefkindadoption.

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Durch eine Adoption wird das Stiefkind zu einem Verwandten des Stiefelternteils. Aus juristischer Sicht hat das Adoptivkind dann exakt denselben Status wie ein leibliches Kind. Der leibliche Elternteil und der Stiefelternteil werden somit durch die Adoption vor dem Gesetz praktisch zu den leiblichen Eltern des Kindes.

Gleichzeitig heißt das aber auch, dass der leibliche Elternteil, der die Familie verlassen hat, seine Rechtsbeziehungen zu dem Kind vollständig verliert. Deshalb sollte eine Stiefkindadoption sehr gut überlegt sein, denn rückgängig machen lässt sich dieser Schritt in aller Regel nicht.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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