12 Warnsignale für eine unseriöse Schuldnerberatung, 2. Teil

12 Warnsignale für eine unseriöse Schuldnerberatung, 2. Teil

Um aus der Schuldenfalle herauszukommen, gibt es eine Vielzahl an Hilfsangeboten. Wendet sich der Schuldner an eine anerkannte Beratungsstelle, kann er sich sicher sein, dass eine seriöse Beratung in rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht erfolgt. Die Beratungsstelle geht individuell auf den Fall des Schuldners ein und vertritt ihn gegenüber seinen Gläubigern.

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12 Warnsignale für eine unseriöse Schuldnerberatung, 2. Teil

Für die ganzen Leistungen muss der Schuldner entweder gar nichts oder nur einmalig eine geringe Verwaltungsgebühr bezahlen.

Allerdings haben die anerkannten Beratungsstellen oft lange Wartelisten. Vielfach ist der nächste freie Termin wochenlang entfernt. Das Angebot von gewerblichen Anbietern kommt da wie gerufen.

Ihre Leistungen sind zwar kostenpflichtig, doch dafür versprechen sie schnelle Hilfe.

Natürlich gibt es gewerbliche Anbieter, die seriös sind und einen guten Job machen. Aber es tummeln sich eben auch viele schwarze Schafe auf dem Markt, die nur auf ihren eigenen Gewinn aus sind.

Um nicht auf ein solches Angebot hereinzufallen, listen wir in einem zweiteiligen Beitrag zwölf Warnsignale auf, die auf eine unseriöse Schuldnerberatung hindeuten können.

Hier ist der 2. Teil!:

  1. Hausbesuche oder reine Online-Beratung

Seriöse Schuldnerberater vereinbaren Termine grundsätzlich in ihren Geschäftsräumen. Dass ein Schuldnerberater den Schuldner zu Hause besucht, um ihn dort umfassend zu beraten und Zahlungspläne aufzustellen, gibt es in dieser Form bestenfalls in Fernsehserien.

Zwar ist durchaus möglich, dass sich der Schuldnerberater vor Ort ein Bild von der häuslichen Situation seines Klienten macht. Allerdings finden solche Besuche erst statt, wenn schon eine vertragliche Beziehung besteht.

Vorsicht ist geboten, wenn ein Schuldnerberater von Anfang an nur Hausbesuche ankündigt und auch der Vertrag bei einem Termin daheim geschlossen werden soll. Denn meist ist die Absicht dahinter, dass der Schuldner unter Druck gesetzt werden soll, den angebotenen Vertrag sofort zu unterschreiben, ohne ihn in Ruhe zu überprüfen.

Andersherum sollte der Schuldner aber auch skeptisch werden, wenn die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ausschließlich per Internet, Telefon oder andere Fernkommunikationsmittel ablaufen soll.

Denn es gibt bereits mehrere Urteile von Amtsgerichten, nach denen ein Insolvenzantrag zwingend eine persönliche Beratung im Vorfeld erfordert.

  1. Unübersichtliche Kostenstruktur

Schon beim ersten Kontakt sollte sich der Schuldner erkundigen, ob Kosten anfallen und wenn ja, in welcher Höhe. Kann oder will der Anbieter seine Kostenstruktur nicht transparent machen, sollten die Alarmglocken schrillen. Denn grundsätzlich gilt, dass die Gefahr umso größer ist, in eine Falle zu tappen, je unübersichtlicher die Gebühren sind.

Ein seriöser Anbieter hat eine nachvollziehbare Kostenstruktur, die die Gegebenheiten im Einzelfall berücksichtigt, also zum Beispiel wie komplex die Situation ist oder wie viele Gläubiger es gibt.

Außerdem beachtet ein seriöser Anbieter, wie leistungsfähig der Schuldner tatsächlich ist. In diesem Zusammenhang weist er auch darauf hin, wenn ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht.

  1. Keine Bedenkzeit

Ein seriöser Anbieter drängt den Schuldner nicht dazu, den Vertrag zu unterschreiben. Stattdessen übergibt er ihm eine schriftliche Ausfertigung, erläutert die Bedingungen und ermöglicht, den Vertrag in aller Ruhe zu überprüfen.

Der Anbieter hat auch nichts dagegen, wenn der Schuldner möchte, dass sich zum Beispiel eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt den Vertrag anschaut.

