Haushaltsnahe Dienstleistungen – Infos zu Vertrag und Rechnung, Teil 2

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Infos zu Vertrag und Rechnung, Teil 2

Ob aus gesundheitlichen Gründen, aus Zeitmangel oder weil bestimmte Aufgaben im Haushalt einfach abgegeben werden sollen: Wer haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte verschiedene Angebote einholen und miteinander vergleichen, bevor er sich für einen Anbieter entscheidet. In einem zweiteiligen Beitrag fassen wir die wichtigsten Infos zu Vertrag und Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen zusammen.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen - Infos zu Vertrag und Rechnung, Teil 2

Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, wo sich ein Haushalt nach passenden Anbietern umschauen kann, was im Erstgespräch besprochen werden sollte und welche Regelungen in den Vertrag gehören.

Jetzt, in Teil 2, kümmern wir uns um die finanziellen Aspekte:

Worauf kommt es bei der Rechnung für die haushaltsnahen Dienstleistungen an?

Der Vertrag sollte nicht nur detailliert aufführen, welche haushaltsnahen Dienstleistungen der Haushalt in welcher Häufigkeit gebucht hat. Auch die Kosten sollten präzise und transparent benannt sein.

Vor allem die folgenden Punkte erfordern klare und eindeutige Vereinbarungen:

  • Welches Abrechnungsmodell verwendet der Anbieter?

  • Wie teuer sind die einzelnen Leistungen?

  • Welche Zusatzkosten entstehen für die eingesetzten Materialien und für die Fahrten?

  • Welchen Zeitraum rechnet der Anbieter jeweils ab?

  • Wie lange dauert die Rechnungsstellung, also bis wann legt der Anbieter die Rechnung vor?

Genaue Regelungen im Vertrag sind deshalb wichtig, weil sie die Basis für die Rechnung bilden. Außerdem kann der Haushalt nur so abgleichen, ob die Abrechnung mit den Vereinbarungen übereinstimmt und korrekt ist.

Die Rechnung selbst muss schriftlich erfolgen und sowohl übersichtlich als auch nachvollziehbar sein. Am besten sind monatliche Rechnungen, die der Anbieter spätestens zwei Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorlegt.

Wichtig ist, dass die Personalkosten gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sind. Auch Zusatz- und Ausfallkosten müssen klar erkennbar sein.

Sollte der Anbieter die Preise anheben, muss er die Erhöhung vier Wochen vorher schriftlich ankündigen. Auf der Rechnung müssen die neuen, höhere Preise dann gut ersichtlich sein.

Möchte der Haushalt weitere Leistungen in Anspruch nehmen oder den Leistungsumfang verringern, sollte er dies schriftlich mit dem Anbieter vereinbaren und sich einen korrigierten Kostenvoranschlag aushändigen lassen.

Andernfalls kann der Überblick über die abgesprochenen Leistungen und Kosten schnell verloren gehen.

Ratsam ist außerdem, dass sich der Haushalt im Kalender vermerkt, wann der Dienstleister im Einsatz war und welche Tätigkeiten er verrichtet hat. Dadurch wird es wesentlich leichter, zu überprüfen, ob bei der Abrechnung alles seine Richtigkeit hat.

Wie lassen sich haushaltsnahe Dienstleistungen finanzieren?

Je nachdem, warum ein Haushalt auf professionelle Hilfe zurückgreift, muss er die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht alleine stemmen.

Unter Umständen besteht nämlich ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch einen Träger der Sozialversicherungen. Wer steuerpflichtig ist, kann außerdem über die Steuererklärung etwas Geld sparen.

Krankenkasse

Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Anspruch auf Hilfe im Haushalt, wenn sich der Versicherte wegen einer Erkrankung, nach einer OP oder nach einer anderen Behandlung im Krankenhaus vorübergehend nicht alleine versorgen kann.

Voraussetzung ist aber, dass es im Haushalt niemanden gibt, der dem Versicherten bei der Körperpflege, dem Essen oder im Haushalt helfen oder die Versorgung und Betreuung der Kinder übernehmen kann.

