12 Warnsignale für eine unseriöse Schuldnerberatung, 1. Teil

12 Warnsignale für eine unseriöse Schuldnerberatung, 1. Teil

Verschiedene Angebote helfen einem Schuldner dabei, den Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Ansprechpartner können zum Beispiel die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen oder Verbraucherzentralen sein. Sie führen rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Beratungen durch und vertreten den Schuldner gegenüber seinen Gläubigern. Das Beratungsangebot ist in aller Regel kostenfrei.

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12 Warnsignale für eine unseriöse Schuldnerberatung, 1. Teil

Es kann lediglich sein, dass der Schuldner eine geringe Verwaltungsgebühr für zum Beispiel Kopien, Porto und ähnliche Auslagen bezahlen muss. Die Gebühr beläuft sich aber auf höchstens 50 Euro und fällt nur einmal an.

Das Problem ist allerdings, dass die Wartelisten in den anerkannten Beratungsstellen oft sehr lang sind. Ein Schuldner muss sich häufig mehrere Wochen lang gedulden, bis ein Termin frei ist. Die Praxis zeigt zwar, dass es sich lohnt, die Wartezeit in Kauf zu nehmen.

Denn bei diesen Beratungsstellen ist der Schuldner in guten und seriösen Händen. Außerdem ist seine Überschuldung auch nicht innerhalb weniger Tage entstanden.

Und für den Notfall haben so gut wie alle Beratungsstellen allgemeine Sprechstunden, in denen die drängendsten Probleme kurzfristig gelöst werden können.

Trotzdem rufen die Wartezeiten, aber auch die Verzweiflung der Betroffenen und die Hoffnung auf unkomplizierte Hilfe immer mehr gewerbliche Anbieter auf den Plan. Sie bieten eine Schuldner- und Insolvenzberatung gegen Gebühr an. Doch mitunter ist nur schwer zu erkennen, ob der Schuldner die erhoffte Hilfe wirklich bekommt oder ob er am Ende nicht viel Geld für nichts ausgegeben hat.

Zumal sich unter die Anbieter leider auch viele schwarze Schafe mischen, die nur ihre eigenen Gewinne im Blick haben.

Wo und wie findet der Schuldner seriöse Angebote?

Einige Anbieter verfolgen ganz klar unseriöse Absichten. Anstelle einer Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatung besteht ihr Ziel lediglich darin, Gebühren einzusammeln.

Andere Anbieter erbringen für die Gebühren zwar eine Gegenleistung, allerdings hilft sie dem Schuldner nur bedingt weiter. So beinhalten die Angebote manchmal nur anteilige Hilfestellungen.

In anderen Fällen bekommt der Schuldner lediglich Informationen und allgemeine Musterbriefe. Das Verfahren zur Entschuldung soll er damit eigenständig durchlaufen. Oder die Anbieter haben keine Befugnis für rechtliche Dienstleistungen und arbeiten deshalb mit Anwälten zusammen, die separat bezahlt werden müssen.

Eine direkte und auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung findet meist nicht statt. Weil aber gerade so eine Beratung Voraussetzung für einen dauerhaften Weg aus den Schulden ist, bleibt das erhoffte Ergebnis oft aus.

Am Ende hat der Schuldner nur zusätzliches Geld ausgegeben, ohne dass sein Schuldenberg nennenswert kleiner geworden wäre.

Der beste Schutz vor unseriösen Angeboten ist, wenn der Schuldner auf die öffentlich finanzierte Schuldnerberatung zurückgreift. Dafür kann er bei seiner Kommune oder der örtlichen Verbraucherzentrale nachfragen. Die Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden und kirchlichen Trägern können weitere Ansprechpartner sein.

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Eine andere Möglichkeit ist, sich an einen Fachanwalt zu wenden. Wo der Schuldner zum Beispiel einen Fachanwalt für Insolvenzrecht findet, erfährt er durch eine Nachfrage bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer.

