Die wichtigsten Infos zum Trennungsjahr, Teil 1

Die wichtigsten Infos zum Trennungsjahr, Teil 1

In jeder Ehe gibt es gute und schlechte Zeiten. Und in jeder Partnerschaft kriselt es mal. Doch manchmal führt eine Situation oder ein Ereignis dazu, dass einer oder beide Partner entscheiden, künftig getrennte Wege zu gehen.

Anzeige

Trennungsjahr

Mit der Trennung stellen sich dann auch einige Fragen:

Wer zieht aus, wer bleibt in der Wohnung? Bei wem wohnen die Kinder? Wie geht es finanziell weiter?

Spätestens, wenn die Entscheidung wirklich feststeht und es mit Blick auf eine Scheidung ernst wird, kommt dann noch ein weiteres Stichwort dazu: das Trennungsjahr. In einem ausführlichen Ratgeber stellen wir die wichtigsten Infos zum Trennungsjahr zusammen.

Dabei klären wir im 1. Teil, was es mit diesem Trennungsjahr überhaupt auf sich hat – und ob Ehepaare das Trennungsjahr immer einhalten müssen:

 

Ist eine bestimmte Trennungszeit vor einer Scheidung Pflicht?

Grundsätzlich muss ein Ehepaar mindestens ein Jahr lang getrennt gelebt haben, damit die Ehe geschieden werden kann. Erst nach dieser Trennungszeit wird davon ausgegangen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist.

Weil die Zeit, die das Ehepaar vor einer Scheidung getrennt sein muss, mindestens ein Jahr beträgt, wird eben auch vom Trennungsjahr gesprochen. Ist das Trennungsjahr vorbei, können die Noch-Ehepartner die Scheidung gemeinsam beantragen. Oder ein Partner reicht die Scheidung ein und der andere Partner stimmt dem Antrag zu.

 

Getrennt leben

Gemäß § 1567 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lebt ein Ehepaar getrennt, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgelöst ist. Es genügt aber nicht, dass sich die Partner nicht mehr verstehen oder sich so gestritten haben, dass sie nicht mehr miteinander sprechen. Vielmehr müssen sie im alltäglichen Leben tatsächlich getrennte Wege gehen. Und es muss offensichtlich sein, dass wenigstens einer der Partner kein Interesse daran hat, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen.

Das bedeutet natürlich nicht, dass die Noch-Ehepartner keinen Kontakt miteinander haben dürfen. Auch wenn sich die Partner noch gut verstehen und befreundet bleiben, können sie geschieden werden. Entscheidend ist eben, dass die Partner offensichtlich nicht als Ehepaar zusammenbleiben wollen.

 

Getrennt leben in einer Wohnung

Dass die Eheleute getrennt leben, ist offensichtlich, wenn einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Eine räumliche Trennung ist aber keine Grundvoraussetzung dafür, dass die häusliche Gemeinschaft aufgelöst wurde. Vielmehr können die Eheleute auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt voneinander leben.

Das ist der Fall, wenn die Noch-Partner in getrennten Zimmern schlafen, unabhängig voneinander wirtschaften und jeder alltägliche Dinge wie einkaufen, kochen oder Wäsche waschen für sich selbst erledigt.

Andererseits müssen die Noch-Partner nicht nachweisen, wie sie die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung organisieren. Der Scheidungsrichter stattet den Eheleuten keinen Besuch ab, um sich zu vergewissern, dass die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht. Schwierig kann es nur dann werden, wenn einer der Partner behauptet, dass es weder eine Trennung gab noch dass die Partner getrennt voneinander leben. In diesem Fall muss der andere Partner einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Garantie und Gewährleistung - Definition und Infos, 1. Teil

 

Scheidung nach dem Trennungsjahr

Erst wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, können die Eheleute ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Das Gericht kann die Ehe daraufhin für geschieden erklären. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, in denen das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss. Wie lange das Paar verheiratet war, spielt mit Blick auf eine Scheidung keine Rolle. Die Eheleute müssen das Trennungsjahr grundsätzlich abwarten – egal, ob sie zwei Wochen oder zwanzig Jahre verheiratet waren.