In welchem Umfang die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe übernimmt, richtet sich danach, was der Versicherte alleine oder mit Unterstützung eines anderen noch verrichten kann.

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Den Antrag muss der Versicherte schriftlich stellen. Neben dem Formular seiner Krankenkasse braucht er eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung seines Arztes. Daraus müssen die Diagnose und die damit verbundenen Einschränkungen hervorgehen.

Außerdem muss der Arzt angeben, ab wann, für wie lange und in welchem Umfang die Hilfe benötigt wird. Am besten ist, den Antrag noch während der stationären Behandlung zu stellen, um einen nahtlosen Übergang in der Versorgung zu gewährleisten.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten maximal vier Wochen lang. Müssen Kinder versorgt und betreut werden, die jünger sind als zwölf Jahre, gewährt die Krankenkasse die Hilfe während des stationären Aufenthalts und danach für maximal 26 Wochen.

Bei älteren Kindern kann die Krankenkasse die Betreuungsleistungen freiwillig finanzieren oder bezuschussen.

Pflegeversicherung

Ein pflegebedürftiger Mensch, der mindestens Pflegegrad 1 hat, kann von der Pflegekasse den sogenannten Entlastungsbetrag bekommen. Dieser beträgt 125 Euro pro Monat (Stand 2023) und kann verwendet werden, um damit haushaltsnahe Dienstleistungen zu bezahlen.

Neben mindestens Pflegegrad 1 ist aber Voraussetzung, dass der Anbieter eine Zulassung nach Landesrecht hat. Je nach Bundesland gibt es dabei Unterschiede.

So werden zum Beispiel kleinere Reparaturen im Haushalt oder Gartenarbeiten nicht in allen Bundesländern über den Entlastungsbetrag erstattet. Ratsam ist deshalb, sich im Vorfeld zu erkundigen.

Anders als das Pflegegeld werden die 125 Euro nicht automatisch überwiesen. Weil es sich um einen Kostenerstattungsanspruch handelt, muss der Pflegebedürftige vielmehr die Rechnungen des Anbieters bei der Pflegekasse einreichen, die den Entlastungsbetrag daraufhin auszahlt.

Das Gute ist, dass der Pflegebedürftige Restbeträge, die er nicht verbraucht hat, auf die Folgemonate übertragen kann und danach sechs Monate Zeit hat, um sie abzurufen.

In den Pflegegraden 2 bis 5 kann zusätzlich auch das Pflegegeld für hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Gleiches gilt für die Pflegesachleistung, wobei die Arbeiten dann von einem Pflegedienst erbracht werden müssen, der von der Pflegekasse zugelassen ist.

Sozialamt

Unter bestimmten Umständen kann das Sozialamt die Haushaltsführung unterstützen. Nähere Auskünfte dazu erteilt der zuständige Pflegestützpunkt oder direkt das örtliche Sozialamt. Eine Datenbank mit Beratungsstellen in der Nähe stellt die Stiftung ZQP bereit.

Einkommensteuer

Beauftragt ein Haushalt einen Anbieter kostenpflichtig mit haushaltsnahen Aufgaben, kann er bis zu 20 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen. Trägt er die Rechnungsbeträge in die Steuererklärung ein, sinkt dadurch die Steuerschuld.

Die Höchstgrenze für die Ausgaben, die absetzbar sind, liegt bei 4.000 Euro pro Kalenderjahr. Wichtig ist deshalb, die Rechnungen des Anbieters gut aufzuheben und darauf zu achten, dass die Personalkosten separat ausgewiesen sind.

Hat der Steuerpflichtige bereits den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse bekommen, kann er nur die Kosten steuerlich geltend machen, die darüber hinausgehen. Außerdem erkennt das Finanzamt keine bar bezahlten Rechnungen an. Deshalb sollten die Zahlungen an den Dienstleister immer per Überweisung oder Lastschrift erfolgen.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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