Infos und Tipps rund um die Rechnung des Pflegedienstes, Teil 2

Infos und Tipps rund um die Rechnung des Pflegedienstes, Teil 2

Bei der Pflege und Betreuung zu Hause holen sich die Angehörigen oft Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst. Die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet ein schriftlicher Pflegevertrag. Trotzdem kommt es mitunter vor, dass der Pflegedienst Leistungen in Rechnung stellt, die in dieser Form weder vereinbart waren noch erbracht wurden. In einem zweiteiligen Beitrag stellen wir Infos und Tipps rund um die Rechnung des Pflegedienstes bereit.

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Infos und Tipps rund um die Rechnung des Pflegedienstes, Teil 2

Dabei ging es in Teil 1 um den Kostenvoranschlag und den Leistungsnachweis des Pflegedienstes. Außerdem haben wir einen Musterbrief für den Widerspruch gegen einen fehlerhaften Leistungsnachweis gezeigt.

Hier ist Teil 2!:

Einer fehlerhaften Rechnung widersprechen

Die Rechnung des Pflegedienstes basiert auf dem unterschriebenen Leistungsnachweis. Daher bietet es sich an, die aufgeführten Posten mit dem Leistungsnachweis abzugleichen. Stimmt alles, kann die Zahlung geleistet werden.

Enthält die Rechnung hingegen Posten, die der Pflegebedürftige oder sein Vertreter nicht nachvollziehen kann oder für falsch hält, sollte er den Pflegedienst darum bitten, die Rechnung zu überprüfen und zu berichtigen. Bezahlen sollte er die Rechnung entweder unter Vorbehalt oder erst nach der Korrektur.

Der Widerspruch gegen die fehlerhafte Rechnung kann in etwa so aussehen:

Absender
Anschrift

Pflegedienst
Anschrift

Datum

Widerspruch gegen die Rechnung Nr. _____ vom __________ über _____ Euro

Kunden-/Vertragsnummer: ______________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die oben genannte Rechnung lege ich hiermit Widerspruch ein. Diesen begründe ich wie folgt: ___ (Hier sollte erläutert werden, warum die Rechnung falsch ist. Gründe können zum Beispiel sein, dass die abgerechneten Leistungen vom Leistungsnachweis abweichen, dass Leistungskomplexe berechnet wurden, die nicht erbracht wurden, oder dass die Investitionskosten zu hoch angesetzt sind.) ___

Ich bitte daher darum, die Rechnung zu prüfen und zu berichtigen.

Als Kunde/Kundin habe ich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäß erstellte und korrekte Rechnung. Bitte informieren Sie mich in den kommenden 14 Tagen darüber, zu welchem Ergebnis Ihre Prüfung geführt hat und inwiefern der Rechnungsbetrag korrigiert wird.

Sofern Sie der Ansicht sind, dass die Abrechnung richtig ist, bitte ich um eine nachvollziehbare und verständliche Erklärung, wie die Forderung in dieser Höhe zustande kommt.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich die Rechnung in der mir aktuell vorliegenden Form zunächst nicht bezahlen werde/lediglich unter Vorbehalt bezahle.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wenn der Pflegedienst die Rechnung nicht korrigiert

Ist die Rechnung nach Ansicht des Pflegedienstes korrekt und hält er am vollständigen Rechnungsbetrag fest, trägt der Pflegebedürftige als Vertragspartner das Kostenrisiko, wenn er die Zahlung verweigert.

Der Pflegedienst kann daraufhin versuchen, die offenen Beträge außergerichtlich über ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt einzutreiben. Denkbar ist aber auch, dass er ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt oder Klage erhebt. Das führt zu weiteren Kosten, die derjenige trägt, der im Unrecht ist.

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Aus diesem Grund sollte der Pflegebedürftige oder sein Vertreter

  • die unstreitigen Kosten bezahlen.

  • die strittigen Kostenfaktoren ausdrücklich unter Vorbehalt bezahlen und dem Pflegedienst schriftlich erläutern, warum diese Zahlung vorbehaltlich erfolgt.

