Mustervertrag SEO
Die Aufgabe der SEO Dienstleister ist schnell erklärt: Die Website des Auftraggebers, soll möglichst schnell und hoch positioniert in den Suchmaschinen zu finden sein. Den Mustervertrag für so einen Dienstleister, kann man sich wie einen gewöhnlichen Dienstleistungsvertrag bzw. Dienstleistungsangebot vorstellen.
Die Musterverträge nach so einer Vorlage kann man sich im weitesten Sinne als „Dienstverträge“ vorstellen, die anders als die „Werksverträge“ keine Erfolgsgarantie geben können. Anders als viele Websitebetreiber vielleicht glauben, gibt es keine Möglichkeit eine „Garantie“ für ein hohes Ranking zu bekommen.
Der Grund dafür ist zum Beispiel auch, dass die Suchmaschinen natürlich ein Interesse daran haben, möglichst authentische Suchergebnisse an die „Kunden“ zu liefern. Dass diese „Suchergebnisse“ möglicherweise von den „Anbietern“ im weitesten Sinne vorgetäuscht werden soll unbedingt vermieden werden.
Die SEO Dienstleister und auch die Website-Betreiber betrachten dies jedoch eher als eine „Anpassung“ an die Anforderung einer Suchmaschine.Deshalb gibt es hier immer auch einen Wettlauf, zwischen diesen „Parteien“. Bevor man so einen Vertrag mit einem Dienstleister unterzeichnet, sollte man sich grundsätzlich klarmachen, dass „Garantieversprechen“ in diesem Bereich sehr unseriös sind und auf keinen Fall ernst genommen werden dürfen.
Wer sich eine „solide“ Seite erstellen lassen hat, braucht sich auch keine „Sorgen“ darum zu machen, dass er in den Suchmaschinen nicht gefunden wird. Es dauert vielleicht etwas, aber mit der Zeit sind es die eigenen Suchmaschinen, die eine Website finden und diese dann auch in den eigenen Suchergebnissen listen. Wer auf die Schnelle versucht Geld zu verdienen, in dem er Geld in das „Eintragen“ in Suchmaschinen investiert, wird mitunter feststellen müssen, dass es mehr kostet als bringt. Auch die „Suchmaschinen“ werden immer schneller.
Deshalb kann es sich mitunter auch lohnen einfach mal etwas abzuwarten. Vor einer „Dienstleistung“ wäre aber auch noch zu warnen! Es gibt SEOs die anbieten, eine Webseite mit vielen „Bookmarkingdiensten“ zu verlinken und damit auch innerhalb einer großen Suchmaschine zu höherer Popularität zu verhelfen.
Das geht nach hinten los und wird mitunter rigeros abgestraft in dem die Links aus den Bookmarkingdiensten gelöscht werden und natürlich auch eine Abstufung in den Suchmaschinen erfolgt. Im Alltag der Auftragsvergabe, hat man es seltenst mit echten Verträgen mit SEOs zu tun. Entweder es handelt sich um „online Bestellungen“ oder ordentliche Dienstleistungsangebote von einem Programmierer.
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