Tagesmutter Mustervertrag

Tagesmutter Mustervertrag

Wovon viele Mütter und Väter sicher ein Lied singen können, ist die angespannte Situation, bei den Möglichkeiten für die Kinderbetreuung in Kindergärten und Krippen. Deshalb sind viele Eltern zwangsläufig auf eine Tagesmutter oder einen Tagesvater angewiesen um ihrem eigenen Beruf nachgehen zu können.

Eine Vorlage für die Musterverträge, kann man sich von den zuständigen Jugendämtern zeigen oder geben lassen. Aber man kann einen Mustervertrag auch selbst schreiben, wenn man u.a. Folgendes berücksichtigt:

1.)     Der Vertrag muss zwischen den sorgeberechtigten Eltern und den Tageseltern abgeschlossen werden. Die Personalien des Kindes müssen aber ebenfalls angegeben werden. Dazu sollte man persönliche und dienstliche Telefonnummern bereits in diesem Vertrag austauschen. Damit man sich im Notfall erreichen kann.

2.)     Je nach „Betreuungssituation“ muss auch festgelegt werden, wo das Kind betreut wird. Also, ob es bei den sorgeberechtigten Eltern oder den Tageseltern im Haushalt betreut wird.

3.)     Die Betreuungszeiten müssen ebenfalls möglichst deutlich geklärt werden. Dabei sollte man auch an eine „Eingewöhnungsphase“ denken, die das Kind ggf. braucht um sich an die Tagesmutter zu gewöhnen. Außerdem sollte man auch das Datum für den Betreuungsbeginn und die Betreuungsstunden für die jeweiligen Wochentage möglichst genau angeben. Für etwas mehr Flexibilität, kann man aber natürlich auch Sondervereinbarungen treffen.

4.)     Zu den wichtigsten Dingen, die man bei so einem Vertrag bedenken sollte, ist natürlich das Bringen und Abholen. Sollen auch andere Personen das Kind einmal abholen, sollte man das auch unbedingt im Mustervertrag festhalten.

5.)     Wie bei jedem anderen Vertrag auch, sollte man sich auch über entsprechende „Kündigungsfristen“ Gedanken machen.

6.)     Eltern sollten zudem bedenken, dass es in der Regel nicht „akzeptiert“ wird, wenn Eltern Betreuungszeiten absagen und dann auch die „Vergütung“ entsprechend kürzen, wenn ein „Festpreis“ für einen Monat oder eine Woche vereinbart wurde.

7.)     Für gesundheitliche „Notfälle“ sollten ebenfalls entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Dabei sollte ggf. auch der Kinderarzt des Kindes im Vertrag mit eingetragen werden.

8.)     Für die „alltäglichen“ Ausflüge oder sonstigen Aktivitäten sollten die Eltern sich ebenfalls überlegen, welche Dinge sie nicht möchten bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört zum Beispiel auch die gesonderte Erlaubnis an die Tagesmutter, mit dem Kind in einem PKW zu Ausflügen zu fahren oder bestimmte Medikamente zu verabreichen.

9.)     Zu guter letzt, sollte man auch den „Krankheitsfall“ nicht vergessen. Ob es nun die Tagesmutter ist, oder die „betreuten“ Kinder. Es kann immer mal jemanden treffen, deshalb sollte man hier auch Betreuungsalternativen bzw. Betreuungsgrenzen vereinbaren.

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