Stromversorger kündigt Preiserhöhung an – was tun?

Stromversorger kündigt Preiserhöhung an – was tun?

Strom ist in einem Haushalt unverzichtbar. Ohne Strom läuft kein elektrisches Gerät, das Licht funktioniert nicht und auch für die Wärme und das warme Wasser wird Strom benötigt. Andererseits ärgern sich viele Verbraucher über ihre mitunter sehr hohe Stromrechnung. Noch ärgerlicher ist es, wenn der Stromversorger mitteilt, dass er die Preise anheben wird.

Stromversorger kündigt Preiserhöhung an - was tun

Doch was können Verbraucher eigentlich tun, wenn ihr Stromversorger eine Preiserhöhung ankündigt?

Der folgende Beitrag gibt Antwort auf diese und weitere Fragen:

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Preis, den der Stromversorger für die Belieferung mit Strom in Rechnung stellt, setzt sich im Wesentlichen aus drei Kostenfaktoren zusammen:

  1. Steuern, Abgaben und Umlagen. In diese Gruppe gehören alle Bestandteile des Strompreises, die sowohl in der Art als auch in der Höhe durch Gesetze und Vorschriften festgelegt sind.

2. Netzentgelte und Kosten, die damit zusammenhängen. Die Höhe dieser Kostenfaktoren wird von einer Regulierungsbehörde, beispielsweise der Bundesnetzagentur, kontrolliert.

3. Unternehmensspanne. Bei einigen Bestandteilen des Strompreises hat der Stromversorger einen gewissen Spielraum. So wirken sich beispielsweise die Stromeinkaufs- und die Vertriebskosten oder die Marge auf die Preisgestaltung aus.

Die Kostenbestanteile, auf die der Stromlieferant Einfluss nehmen kann, werden als Unternehmensspanne bezeichnet.

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Was sind Haushaltskunden in der Grundversorgung und was Sonderkunden?

Hat ein Verbraucher den Stromtarif gewechselt, gehört er zu den Sonderkunden. Dabei kann der Verbraucher zwar noch vom Grundversorger mit Strom beliefert werden, nur dass dies statt zu den allgemeinen Preisen der Grundversorgung in einem anderen Tarif erfolgt.

Daneben wird der Verbraucher zu einem Sonderkunden, wenn er vom Grundversorger zu einem anderen Stromanbieter gewechselt hat.

Wie muss der Stromversorger eine Preiserhöhung ankündigen?

Informiert der Stromversorger darüber, dass er die Strompreise anheben wird, hat der Verbraucher verschiedene Möglichkeiten, wie er darauf reagieren kann. Allerdings gilt es dabei zwischen Haushaltskunden in der Grundversorgung und Sonderkunden zu unterscheiden.

Ist der Verbraucher Haushaltskunde in der Grundversorgung, kann er den Vertrag mit seinem Stromversorger jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.

Für die Kündigung ist die Textform vorgeschrieben, was bedeutet, dass der Verbraucher per Brief, Fax, E-Mail oder SMS kündigen kann.

Da der Verbraucher aber im Zweifel nachweisen muss, dass er gekündigt hat und die Kündigung den Stromversorger erreicht hat, empfiehlt sich eine belegbare Versandart.

Generell sollte ein Verbraucher, der als Haushaltskunde in der Grundversorgung mit Strom beliefert wird, über einen Tarifwechsel nachdenken.

Bei den allgemeinen Preisen in der Grundversorgung handelt es sich nämlich in aller Regel um den teuersten Tarif. Spätestens bei einer Preiserhöhung sollte der Verbraucher deshalb prüfen, ob er seinen Strom nicht deutlich günstiger bekommen kann.

Dabei muss es aber nicht immer gleich ein Anbieterwechsel sein, denn auch die Grundversorger bieten verschiedene Tarifmodelle.

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Was tun bei einer angekündigten Preiserhöhung?

Plant der Stromversorger eine Preiserhöhung, ist er dazu verpflichtet, seine Kunden rechtzeitig darüber zu informieren. Gleichzeitig muss die Ankündigung nachvollziehbar und verständlich formuliert sein. Diese Pflichten ergeben sich aus § 41 EnWG.

