Einen Anwalt beauftragen – Infos zu Auswahl, Leistungen und Kosten, Teil 2

Einen Anwalt beauftragen – Infos zu Auswahl, Leistungen und Kosten, Teil 2

Manchmal ist es hilfreich und sinnvoll, bei einer juristischen Frage oder einem drohenden Rechtsstreit einen Anwalt zurate zu ziehen. In anderen Fällen ist anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen. Und dann gibt es noch die Angelegenheiten und Gerichtsverfahren, bei denen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend vorgeschrieben ist.

Anzeige

Einen Anwalt beauftragen - Infos zu Auswahl, Leistungen und Kosten, Teil 2

Einen Anwalt zu beauftragen, ist für viele aber Neuland. Deshalb bestehen viele Fragen. Um Licht ins Dunkel zu bringen, vermitteln wir in einem ausführlichen Ratgeber Infos zur Auswahl, den Leistungen und den Kosten bei der Beauftragung eines Anwalts.

Hier ist Teil 2!:

Welche Leistungen deckt ein Anwalt ab?

Zu den Leistungen eines Rechtsanwalts gehört grundsätzlich, seinen Mandanten in allen rechtlichen Belangen zu beraten und zu vertreten. Maßgeblich für die Leistungen, die der Anwalt im jeweiligen Fall erbringt, sind das Rechtsgebiet, der Rechtsfall und das konkret erteilte Mandat.

Ein Anwalt kann zum Beispiel bei Mietstreitigkeiten beraten, eine Person im Strafrecht vor Gericht vertreten oder dabei helfen, einen Erbfall abzuwickeln.

Daneben kann er dazu beitragen, einen Streit mit dem Arbeitgeber beizulegen oder familienrechtliche Forderungen durchzusetzen. Außerdem kann ein Rechtsanwalt rechtsgestaltend tätig werden, indem er zum Beispiel Verträge aufsetzt oder überprüft.

Gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Leistungen

Die gerichtliche Vertretung seines Mandanten gehört zu den Hauptaufgaben eines Anwalts. Dabei vertritt er einerseits die Interessen des Mandanten und sorgt andererseits dafür, dass die Rechte des Mandanten gewahrt bleiben.

Die Arbeit beginnt aber meist schon weit vor dem Gerichtstermin.

So berät und begleitet der Anwalt den Mandanten während des gesamten Prozesses, bereitet das Verfahren vor, erstellt die notwendigen Schriftsätze und Unterlagen und sieht die Akten ein. Auch die Kommunikation mit der gegnerischen Seite übernimmt der Anwalt.

Allerdings muss nicht jeder Fall vor Gericht enden. Tatsächlich ist das Ziel meist, einen Rechtsstreit außergerichtlich zu lösen. Hier kann der Anwalt helfen, indem er zum Beispiel bei Gesprächen zwischen den Beteiligten vermittelt, ein Schlichtungsverfahren begleitet oder an einem Vergleich mitwirkt.

Zu den außergerichtlichen Leistungen gehören außerdem eine erste Einschätzung des Sachverhalts und eine rechtliche Beratung.

Gleiches gilt für das Erstellen und Prüfen von Verträgen und anderen Dokumenten.

Wie wird ein Mandat erteilt?

Hat der Mandant den Anwalt seines Vertrauens gefunden und möchte er diesen beauftragen, wird davon gesprochen, dass ein Mandat erteilt wird. Möglich ist das direkt beim ersten Beratungsgespräch.

Der Mandant kann die Erstberatung aber selbstverständlich auch erst einmal auf sich wirken lassen und das Mandat dann später telefonisch oder schriftlich erteilen. Die schriftliche Methode ist dabei die sicherste Variante.

Denn so sind alle Angaben zum Bereich, den Leistungen, dem Ziel und der Dauer des Mandats verbindlich und nachvollziehbar dokumentiert.

Der Ablauf eines Mandats gestaltet sich so:

  • Zunächst erfolgt die Erstberatung durch den Rechtsanwalt.

  • Daraufhin erteilt der Mandant das Mandat persönlich, telefonisch oder schriftlich.

  • Der Anwalt verschafft sich einen genauen Überblick und beantragt Akteneinsicht.

  • Gemeinsam mit dem Mandanten legt der Anwalt die Strategie fest und leitet die entsprechenden Schritte ein.

  • Der Rechtsfall wird außergerichtlich oder gerichtlich gelöst.

Ist Akteneinsicht auch ohne Anwalt möglich?

Ein Anwalt ist nicht unbedingt notwendig, um die Akten bei der zuständigen Behörde einzusehen. Je nach Rechtsstreit regeln entsprechende Normen das Recht auf Akteneinsicht.

Bei Ordnungswidrigkeiten stehen die Regelungen zum Beispiel im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, für Strafverfahren in der Strafprozessordnung und für zivilrechtliche Verfahren in der Zivilprozessordnung.

Das Recht auf Akteneinsicht gilt für die Beteiligten an einem Rechtsfall und für Rechtsanwälte. Wer seine Akten einsehen möchte, stellt einen Antrag bei der zuständigen Behörde.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Mieten oder Kaufen: Pro & Contra in der Übersicht

Liegt eine elektronische Akte vor, ist die Einsicht meist kostenfrei. Müssen Dokumente hingegen verschickt werden, werden Gebühren fällig.

