Mustervertrag Gebäudereinigung

Mustervertrag Gebäudereinigung

Von Hamburg bis München gibt es große Unternehmen, die sich in besonderen Gebäuden präsentieren und ihre Kunden gediegen empfangen. Dennoch beschäftigt heute kaum noch eines dieser Unternehmen eine Reinigungskraft, um für die nötige Ordnung zu sorgen.

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In der Regel ist es der Mustervertrag mit einer Gebäudereinigung, der dafür sorgt, dass das glanzvolle Erscheinungsbild für die Kunden erhalten bleibt. Was die Musterverträge im Einzelnen enthalten, wird in einer Vorlage festgehalten und bindend zwischen den Unternehmen vereinbart.  

Wird ein Unternehmen oder eine Privatperson mit der Reinigung eines Gebäudes beauftragt, werden die hierzu relevanten Modalitäten vertraglich geregelt. Ein solcher Vertrag beginnt mit Name und Anschrift beider Vertragsparteien.

Wichtigster Bestandteil neben der Bestimmung über die eingesetzte Anzahl der Arbeitskräfte sind hierbei Art und Umfang der Leistung. Es wird nicht nur festgelegt, was und in welchem Umfang zu reinigen ist, sondern auch der zeitliche Rahmen.

Hier kann die Vereinbarung getroffen werden, dass beispielsweise nur außerhalb oder während der Geschäftszeiten, ausschließlich in einem vorgegebenen Zeitfenster oder nur an Werktagen gereinigt wird. Zudem kann festgesetzt werden, welche Arbeiten täglich zu verrichten sind und welche Tätigkeiten, beispielsweise das Reinigen der Fenster, in festgesetzten Zeitabständen erfolgen.

Des weiteren wird fixiert, wer die erforderlichen Reinigungsmittel und Geräte stellt und optional welche Mittel verwendet werden dürfen. Die Gewährleistung regelt, in welchem Zeitrahmen Mängel angezeigt und ausgebessert werden müssen. Hieraus ergibt sich auch die Haftung bei Beschädigungen oder Verlusten, etwa des Schlüssels.

Ein für das Reinigungspersonal relevanter Punkt besteht in der Vereinbarung zur Ausführung durch Dritte, was bedeutet, ob das Personal, das Vertragspartner ist, andere Arbeitskräfte zur Erfüllung der Verpflichtungen in Vertretung einsetzen kann. Weiterer Bestandteil des Vertrages sind Vereinbarungen über die Vergütung.

Diese beinhalten die Höhe, die stundenweise berechnet wird oder optional pauschal vereinbart wird, die Art der Vergütung per Barauszahlung, Scheck, Überweisung oder Lastschrift sowie die Abstände, also monatlich zum 1. oder 15., per Quartal oder jährlich im voraus. Etwaige Anfahrtspauschalen sind hier ebenfalls fixiert. Bei regelmäßiger Auszahlung beinhalten die Vereinbarungen zudem den Fall der Nichtbezahlung und die daraus entstehenden Folgen.

Der Vertrag tritt mit der Unterzeichung beider Vertragsparteien oder einer darauf folgenden Auftragsbestätigung in Kraft. Die Dauer des Vertrages wird dabei auf einen bestimmten Zeitraum festgesetzt. Optional kann der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Daraus ergeben sich auch die Kündigungsmodalitäten, die entweder durch Kündigung in Einhaltung einer Frist oder durch die Beendigung der Vertragsdauer gegeben sind.

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