Bei Haushaltskunden in der Grundversorgung beträgt die gesetzlich festgelegte Frist für die Ankündigung einer Strompreiserhöhung sechs Wochen und der Stromversorger muss seine Kunden per Brief über die Preisänderung informieren.

Der Gesetzgeber erlaubt es aber grundsätzlich, die Strompreise in der Grundversorgung anzuheben. Bei Sonderkunden sieht die Sachlage etwas anders aus. Hier ist eine Preiserhöhung nur dann zulässig, wenn der Vertrag eine Preisanpassungsklausel beinhaltet und diese Klausel auch wirksam ist.

Ist dies der Fall, muss der Stromversorger die geplante Preiserhöhung außerdem noch sachlich rechtfertigen und schlüssig begründen können.

Ein Verbraucher kann entweder als Haushaltskunde in der Grundversorgung oder als Sonderkunde mit Strom beliefert werden. Ein sogenannter Haushaltskunde in der Grundversorgung bekommt seinen Strom von dem Versorger, der im Gebiet des örtlichen Verteilnetzes den Großteil der Kunden mit Strom beliefert.

Dieser Versorger wird als Grundversorger bezeichnet und in den meisten Fällen handelt es sich dabei um das kommunale Versorgungsunternehmen.

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Am häufigsten übernehmen die Stadtwerke diese Funktion. Die Stromlieferung erfolgt zu den sogenannten allgemeinen Preisen des Versorgers.

Die Bedingungen für die Stromversorgung ergeben sich aus der Stromgrundversorgungsverordnung, kurz StromGVV.

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Ist der Verbraucher Sonderkunde, hat er ein Sonderkündigungsrecht, wenn sein Stromversorger eine Preiserhöhung ankündigt. Eine Kündigungsfrist muss er dabei nicht einhalten.

In einigen Verträgen gibt es jedoch eine Klausel, die eine Kündigung ausschließt, wenn sich die Preiserhöhung in gestiegenen Umlagen, Abgaben oder Steuern begründet.

Ob eine solche Klausel wirksam ist, ist fraglich. Trotzdem kann es passieren, dass der Stromversorger die Kündigung mit Verweis auf diese Klausel ablehnt. Letztlich machen eine Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter aber ohnehin nur dann Sinn, wenn sich der Aufwand lohnt.

Ist der Tarif trotz Preiserhöhung noch kostengünstig, kann der Verbraucher den Vertrag aufrechterhalten und erst zum Ende der Vertragslaufzeit hin prüfen, ob es inzwischen ein attraktiveres Angebot gibt.

Möchte der Verbraucher die Preiserhöhung nicht stillschweigend hinnehmen, kann er ihr natürlich widersprechen und die höheren Preise nur unter Vorbehalt bezahlen.

Genauso gut kann er die Preiserhöhung aber zunächst auch nur zur Kenntnis nehmen.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Preisanhebung nicht gerechtfertigt war, kann er das zu viel bezahlte Geld im Rahmen eines Widerspruchs gegen die Jahresabrechnung immer noch zurückverlangen.

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Preiserhöhung an – so reagierst du jetzt (Checkliste, Muster & Praxisbeispiele)

1) Erste Hilfe in 15 Minuten: die Schnell-Checkliste

  • Brief prüfen: Ab wann, um wie viel und welche Bestandteile steigen (Grundpreis €/Monat, Arbeitspreis ct/kWh)? Gibt es eine sachliche Begründung?
  • Fristen notieren: Datum der Wirksamkeit + ggf. Sonderkündigungsfrist.
  • Zählerstand fotografieren: Tageszeit + Zählernummer sichtbar. So grenzt du Alt- und Neu-preis sauber ab.
  • Abschlag checken: Passt der neue Abschlag zu deinem realistischen Jahresverbrauch? Sonst anpassen lassen.
  • Vergleich starten: 2–3 Alternativtarife mit ähnlicher Laufzeit und echter Preisgarantie (mind. 12 Monate) heranziehen.
  • Entscheiden: Bleiben (mit Widerspruch/Vorbehalt) oder Sonderkündigung + Wechsel – abhängig von der echten Mehrbelastung (siehe Beispiel).