Wie hoch sind die Anwaltskosten?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schafft die gesetzliche Grundlage für die Berechnung von Anwaltskosten. Für die meisten Leistungen definiert es Richtwerte und Gebührensätze. Wie hoch die Kosten am Ende ausfallen, richtet sich nach der Höhe des Streitwerts und dem jeweiligen Gebührensatz.

Der Anwalt und der Mandant können den Preis individuell vereinbaren. Das ist gesetzlich zulässig. In Gerichtsverfahren dürfen die gesetzlichen Regelsätze aber nicht unterschritten werden.

Nur bei einer außergerichtlichen Vertretung ist es erlaubt, weniger zu verlangen als das Gesetz vorschreibt.

Die Anwaltskosten setzen sich grundsätzlich aus drei Faktoren zusammen:

  • Gebühren; das sind die Kosten, die dafür anfallen, dass der Anwalt tätig wird

  • Auslagen, zum Beispiel für Ausdrucke, Porto und Fahrten

  • Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf die Gebühren und die Auslagen

Die Gebühren lassen sich in Abhängigkeit von der Leistung und dem Gegenstandswert in zwei Schritten berechnen. So wird zuerst der Streitwert zugrunde gelegt, um die sogenannte einfache Wertgebühr zu ermitteln.

Die Werte dazu stehen tabellarisch aufgelistet ist Anlage 2 zum RVG. Je höher der Streitwert bei einem Verfahren ist, desto höher ist auch die Wertgebühr. Das liegt daran, dass mit steigendem Gegenstandswert meist auch der Arbeitsaufwand und das Haftungsrisiko des Anwalts höher sind.

Im zweiten Schritt wird die Wertgebühr mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Der Faktor richtet sich nach der Leistung.

Die Regelungen dazu stehen in Anlage 1 RVG. So wird als Geschäftsgebühr bei einer außergerichtlichen Vertretung zum Beispiel der Faktor 1,3 angewendet, als Einigungsgebühr bei einer außergerichtlichen Einigung der Faktor 1,5.

Die Wertgebühr multipliziert mit dem Faktor für die einzelnen Leistungen ergibt die Höhe der Anwaltsgebühren. Dazu kommen dann noch die Auslagen und die Umsatzsteuer.

Ein Beispiel

Angenommen, es geht um Schadensersatzansprüche in einer Höhe von 5.000 Euro. Der Mandant wird von einem Rechtsanwalt vertreten. Es findet eine Hauptverhandlung statt, bei der das Gericht durch ein Urteil über den Fall entscheidet.

Bei einem Gegenstandswert von 5.000 Euro beläuft sich die Wertgebühr auf 334 Euro.

Daraus ergibt sich folgende Vergütung für den Anwalt:

Verfahrensgebühr für die gerichtliche Vertretung – Faktor 1,3 434,20 Euro
Terminsgebühr für die Wahrnehmung des Gerichtstermins – Faktor 1,2 400,80 Euro
Auslagenpauschale 20,00 Euro
Zwischensumme netto 855,00 Euro
Gesamtbetrag brutto 1.017,45 Euro

Für die Vertretung vor Gericht erhält der Anwalt in diesem Fall also insgesamt 1.017,45 Euro.

Die Kosten für die Erstberatung

Die Kosten für das erste Beratungsgespräch sind gesetzlich auf 190 Euro begrenzt. Zusammen mit der Umsatzsteuer darf die Erstberatung demnach höchstens 226,10 Euro kosten.

Zusätzlich dazu kann aber eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20 Euro in Rechnung gestellt werden.

Übernimmt der Anwalt das Mandat und vertritt er den Mandanten später vor Gericht, lässt sich die Gebühr für das Erstgespräch auf die weiteren Kosten aber anrechnen.

Zwei verschiedene Honorarvereinbarungen

Anstelle der gesetzlichen Vergütungsordnung können der Anwalt und der Mandant das Honorar auch individuell vereinbaren.

Abgesehen von Beratungsgesprächen und außergerichtlichen Verfahren darf das Honorar aber nicht niedriger sein als die Anwaltsgebühren, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Dabei sind in der Praxis zwei verschiedene Varianten üblich:

  • Zeithonorar: Hier rechnet der Anwalt seine Leistung meist auf Stundenbasis ab. Der Mandant sollte darauf achten, dass der Zeitaufwand nachvollziehbar dargestellt wird. Außerdem sollte er prüfen, ob die Abrechnung pro angefangene Viertelstunde oder halbstündlich erfolgt.
  • Pauschalhonorar: Für die gesamte Tätigkeit des Anwalts wird ein Festbetrag vereinbart. Dauert die Abwicklung des Falls länger als geplant, geht dies zulasten des Anwalts. Ist der Fall hingegen schneller erledigt, hat der Mandant im Verhältnis möglicherweise zu viel bezahlt.

Viele Kanzleien haben Festpreise für bestimmte Tätigkeiten. Zu solchen Leistungen gehört zum Beispiel das Prüfen von Verträgen oder Reisemängeln. Anschließend kann der Mandant überlegen, ob er weitere, rechtliche Schritte einlegen und dafür einen Anwalt beauftragen möchte.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Girokonto fürs Kind - Infos und Tipps, 1. Teil

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Einen Anwalt beauftragen – Infos zu Auswahl, Leistungen und Kosten, Teil 2

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterverträge99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Kommentar verfassen