Mustervertrag Untermiete
Bevor man sich aus irgendwelchen Gründen daran macht einen Mustervertrag für die Untermiete zu unterschreiben und sich die Wohnung mit jemandem zu teilen, sollte man grundsätzlich daran denken, dass man dafür auch die Genehmigung des Eigentümers braucht.
Holt man sich diese Genehmigung (am besten schriftlich) nicht, kann es passieren, dass der Vermieter dann Schadensersatz fordert. Der Mustervertrag selbst hat natürlich nichts mit dem „Eigentümer“ der Immobilie zu tun. Es ist nur ein Vertrag zwischen dem Hauptmieter und dem „Untermieter“, der sich auf Zeit oder zu einem Teil, gegen ein Entgelt in die jeweilige Immobilie einquartieren darf. Die Formulierung für so einen Untermietvertrag kann „in Teilen“ etwa so aussehen:
Untermietvertrag Hiermit wird ein Untermietvertrag zwischen XXX (Hauptmieter + Personalien), im folgenden Hauptmieter und YYY (Untermieter + Personalien), im folgenden Untermieter geschlossen. Vermietet wird das Zimmer X in der (Anschrift) mit XY qm zum (Datum).
Als Warmmiete wird die Summe von XY,- Euro monatlich vereinbart. Für Strom und Telefon, werden gesondert Abschläge in Höhe von X,- Euro vereinbart.
Zahlbar ist die Miete jeweils zum 3. Werktag eines Monats in Bar oder durch Überweisung auf folgendes
Konto:….
Als Kündigungsfrist wird vereinbart:…
Der Untermieter verpflichtet sich die allgemeine Hausordnung des Eigentümers einzuhalten und sich an folgenden Aufgaben der Hausgemeinschaft zu beteiligen: …
Der Hauptmieter versichert, dass die Zustimmung zur Untervermietung vom Eigentümer vorliegt.
Die schriftliche Zustimmung des Eigentümers wird in Abschrift, diesem Vertrag beigefügt. Grundsätzlich übernimmt man auch als „Hauptmieter“ einige „Funktionen“, die eher einem Vermieter zuzuschreiben sind. Deshalb sollte man auch in einen Untermietvertrag, die jeweiligen Formulierungen bzw. Regelungen zu Schönheitsreparaturen u.ä. aus seinem eigenen Mietvertrag übernehmen und bloß nicht die salvatorische Klausel vergessen.
Da man als Hauptmieter an gewisse Kündigungsfristen durch den Eigentümer gebunden ist, sollte man auch unbedingt daran denken, dass die „Kündigungsfristen“ für den Untermieter „kürzer“ sind, als die eigenen Kündigungsfristen, damit man seine eigenen Verpflichtungen gegenüber dem Untermieter einhalten kann.
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