Mustervertrag Werbung
Die Werbung ist in aller Munde. Vor allem für die Unternehmen, die ein Produkt bzw. eine Dienstleistung verkaufen wollen, ist es jedoch oft mit einem Mustervertrag noch lange nicht getan. Die Vorlage für die Musterverträge ist meist auch sehr spezialisiert und bietet besondere Werbeformen in bestimmten Paketen an.
Was genau in einem Werbevertrag vereinbart werden kann bleibt zwar den Parteien überlassen. Als Unternehmer muss man sich jedoch immer auch überlegen, ob die gewählte Werbeform zum eigenen Produkt bzw. der eigenen Dienstleistung passt. Werbung ist ein wichtiges Werkzeug für ein Unternehmen, um die Produkte oder Dienstleistungen vorzustellen und zu vermarkten.
Gibt ein Unternehmen die Gestaltung und Ausführung der Werbung an eine Agentur weiter, möchte es dennoch das Ergebnis uneingeschränkt nutzen können. Im Gegenzug will derjenige, der die Ideen entwickelt hat, möglichst viele Rechte daran behalten. Daher bedarf es eines Werbevertrages, der die Interessen, Rechte und Pflichten beider Seiten genau festlegt.
Zunächst werden die Werbemittel und -maßnahmen bestimmt. Dabei wird der Umfang der Informationen und Daten, die das Unternehmen weitergibt, festgesetzt, wobei diese Daten nur für die Erstellung der Werbung genutzt werden dürfen.
Anhand dieser Daten verpflichtet sich die Werbeagentur ein entsprechendes Konzept und entsprechende Werbeträger, beispielsweise Videospots, Bannerwerbungen, Plakate oder Werbegeschenke zu entwickeln. Dabei wird im Vertrag fixiert, in welchem Zeitrahmen die Umsetzung zu erfolgen hat. Die Vergütung kann variabel gestaltet werden. Entscheidender Punkt des Vertrages stellt die Nutzung der erstellten Werbemittel dar.
Es kann vereinbart werden, dass alle Nutzungs- und Lizenzrechte der Werbeideen nach Vergütung in den Besitz des Auftraggebers übergehen oder die Rechte teilweise im Besitz der Werbeagentur verbleiben. Denkbar ist zudem, dass die erstellten Werbemittel als Referenzobjekte für interne Werbemaßnahmen und zur Gewinnung neuer Kunden bei der Werbeagentur verbleiben.
Innerhalb des Vertrages sind zudem die Rechtsansprüche Dritter erfasst, so dass eine Haftung von Schutzrechtsverletzungen durch das Unternehmen oder die Werbeagentur ausgeschlossen wird. Es wird weiterhin festgesetzt, wie in einem Fall von Nichterfüllung innerhalb des Zeitrahmens, bei Nichtbezahlung oder im Falle von Unzufriedenheit vorgegangen wird.
Dies wird in den Schlichtungsvereinbarungen erfasst, die sowohl die einvernehmliche als auch gerichtliche Situation darstellen. Grundlage für den Vertrag sind meist die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Partner oder einer Auftragsbestätigung in Kraft und endet gemäß der Vereinbarungen nach Ablauf der Vertragsdauer, durch Kündigung oder durch Rücktritt. Aktuelle Marketing Berichte über Marketer und Werbetreibende.
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