Liegt der Antrag vor, prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind. Und dazu gehört eben auch das Trennungsjahr. Ist das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen, kann das Gericht den Scheidungsantrag kostenpflichtig zurückweisen.

Deshalb ist es nicht ratsam, die Scheidung direkt nach der Trennung zu beantragen. Scheidungsanwälte reichen den Antrag zwar üblicherweise schon sechs bis acht Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres ein. Das hat aber einfach den Grund, dass es meist mehrere Wochen dauert, bis die mündliche Verhandlung stattfindet. Und bis dahin ist das Trennungsjahr dann auch abgelaufen.

Außerdem ist zunächst keine Scheidung möglich, wenn ein Noch-Partner seine Zustimmung verweigert. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob das Trennungsjahr schon vorbei ist oder ob nicht. Willigt ein Partner nicht in die Scheidung ein, muss der andere Partner insgesamt drei Jahre warten. Denn erst wenn das Paar seit mindestens drei Jahren getrennt lebt, kann das Gericht die Ehe ohne das Einverständnis des anderen Partners scheiden.

 

Nachweis für das Trennungsjahr

Um die Zeit zu verkürzen, erklären Noch-Partner manchmal, dass sie schon ein Jahr oder länger getrennt sind, obwohl das gar nicht der Fall ist. Solange die Angaben der Eheleute übereinstimmen, führt das Gericht keine weiteren Prüfungen durch. Einen Beweis dafür, wann die Trennung stattfand, müssen die Noch-Partner in diesem Fall auch nicht vorlegen.

Anders sieht es aus, wenn die Noch-Partner unterschiedliche Angaben dazu machen, seit wann sie getrennt sind. Nennen sie Trennungstermine, die zwar verschieden sind, aber beide länger als ein Jahr zurückliegen, ist das halb so wild. Bestreitet jedoch ein Partner, dass seit der Trennung mindestens ein Jahr vergangen ist, kann das Gericht die Scheidung nicht vollziehen. Es sei denn, der andere Partner kann beweisen, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Eine offizielle Stelle, bei der Eheleute ihre Trennung melden können, gibt es nicht. Deshalb müssen sie sich im Zweifel selbst um Nachweise kümmern. So ein Nachweis kann beispielsweise der neue Mietvertrag oder die Meldebescheinigung nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung sein. Auch Zeugen, die die Trennung bestätigen, können benannt werden. Vollziehen die Noch-Partner das Trennungsjahr zunächst in der gemeinsamen Wohnung, sollten sie ein kurzes Schreiben aufsetzen, in dem sie die Trennung samt Datum dokumentieren.

 

Ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich?

Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen es das Gesetz erlaubt, dass die Ehe schon vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden wird. Voraussetzung dafür ist, dass es für den Partner, der die Scheidung beantragt, unzumutbar ist, die Ehe fortzusetzen. So eine Situation wäre zum Beispiel gegeben, wenn der Partner in der Ehe misshandelt wird oder wenn der andere Partner alkohol-, drogen- oder spielsüchtig ist.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Rücktritt vom Kaufvertrag - Infos und Tipps, 3. Teil

Auch wenn der andere Partner in einer neuen Beziehung lebt und mit seinem neuen Partner ein Kind erwartet, kann eine vorzeitige Scheidung gerechtfertigt sein. Aber: Die Gründe dafür, dass das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar ist, müssen immer in der anderen Person liegen. Das steht so in § 1565 Abs. 2 BGB. Möchte ein Partner selbst eine neue Partnerschaft eingehen, weil er Nachwuchs erwartet, ist das kein Grund für eine schnelle Scheidung.

Im nächsten Teil klären wir, was wichtig ist, wenn ein Partner nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.

Mehr Ratgeber, Tipps , Anleitungen und Vorlagen:

Anzeige

Thema: Die wichtigsten Infos zum Trennungsjahr, Teil 1

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterverträge99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Kommentar verfassen