Die wichtigsten Infos zum Trennungsjahr, Teil 3

Die wichtigsten Infos zum Trennungsjahr, Teil 3

In keiner Ehe läuft es immer nur rosig. Höhen und Tiefen sind normal und gehören zum (Ehe-)Leben dazu. Doch manchmal hat eine Krise zur Folge, dass das Ehepaar entscheidet, den gemeinsamen Weg nicht fortzusetzen. Nun bedeutet die Trennung aber nicht nur das Aus für die Partnerschaft. Vielmehr müssen eine Reihe weiterer Dinge geklärt werden.

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Die wichtigsten Infos zum Trennungsjahr

Die Wohnverhältnisse, die Finanzen oder der künftige Umgang mit den Kindern zum Beispiel. Und spätestens wenn das Thema Scheidung Gestalt annimmt, steht mit dem Trennungsjahr noch ein weiterer wichtiger Punkt im Raum.

Gerade rund ums Trennungsjahr tauchen aber oft viele Fragen auf. Wir haben deshalb einen ausführlichen Ratgeber zusammengestellt, in dem wir die wichtigsten Infos zum Trennungsjahr vermitteln.

Dabei haben wir im 1. Teil der Beitragreihe geklärt, was es mit diesem Trennungsjahr überhaupt auf sich hat und welche Regelungen es dazu gibt. Im 2. Teil ging es um die gemeinsame Wohnung im Fall einer Trennung.

Jetzt, im 3. und letzten Teil, schauen wir uns an, welche Fragen mit Blick auf die Kinder das Ehepaar regeln sollte und was für den Trennungsunterhalt gilt. Außerdem gibt es eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten.

Was sollte das Ehepaar mit Blick auf die Kinder regeln?

Hat das Ehepaar Kinder, die von der Trennung ebenfalls betroffen sind, muss es sich zum einen über den künftigen Umgang und zum anderen über die Finanzen Gedanken machen.

Das Umgangsrecht

Zunächst einmal sollten die Ex-Partner den künftigen Umgang mit den Kindern klären. Bei wem sollen die Kinder wohnen? Wie oft und wie lange soll der ausgezogene Elternteil die Kinder bei sich haben? Was ist an den Wochenenden, an Feiertagen und in den Ferien? Je nachdem wie alt die Kinder sind, sollten die Eltern die Kids in die Entscheidungen mit einbeziehen.

Ist die Situation schon so verfahren, dass sich die Ex-Partner nicht einigen können, bleibt nur der Gang zum Familiengericht. Hier können sie einen Antrag auf Umgangsregelung stellen. Daraufhin legt das Gericht die Regelungen zum Umgangsrecht fest.

Das Sorgerecht

Auch nach der Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht bei verheirateten Eltern grundsätzlich erhalten. Auch in Zukunft können und müssen sich die Eltern also absprechen und alle wichtigen Entscheidungen, die die Kinder betreffen, gemeinschaftlich fällen.

Nur bei alltäglichen Dingen hat der Elternteil das Sagen, bei dem die Kinder gerade sind. Nach der Scheidung kann die Sache mit dem Sorgerecht dann aber anders aussehen.

Der Unterhalt für die Kinder

Beide Elternteile sind (minderjährigen) Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Dabei erfüllt der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, seine Unterhaltspflicht dadurch, dass er die Kids versorgt und betreut. Der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltspflicht durch den sogenannten Barunterhalt nach.

Er ist also verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen. Wie hoch dieser Unterhalt ist, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen, dem Kindesalter und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab.

Wie geht es nach der Trennung finanziell weiter?

Auch wenn sich die Eheleute getrennt haben, sind sie noch füreinander verantwortlich. Und solange sie zumindest auf dem Papier noch miteinander verheiratet sind, gilt das auch in finanzieller Hinsicht. Hat ein Ex-Partner kein eigenes Einkommen oder verdient er zu wenig, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, hat er deshalb Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt.

Vorausgesetzt, der andere Ex-Partner ist wirtschaftlich dazu in der Lage, den Unterhalt zu bezahlen. Ihm selbst muss nämlich auch genug Geld bleiben, um seinen eigenen Lebensunterhalt angemessen zu finanzieren. Wie viel Geld der Ex-Partner für sich behalten darf, ergibt sich wieder aus der Düsseldorfer Tabelle. Die Regelungen zum Trennungsunterhalt stehen in § 1361 BGB.

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Automatisch gibt es den Trennungsunterhalt aber nicht. Stattdessen muss der Ex-Partner die Zahlungen schriftlich verlangen. Kann der Ex-Partner die Höhe des Unterhalts nicht beziffern, weil er nicht weiß, wie hoch das Einkommen des Noch-Ehepartners ist, muss er zunächst Auskunft darüber einfordern. Mitunter ist es die beste Lösung, hier schon einen Anwalt einzuschalten.

Denn er kann genau ausrechnen, wie viel Trennungsunterhalt wem zusteht. Spätestens mit der Scheidung ist der Anspruch auf Trennungsunterhalt dann Geschichte. Unter Umständen kann sich allerdings ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt anschließen.

Die wichtigsten Punkte noch einmal auf einen Blick

Eine Trennung ist nie leicht. Denn selbst wenn das Ehepaar im Guten auseinandergeht, ist auf einmal alles anders. Und es ist eben nicht damit getan, dass einer seine Sachen packt, auszieht und irgendwann das Scheidungsverfahren eingeleitet wird.

