Girokonto fürs Kind – Infos und Tipps, 1. Teil

Girokonto fürs Kind – Infos und Tipps, 1. Teil

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, ab dem der Nachwuchs häufiger mit Geld zu tun hat. Damit Geldgeschenke nicht mehr nur im Sparschwein landen oder von den Eltern aufbewahrt werden müssen und das Kind über das Taschengeld hinaus den Umgang mit Geld lernt, kann ein Girokonto eine sinnvolle Lösung sein.

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Girokonto für Kinder

Im Erwachsenenalter führt schließlich ohnehin kein Weg mehr daran vorbei. Und durch ein Kinderkonto kann der Nachwuchs schon einmal üben.

Die meisten Banken bieten spezielle Girokonten für Kinder an. Üblicherweise werden für diese Konten keine oder nur sehr geringe Gebühren fällig. Zusätzliche Kosten müssen die Eltern also nicht befürchten. Allerdings lauern ein paar andere Fallstricke.

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps rund ums erste Girokonto fürs Kind zusammengestellt:

 

Die Auswahl vom passenden Konto

Auf der Suche nach einem geeigneten Kinderkonto sollten die Eltern zunächst einmal darauf achten, dass für das Girokonto und die dazugehörige Karte keine Gebühren verlangt werden. Das ist bei den meisten Banken der Fall. Insgesamt gibt es für Kinder also eine deutlich größere Auswahl an kostenfreien Girokonten als für Erwachsene.

Allerdings sollten die Eltern auch überprüfen, ob nicht an anderer Stelle Kosten entstehen. Denn es kann gut sein, dass die Bank das Konto als solches zwar kostenfrei zur Verfügung stellt und für die Kontoführung keine Gebühren verlangt, dafür aber beispielsweise bei Überweisungen oder Geldabhebungen Kosten berechnet.

Gut ist außerdem, wenn in der näheren Umgebung genug Geldautomaten vorhanden sind, an denen das Kind ohne Zusatzkosten Geld abheben kann. Andersherum sollten sich die Eltern auch erkundigen, ob und wie das Kind Geld auf sein Konto einzahlen kann. Vor allem bei Direktbanken ist es nämlich mitunter schwierig, Bargeld einzuzahlen.

Hat das Kind beispielsweise ein Geldgeschenk bekommen, kann es den Eltern zwar das Geld geben und die Eltern überweisen den entsprechenden Betrag von ihrem Konto aufs Kinderkonto. Auf Dauer ist das aber recht umständlich.

Ob es am Ende eine klassische Filialbank oder eine Direktbank wird, bleibt dem eigenen Geschmack überlassen. Ist das Kind schon etwas älter, sollten die Eltern jedoch prüfen, wie lange der Nachwuchs das kostenlose Kinderkonto nutzen kann.

Einige Banken stellen Kinderkonten nämlich auf teils recht teure Kontomodelle um, wenn der Kontoinhaber eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat. Oft ist das der Fall, wenn das Kind volljährig wird. Manchmal erfolgt die Umstellung aber schon früher, während andere Banken auch für Studenten und junge Erwachsene noch kostenlose oder zumindest sehr preiswerte Konten im Angebot haben.

 

Weitere Bankprodukte speziell für Kinder

Neben Girokonten für Kinder bieten Banken oft noch weitere Bankprodukte speziell für den Nachwuchs an. Dazu zählen vor allem Spar- und Tagesgeldkonten.

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Bei diesen Konten gibt es für das Sparguthaben häufig höhere Zinsen. Allerdings können die jungen Sparer nur bis zu bestimmten Beträgen sparen. Die Grenzen für die Maximalanlage sind meist deutlich niedriger als bei herkömmlichen Konten für Erwachsene oder die Zinsen werden umso niedriger, je höher die angesparte Summe ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Eltern ein Depot für ihr Kind eröffnen und darin Geld in Fonds anlegen. Später kann das Kind das Depot dann übernehmen.

Die Eltern sollten also nachschauen, welche Produkte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die jeweilige Bank im Programm hat. Sollen neben dem Kinder-Girokonto noch weitere Bankprodukte genutzt werden, ist so alles unter einem Dach und das Kind muss später nicht gleich die Bank wechseln.

 

Das Eröffnen vom Kinderkonto

Möchten Erwachsene ein Girokonto eröffnen, geht das vergleichsweise schnell und einfach: Sie müssen sich lediglich für eine Bank und ein Kontomodell entscheiden, das Antragsformular ausfüllen und ihre Identität nachweisen. Letzteres erfolgt vor Ort durch den Personalausweis, ansonsten mittels Post- oder Video-Ident-Verfahren.

Bei Kindern ist die Sache etwas komplizierter. Denn Kinder unter sieben Jahren sind noch nicht geschäftsfähig. Sie können deshalb gar keine Verträge abschließen. Ab dem siebten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig.

Dadurch können sie zwar Verträge schließen, die Eltern müssen den Verträgen aber zustimmen. Das ist in § 107 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) so geregelt. Und aus diesem Grund müssen die Eltern auch in eine Kontoeröffnung einwilligen.

Es reicht aber nicht aus, wenn nur ein Elternteil damit einverstanden ist, dass das Kind ein Girokonto eröffnet. Stattdessen müssen beide Elternteile zustimmen. Das gilt auch dann, wenn die Eltern getrennt sind. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss es der Bank den Sorgerechtsbeschluss vorlegen. Bei Eltern, die sich zwar das Sorgerecht teilen, aber nicht miteinander verheiratet sind, ist das genauso.

Auch sie brauchen den Sorgerechtsbeschluss als Nachweis. Haben sich die Eltern bei der Eheschließung dafür entschieden, jeweils ihren Geburtsnamen zu behalten, so dass es nun innerhalb der Familie unterschiedliche Nachnamen gibt, benötigen sie die Heiratsurkunde. Zusätzlich dazu müssen die Eltern ihre Identität bei der Eröffnung des Kontos für ihr Kind durch ihre Personalausweise bestätigen. Als Identitätsnachweis für das Kind will die Bank die Geburtsurkunde sehen.

Welche Unterlagen in welcher Form verlangt werden, hängt immer von der jeweiligen Bank ab. Beim Antragsformular für das Kinderkonto ist aber in aller Regel eine Übersicht dabei, in der alle benötigten Dokumente aufgelistet sind. Leben die Eltern getrennt voneinander und möchten sie die Kontoeröffnung nicht gemeinsam vornehmen, sollten sie sich bei der Bank erkundigen, ob die Bank eine Lösung für solche Fälle bereithält.

 

Eine Ausnahme gibt es aber:

Hat der minderjährige Nachwuchs schon einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, kann er eigenständig ein Girokonto eröffnen. Die Zustimmung seiner Eltern ist dafür nicht notwendig. Das ergibt sich aus § 113 BGB. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern dem Arbeitsvertrag zugestimmt hatten.

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Wäre das nicht der Fall, wäre der Arbeitsvertrag unwirksam. Um das Girokonto zu eröffnen, muss der Minderjährige der Bank dann seinen Arbeitsvertrag vorlegen. Durch den Arbeitsvertrag ist die Zustimmung der Eltern zur Kontoeröffnung gewissermaßen erfolgt. Diese Regelung gilt aber tatsächlich nur für Minderjährige mit einem Arbeitsvertrag. Bei Azubis greift sie nicht.

Im 2. Teil schauen wir uns an, welche Besonderheiten ein Girokonto für Kinder hat und welche Probleme beim Bezahlen auftauchen können.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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