Bei einer Zahlung unter Vorbehalt ist das Geld zwar erst einmal weg und der Pflegebedürftige muss die Erstattung schlimmstenfalls einklagen, wenn anders keine Einigung erzielt werden kann. Aber es entstehen eben auch keine offenen Beträge, durch die der Pflegebedürftige in Rückstand gerät.

Lehnt es der Pflegedienst ab, einen Leistungsnachweis oder eine Rechnung zu korrigieren, sollte sich der Pflegebedürftige an seine Pflegekasse wenden. Sie kann den Medizinischen Dienst einschalten und damit beauftragen, die Abrechnung zu prüfen.

Wenn der Pflegedienst den Vertrag wegen des Widerspruchs kündigt

Es passiert immer wieder, dass Pflegedienste den Vertrag kündigen, wenn sich Vertragspartner über den abgerechneten Leistungsumfang beschweren oder der Rechnung widersprechen.

Hält sich der Pflegedienst an die vertraglichen Vereinbarungen und spricht eine fristgerechte, ordentliche Kündigung aus, kann der Pflegebedürftige nichts dagegen unternehmen. Stattdessen muss er sich zügig nach einem neuen Pflegedienst umschauen.

Allerdings sollte er versuchen, sich mit dem Pflegedienst darauf zu verständigen, dass die Versorgung zumindest so lange fortgeführt wird, bis er einen anderen Anbieter gefunden hat. In einigen Bundesländern gibt es eine sogenannte Sicherstellungsverpflichtung, die Pflegedienste im Rahmen des Vertrags ohnehin dazu verpflichtet.

Bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund hingegen sollte der Pflegebedürftige widersprechen. Auch hier sollte er vereinbaren, dass die Versorgung zumindest übergangsweise gewährleistet ist.

Außerdem sollte er sich umgehend an seine Pflegekasse wenden. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, die notwendige Pflege sicherzustellen.

Bei einer Abtretungserklärung Rechnungskopien verlangen

Erbringt der Pflegedienst oder ein anderer qualifizierter Anbieter Entlastungsleistungen, wird der Pflegebedürftige oft darum gebeten, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.

Hintergrund hierzu ist, dass bei Entlastungsleistungen das sogenannte Kostenerstattungsprinzip angewendet wird. Demnach nimmt der Pflegebedürftige die vereinbarten Leistungen in Anspruch und bezahlt die Rechnung dafür selbst. Anschließend reicht er die bezahlte Rechnung bei seiner Pflegekasse ein, die ihm die Kosten erstattet.

Viele Pflegebedürftige können es aber finanziell nicht stemmen, in Vorleistung zu gehen. Oder sie fühlen sich von dem Aufwand überfordert, sich ihre Auslagen über das Einreichen der Rechnungen von der Pflegekasse zurückzuholen.

Das Angebot, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben und so dem Pflegedienst oder Anbieter zu ermöglichen, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, wird deshalb gerne genutzt.

Tatsächlich darf der Pflegedienst oder Anbieter Entlastungsleistungen nur dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn der Pflegebedürftige eine entsprechende Abtretungserklärung unterschrieben hat.

Was einerseits bequem ist, geht andererseits oft zulasten der Transparenz. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es keine Vereinbarung dazu gibt, dass der Pflegebedürftige Kopien der Rechnungen bekommt.

So hat er keine Kontrolle darüber, was genau der Pflegedienst oder Anbieter mit der Pflegekasse abrechnet. Außerdem kann er nicht überblicken, ob und in welchem Umfang der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro ausgeschöpft wird.

Liegt dem Pflegebedürftigen eine Erklärung vor, sollte er vor einer Unterschrift deshalb genau prüfen, welche Ansprüche er an den Pflegedienst abtritt. Denn meist bezieht eine Abtretungserklärung neben den Entlastungsleistungen auch Leistungen der Verhinderungspflege ein.

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Zudem sollte die Erklärung ausdrücklich vorsehen, dass der Pflegebedürftige Kopien der Rechnungen bekommt, die der Pflegedienst oder Anbieter mit der Pflegekasse abrechnet.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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