Bevor der Schuldner einen Termin beim Anwalt vereinbart, sollte er außerdem beim Amtsgericht nachfragen, ob er einen Beratungshilfeschein bekommen kann. Erteilt das Gericht so einen Beratungshilfeschein, muss der Schuldner nur eine geringe Zuzahlung zu den Leistungen des Anwalts übernehmen.

12 Warnsignale für eine unseriöse Schuldnerberatung

Es gibt einige Kriterien, die dabei helfen können, unseriöse Angebote zu identifizieren. Zwar ist nicht garantiert, dass es sich um eine seriöse Schuldnerberatung handelt, wenn keiner der genannten Punkte zutrifft. Andersherum muss ein unseriöserer Schuldenregulierer nicht alle Kriterien aufweisen.

Doch je mehr Übereinstimmungen es gibt, desto kritischer sollte der Schuldner das Angebot hinterfragen.

  1. Reißerische Werbung

Skepsis ist geboten, wenn ein Angebot auf marktschreierische Art eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe verspricht.

Umfasst das Angebot keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung, nimmt der Weg aus der Überschuldung nämlich deutlich mehr Zeit in Anspruch als die Wartezeit auf einen Termin bei einer seriösen Schuldnerberatung.

Und sofern überhaupt Ergebnisse erzielt werden, muss der Schuldner viel Geld investieren.

Sehr genau sollte der Schuldner auch hinsehen, wenn er angeblich nur noch eine Rate an die Schuldenberatung zahlen soll, die sich dann um aller Weitere kümmert. Denn oft deckt die Rate nur die Gebühren des Anbieters, während die Gläubiger komplett oder nahezu leer ausgehen.

  1. Keine maßgeschneiderte Beratung

Ein wichtiges Qualitätsmerkmal von sinnvollen und seriösen Angeboten ist eine wirtschaftlich und rechtlich fundierte Beratung, die individuell auf den Einzelfall zugeschnitten ist.

Hellhörig sollte der Schuldner werden, wenn der angebliche Berater lediglich abfragt, welchen Betrag der Schuldner monatlich aufbringen kann, und diese Angabe als Grundlage für eine Ratenzahlungsvereinbarung nimmt.

Eine seriöse Schuldenberatung verläuft genau andersherum. Hier ermittelt der Berater nämlich, wie hoch der Pfändungsbetrag ist, den der Schuldner an seine Gläubiger abgeben muss, und wie viel Geld er für sich selbst behalten kann.

  1. Ausgeklammerte Rechtsdienstleistung

Eine Schuldnerberatung schließt immer auch rechtliche Dienstleistungen mit ein. Dazu gehört unter anderem, die Forderungen der Gläubiger in rechtlicher Hinsicht zu überprüfen, individuelle Fragen rund um die Pfändung zu klären oder eine Ratenzahlung mit den Gläubigern zu vereinbaren.

Hat ein Schuldnerberater keine Befugnis für Rechtsberatungen und Rechtsdienstleistungen, kann er keine wirksame Schuldnerberatung durchführen.

Gleiches gilt, wenn er solche Leistungen vertraglich ausschließt.

  1. Duo aus Schuldnerberater und Rechtsanwalt

Sieht ein Angebot vor, dass der Berater die Daten des Schuldners aufnimmt, die vorbereitenden Arbeiten erledigt und die Unterlagen anschließend an einen Anwalt weiterleitet, hat der Schuldner am Ende in aller Regel die doppelten Kosten.

Fehlen dem Schuldnerberater die Befugnis für Rechtsberatung und die erforderliche Anerkennung nach dem Verbraucherinsolvenzrecht, kann er weder rechtliche Auskünfte erteilen noch die Schritte vorbereiten und einleiten, die für ein Insolvenzverfahren notwendig sind.

Der Anwalt agiert bei solchen Konstellationen meist im Hintergrund. Der Schuldner hat keinen persönlichen Kontakt zu ihm und kann deshalb auch keine Fragen stellen oder Unklarheiten direkt besprechen.

Eine rechtliche Beratung durch den Anwalt ist in den Verträgen zum Teil sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Der vermeintliche Schuldnerberater ist so letztlich nur ein teurer Mittelsmann.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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