Stattdessen müssen viele verschiedene Dinge bedacht, geklärt und geregelt werden.

Damit dabei der Überblick nicht verloren geht, ist hier eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten:

Zeitpunkt der Trennung

Eine Scheidung kann grundsätzlich erst dann durchgeführt werden, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr lang getrennte Wege gehen. Um zu vermeiden, dass sich das Scheidungsverfahren unnötig in die Länge zieht, weil ein Ex-Partner die Dauer der Trennungszeit bestreitet, ist es ratsam, den Zeitpunkt der Trennung schriftlich festzuhalten. Kann nachgewiesen werden, wann es zum Bruch kam, steht zumindest außer Frage, wann das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Wohnsituation

Die Eheleute sollten klären, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt und wer auszieht. Handelt es sich um eine Mietwohnung, sollten sie den Vermieter informieren und den Mietvertrag entsprechend ändern lassen.

Umgangsrecht mit den Kindern

Das Ehepaar sollte – am besten zusammen mit den Kindern – regeln, bei wem der Nachwuchs wohnen soll und wer die Betreuung übernimmt. Gleichzeitig sollten die Ex-Partner festlegen, wann, wie oft und für wie lange die Kinder beim ausgezogenen Elternteil sind.

Unterhalt

Der Elternteil, der ausgezogen ist und die Kinder künftig nur noch besucht, muss für die Kids Unterhalt bezahlen. Wie hoch der Kindesunterhalt ist, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.

Neben den Kindern kann auch ein Ex-Partner Anspruch auf Unterhalt haben. Der Trennungsunterhalt gilt während des Trennungsjahres bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe. Steht einem Partner Trennungsunterhalt zu, muss er diesen aber schriftlich einfordern. Von sich aus und automatisch muss der Noch-Ehegatte nicht bezahlen.

Hausrat

Ratsam ist, schon beim Auszug zu klären, wer welche Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände bekommt. Bei Kleidung, persönlichen Gegenständen, Geschenken und Erbstücken ist die Sache oft klar. Dinge, die das Paar gemeinsam angeschafft hat, sollten möglichst fair aufgeteilt werden.

Bei großen Dingen wie beispielsweise dem Familienauto kann es auch eine sinnvolle Lösung sein, sie zu verkaufen und den Erlös dann zu teilen. Kann sich das Paar nicht einigen, ist zudem möglich, zunächst eine vorläufige Aufteilung vorzunehmen und die endgültige Entscheidung dann im Zuge der Scheidung zu treffen.

Eigene Konten

Hatten die Eheleute bislang ein gemeinsames Girokonto, sollten sie schnellstmöglich eigene Konten eröffnen und das Gemeinschaftskonto nach einer Übergangszeit auflösen. Hat ein Partner eine Vollmacht für das Girokonto des anderen Partners, sollte sie bei der Bank widerrufen werden.

Versicherungen

Sinnvoll ist, einen Blick auf die bestehenden Versicherungen zu werfen. Mitunter müssen hier die Verträge nämlich angepasst oder neu abgeschlossen werden. Ist der Ex-Partner als Begünstigter in Lebensversicherungen eingetragen, kann es ratsam sein, eine andere Person zu bestimmen.

Sind die Eheleute im Rahmen einer Familienversicherung gesetzlich krankenversichert, ändert sich daran zunächst nichts. Während des Trennungsjahres bleibt die Familienversicherung unverändert bestehen. Erst wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist, brauchen die Ex-Partner dann jeder eine eigene Krankenversicherung.

Zugewinn- und Versorgungsausgleich

Damit der Zugwinn- und Versorgungsausgleich bei der späteren Scheidung reibungslos geregelt werden kann, sollten die Ex-Partner die dazugehörigen Unterlagen ordnen und durchschauen. Dazu gehören alle Dokumente rund um Versorgungsanwartschaften, also zum Beispiel Renteninformationen, Verträge zur Riester-Rente und Sparverträge.

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Erbe

Dass sich das Ehepaar getrennt hat, hat erst einmal keine Auswirkungen auf das Erbrecht. Sollte ein Ex-Partner während des Trennungsjahres sterben, wird der Noch-Ehegatte also automatisch zum Erben.

Es sei denn, es gibt einen Ehe- oder Erbvertrag, der andere Regelungen enthält. Soll der Ex-Partner nicht erben, braucht es ein Testament oder eine anderweitige Verfügung. Doch auch wenn der Noch-Ehegatte enterbt wird, steht ihm der Pflichtteil zu. Die Erbansprüche enden erst mit der Scheidung.

Steuerklasse

Die Steuerklassen bleiben bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sich das Ehepaar getrennt hat, erhalten. Im Trennungsjahr können sich die Eheleute also noch gemeinsam veranlagen lassen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres gelten die Eheleute aus steuerlicher Sicht dann aber als Singles.

Deshalb werden sie in die Steuerklasse I eingestuft. Gibt es Kinder, bekommt der Ehepartner, bei dem die Kinder wohnen, die Steuerklasse II. Manchmal lohnt es aber, die Steuerklassen noch im Trennungsjahr zu wechseln. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann hier die richtige Auskunft geben.

Anwalt

Grundsätzlich wird erst bei der Scheidung ein Anwalt benötigt. Ratsam ist aber, sich schon vorher einen Anwalt zu suchen. Denn er kann bereits in der Trennungsphase dabei helfen, alles Wichtige zu regeln. Der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist ein Fachanwalt für Familienrecht.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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