Unseriöse Schuldnerberater hingegen informieren bestenfalls oberflächlich darüber, was der Schuldner da unterschreiben soll. Sie gehen nicht großartig auf Detailfragen ein und drängen dazu, dass der Schuldner möglichst ohne Bedenkzeit und genauere Überprüfung unterschreibt.

  1. Zusätzliche Verträge

Der Schuldner sollte grundsätzlich nur den eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag unterschreiben. Auch wenn ihm der Berater weitere Verträge wie eine Versicherung, einen Sparvertrag oder eine Beteiligung schmackhaft machen will, sollte er sich auf keinen Fall darauf einlassen.

Denn anders als oft behauptet, wird die Schuldenregulierung dadurch nicht einfacher. Ganz im Gegenteil geht der Schuldner nur zusätzliche Verpflichtungen ein, die er womöglich gar nicht erfüllen kann.

Unter Umständen gefährdet er damit seine Entschuldung, weil weitere Gläubiger dazukommen. Und der Einzige, der von den Verträgen profitiert, ist der Vermittler, der die Provision einstreicht.

  1. Vertrag zur Finanzsanierung, Schuldenverwaltung oder Vermögensverwaltung

Eine unseriöse Schuldnerberatung vermittelt dem Schuldner oft den Eindruck, dass sie einen Kreditvertrag vermitteln kann, der die Schulden zusammenfasst und durch nur noch eine Kreditrate für finanzielle Entlastung sorgt.

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Doch bei genauerem Hinsehen geht es lediglich um einen Vertrag, der Leistungen zur Verwaltung der Schulden vorsieht. Ein solcher Vertrag erhöht aber weder die Chancen auf einen Kredit noch trägt er etwas dazu bei, den Schuldenberg abzubauen.

  1. Keine umfassenden Leistungen

Damit eine Entschuldung erreicht werden kann, braucht der Schuldner ein umfassendes Leistungspaket. Vor allem die Rechtsberatung und die rechtliche Vertretung, die die Verhandlungen mit den Gläubigern einschließt, müssen wesentliche Bestandteile sein.

Ein Vertrag, der nur verwaltende Tätigkeiten wie das Auflisten von Forderungen und Gläubigern oder das Weiterleiten von Raten vorsieht, bringt den Schuldner kaum weiter.

Wichtig ist außerdem, dass alle Leistungen von einer Stelle durchgeführt werden. Der Schuldnerberater sollte als Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein und die persönlichen Gespräche selbst führen.

Geht es um eine Verbraucherinsolvenz, sollten alle Schritte im Verlauf des Verfahrens intensiv begleitet werden.

Und nicht zuletzt verkauft eine seriöse Schuldnerberatung kein vorgefertigtes Beratungs- und Leistungspaket, sondern orientiert sich immer am individuellen Bedarf des Schuldners.

  1. Keine Anerkennung gemäß Insolvenzordnung

Bei einer Überschuldung läuft es meist auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren hinaus. Doch bevor die Eröffnung eines Verfahrens beantragt werden kann, braucht der Schuldner eine offizielle Bescheinigung, dass der Versuch, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen, gescheitert ist.

So eine Bescheinigung darf aber nur eine anerkannte Beratungsstelle, ein zugelassener Rechtsanwalt oder eine andere Person, die gemäß § 305 Insolvenzordnung geeignet ist, ausstellen.

Der Schuldner sollte deshalb abklären, ob der Berater eine entsprechende Anerkennung hat und den notwendigen Nachweis erstellen kann. Zwar ist alleine die Anerkennung noch keine Garantie für Seriosität. Ein unseriöser Anbieter wird aber regelmäßig nicht in der Lage sein, eine offizielle Bescheinigung auszuhändigen.

  1. Fehlende Informationen

Bevor der Schuldner etwas unterschreibt, sollte er sich über den Anbieter informieren. Fehlen auf der Webseite des Anbieters wesentliche Angaben über das Leistungsangebot und die Kosten, ist die Firmenstruktur nicht ersichtlich oder ist das Impressum unvollständig, ist Vorsicht geboten.

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Im Zweifel kann der Schuldner auch bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder einer öffentlich finanzierten Schuldnerberatung nachfragen. Dort ist in aller Regel bekannt, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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