2) Wo genau steigt der Preis – und ist das angemessen?

Viele Schreiben nennen nur eine „Durchschnittssteigerung“. Relevant sind jedoch zwei Schrauben:

  • Grundpreis (€/Monat): unabhängig vom Verbrauch.
  • Arbeitspreis (ct/kWh): pro genutzter Kilowattstunde.

Beispielrechnung (greifbar gemacht):

Haushalt 3.000 kWh/Jahr
Alt: Grundpreis 12 €/Monat, Arbeitspreis 30 ct/kWh → Gesamt/Jahr: 12×12 + 3.000×0,30 = 144 + 900 = 1.044 €

Neu: Grundpreis 15 €/Monat, Arbeitspreis 36 ct/kWh → Gesamt/Jahr: 15×12 + 3.000×0,36 = 180 + 1.080 = 1.260 €

Mehrkosten: 216 €/Jahr (≈ +21 %).

Tipp: Steigt fast nur der Grundpreis, lohnt Sparen weniger; steigt v. a. der Arbeitspreis, lohnt Verbrauchsreduktion (und ggf. dynamischer Tarif) mehr.

Stromversorger kündigt Preiserhöhung an - was tun (2)

3) Preisgarantie, Boni & AGB: die typischen Fallstricke

  • „Echte“ vs. „eingeschränkte“ Preisgarantie: Eingeschränkte Garantien schließen staatliche Bestandteile aus – Erhöhungen können trotzdem kommen. Prüfe die Klausel genau.
  • Neukundenbonus/Jahresbonus: Rechne ohne den einmaligen Bonus – ab Jahr 2 kann der Tarif spürbar teurer sein.
  • Preisanpassungsklausel: Sie muss verständlich sein und die Gründe/Umfänge eingrenzen. Vage Formeln („Marktlage“) reichen oft nicht.
  • Mindestlaufzeit & automatische Verlängerung: Im Wechsel-Setup realistisch bleiben – kurze Bindung, klare Garantie, keine versteckten Sperren.

4) Sonderkündigung, Widerspruch & „unter Vorbehalt“ zahlen – was ist sinnvoll?

  • Grundversorgung: Kündbar mit zwei Wochen Frist. Bei Erhöhung zusätzlich meist Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung.
  • Sondervertrag: Sonderkündigungsrecht nur, wenn der Vertrag das bei Preisänderung vorsieht und die Klausel wirksam ist. Prüfe, ob die Erhöhung vertraglich gedeckt und sachlich begründet ist.
  • Widerspruch & Zahlung unter Vorbehalt: Willst du bleiben, die Erhöhung aber nicht anerkennen, kannst du den Widerspruch erklären und die Mehrbeträge „unter Vorbehalt“ zahlen. Bei späterer Unwirksamkeit kannst du Rückforderung geltend machen.
  • Transparenz/Billigkeit: Die Begründung muss nachvollziehbar sein (Kostenentwicklung, Netzentgelte etc.). Reine Pauschalsätze ohne Aufschlüsselung sind angreifbar.

Praxisregel: Lohnt der Wechsel finanziell klar (z. B. >150–200 € pro Jahr Ersparnis, echte Garantie, faire Laufzeit), wechsle. Ist der Vorteil klein oder unklar, bleib – aber sichere Beweise (Zählerfoto, Schriftverkehr) und widersprich der Erhöhung.

5) Schritt für Schritt wechseln – ohne Risiko

  1. Neuen Tarif wählen: Laufzeit kurz (12 Monate), Preisgarantie klar benannt, faire Kündigungsfrist.
  2. Online beauftragen: Der neue Anbieter kündigt in der Regel für dich.
  3. Widerrufsrecht (14 Tage) beachten – beruhigend, falls dir noch ein besseres Angebot begegnet.
  4. Nahtloser Übergang: Strom fließt weiter – schlimmstenfalls greift Ersatz-/Grundversorgung deines Netzgebiets.
  5. Zählerstand am Wechseltag dokumentieren (Foto).
  6. Abschlussrechnung prüfen: Zeitraum, alte/neue Preise, Boni, Abschläge.

