Mustervertrag Vermietung

Mustervertrag Vermietung

Wenn es um die Vermietung von Immobilien und Wohnungen geht, wird gerne mal aus Bequemlichkeit, zu einem Mustervertrag gegriffen, der jedoch nicht immer das optimale für den Einzelfall ist. Deshalb sollte man sich auch eine „Vorlage“ immer sehr genau ansehen und solche Musterverträge im Zweifelsfall prüfen lassen. 

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Auch wenn man sich als „Mieter“ sicher gerne einmal darauf verlassen möchte, dass es in der deutschen Bürokratie ja auch ein Mietrecht gibt, das einspringt, wenn ein Paragraf im Mietvertrag nicht rechtsgültig ist, so sollte man auch daran denken, dass es immer noch ein freies Vertragsrecht in Deutschland gibt.

Hier gilt dabei, dass man eben frei vereinbaren kann, zu welchen „Bedingungen“ man eine Wohnung bzw. Immobilie mietet. Deshalb gibt es sicher nicht in „jedem“ Fall auch einen „gesetzlichen“ Ersatz für eine Bestimmung, die einem vielleicht im eigenen Mietvertrag nicht gefällt.

Auch wenn es viele Vermieter gibt, die ihre Mieter gerne einmal mit der „Betriebskostenabrechnung“ über den Tisch ziehen, so kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass alle Vermieter so handeln. Schließlich gibt es ja auch immer wieder Mieter, die sicher kein „Zuckerschlecken“ für einen Vermieter darstellen. Besonders gefürchtet sind hier die Mietnomaden, die sich mit den verschiedensten Mitteln einen Vertrag erschleichen um dann die vereinbarte „Miete“ nicht zu zahlen.

Das Problem dabei ist nur, dass die Vermieter mit ihrer Unterschrift auch die Rechte des Mieters anerkennen und sich dann auch noch durch die verschiedensten Instanzen kämpfen müssen, damit sie Mieter loswerden, die nie die Absicht hatten für ihre „Wohnung“ auch die entsprechende Miete zu zahlen.

Obwohl diese „Mieterschutzregelungen“ von vielen Vermietern kritisiert werden, haben sie doch ihren Sinn. Denn schließlich müsste sonst jeder „Mieter“ in Deutschland damit rechnen, dass er ohne weiteres vor seine „Wohnungstüre“ gesetzt wird, ohne dass er etwas dafür kann oder auch etwas dagegen „unternehmen“ darf.

Das Mietrecht an sich gehört bereits jetzt zu den kompliziertesten Bereichen des Zivilrechts, deshalb sind hier Mieter und Vermieter gefragt, eine gute „Basis“ für die getroffenen Vereinbarungen zu finden, damit man sich nicht durch diesen Dschungel kämpfen muss. Das dies aber nicht immer leicht ist, ist leider eine unangenehme Tatsache, die man nicht immer umgehen kann.

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