Stromversorger kündigt Preiserhöhung an - was tun (1)

6) Bleiben – aber richtig: Abschläge, Vorbehalt, Verbrauch senken

  • Abschläge aktiv anpassen: Zu hoch? Senkung verlangen. Zu niedrig? Erhöhen, um hohe Nachzahlung zu vermeiden.
  • Unter Vorbehalt zahlen: Formulierung siehe Muster unten.
  • Schnelle Sparhebel: Warmwasser auf sparsam, 60 °C Waschprogramm nur, wenn nötig; Standby konsequent ausschalten; Zeitprogramme bei Boiler/Heizungspumpe nutzen.
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7) Sonderfälle kompakt

  • Umzug: Alter Vertrag endet nicht automatisch. Umzug rechtzeitig melden; ggf. Sonderkündigung möglich – hängt vom Vertrag ab.
  • Wärmestrom/Nachtstrom: Eigener Tarif? Erhöhungen separat prüfen; oft anderer Arbeitspreis/Grundpreis.
  • Dynamische Tarife & Smart Meter: Bei hohem, verschiebbarem Verbrauch (E-Auto, Wärmepumpe) können stündliche Preise sparen – nur bei aktivem Lastmanagement sinnvoll.
  • Raten-/Zahlungsplan: Bei Engpässen frühzeitig schriftlich bitten. So vermeidest du Mahnkosten und Sperrandrohungen.

Mustertexte zum Kopieren

  1. A) Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

Betreff: Sonderkündigung wegen angekündigter Preisanpassung, Vertrags-Nr. [XYZ]
Kundennummer: [] – Entnahmestelle/Zähler-Nr.: []

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag wegen der angekündigten Preiserhöhung zum Wirksamwerden der Preisänderung fristgerecht außerordentlich.

Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende zum [Datum] in Textform und teilen Sie mir den Endabrechnungstermin mit.

Zählerstand am [Datum]: [Fotobeleg vorhanden].

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, E-Mail]

  1. B) Widerspruch & Zahlung unter Vorbehalt

Betreff: Widerspruch gegen Preisanpassung zum [Datum]; Zahlung unter Vorbehalt
Kundennummer: [] – Vertrags-Nr.: []

Sehr geehrte Damen und Herren,

der angekündigten Preiserhöhung zum [Datum] widerspreche ich. Die Erhöhung ist für mich nicht hinreichend transparent/sachlich begründet.

Bis zur Klärung zahle ich unter Vorbehalt. Ich bitte um nachvollziehbare Aufschlüsselung (u. a. Grundpreis/Arbeitspreis, Kostentreiber, gesetzliche Bestandteile).

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

  1. C) Abschlagsanpassung

Betreff: Anpassung des monatlichen Abschlags
Kundennummer: [____]

Bitte passen Sie meinen Abschlag ab [Monat/Jahr] auf [Betrag] € an.
Grundlage: erwarteter Jahresverbrauch [kWh] × aktueller Arbeitspreis + Grundpreis.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Wann lohnt der Wechsel wirklich? – Entscheidungsfilter

  • Ersparnis ≥ 150–200 € p. a. bei vergleichbarer Laufzeit/Leistung
  • Preisgarantie umfasst Grund- und Arbeitspreis (keine „Mogel“-Ausnahmen)
  • Klarer Vertrag: Laufzeit ≤ 12 Monate, Kündigungsfrist ≤ 4 Wochen, keine Vorkasse
  • Seriöser Anbieter: Sitz/Kundenservice in der EU, faire AGB, keine aggressiven Vorkassomodelle

Häufige Fragen kurz beantwortet

  • Kann der Anbieter einfach so erhöhen? Nur nach Vertrag (Sonderkunde) bzw. unter gesetzlichen Vorgaben (Grundversorgung) und mit rechtzeitiger, verständlicher Information.
  • Was, wenn ich nichts tue? Erhöhung gilt ab Datum im Schreiben. Du kannst später nicht rückwirkend kündigen – aber ggf. gegen die Jahresabrechnung vorgehen.
  • Verbrauch senken: bringt das genug? Bei +6 ct/kWh und 3.000 kWh spart jede 100 kWh ≈ 6 € im Jahr – mehrere kleine Hebel summieren sich schnell.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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