Infos und Tipps zur Oldtimer-Versicherung

Infos und Tipps zur Oldtimer-Versicherung

Sie sind teuer, erfordern eine aufwändige Pflege, bieten oft wenig Komfort und brauchen viel Sprit. Trotzdem haben Oldtimer eine riesige Fangemeinde. Denn historische Fahrzeuge erzählen Geschichten, sind markant und oft einfach wunderschöne Zeitzeugen der Automobilgeschichte. Wer einen wertvollen Oldie sein Eigen nennt, sollte darauf achten, dass er ihn gut abgesichert über die Straßen bewegen kann.

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Infos und Tipps zur Oldtimer-Versicherung

Wir haben Infos und Tipps zur Zulassungsart und zur Oldtimer-Versicherung zusammengestellt!:

Wann ist ein historisches Fahrzeug ein Oldtimer?

Nicht jedes alte Auto ist automatisch auch ein Oldtimer. Für den Status spielt das Alter zwar eine wichtige Rolle. Aber auch der Zustand muss stimmen. Je näher das Fahrzeug am Originalzustand ist, desto besser. Ob das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft wird, entscheidet dann ein Gutachter.

Die Versicherungen wiederum arbeiten üblicherweise mit zwei verschiedenen Kategorien:

  • Oldtimer sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt.

  • Fahrzeuge, die erstmals vor über 20 Jahren zugelassen wurden, sind Youngtimer.

Haben Youngtimer die 30-Jahres-Grenze erreicht, wechselt auch der Vertrag von einer Youngtimer- zu einer Oldtimer-Versicherung.

Wie kann ein Oldtimer zugelassen werden?

Ein Oldtimer kann auf verschiedene Arten zugelassen werden. Welches Kennzeichen die beste Lösung ist und sich am ehesten lohnt, hängt davon ab, wann und wie oft das Fahrzeug genutzt wird.

Reguläres Kennzeichen

Ein altes Auto oder Motorrad kann wie ein ganz normales Fahrzeug zugelassen werden. Ist der Hubraum recht klein, ist das aus steuerlicher Sicht oft die kostengünstigere Lösung. Der Nachteil ist aber, dass ein altes Fahrzeug meist keine Umweltplakette bekommt. Mit dem Oldtimer in die Stadt zu fahren, ist dadurch nicht möglich.

H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen ist ein spezielles Kennzeichen, das für Oldtimer beantragt werden kann, die mindestens 30 Jahre alt sind. Voraussetzung für das H-Kennzeichen ist, dass ein amtlich anerkannter Gutachter den Oldtimer-Status festgestellt hat. Mit dem Kennzeichen darf das Fahrzeug das ganze Jahr über gefahren werden.

Ein Vorteil vom H-Kennzeichen ist, dass das Fahrzeug damit keine Umweltplatte braucht. Folglich kann der Besitzer mit seinem Fahrzeug auch in Städte hineinfahren, die ausgewiesene Umweltzonen haben. Ein weiterer Vorteil kann darin bestehen, dass die Kfz-Steuer für Oldtimer als Pauschale festgelegt ist.

Ersparnisse bei der Kfz-Steuer sind aber in aller Regel erst ab einem Hubraum von 600 Kubikzentimetern möglich. Ein Nachteil ist außerdem, dass ein Oldtimer offiziell der „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dient. Aus diesem Grund muss der Status als historisches Fahrzeug alle zwei Jahre im Zuge der Hauptuntersuchung neu bestätigt werden.

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Saisonkennzeichen

Ist der Oldtimer ohnehin nicht wintertauglich, ist ein Saisonkennzeichen eine gute Lösung. Dabei kann der Besitzer selbst festlegen, in welchem Zeitraum er das Fahrzeug nutzt und von wann bis wann der Ruhezeitraum andauern soll. Auf diese Weise lassen sich Kosten sparen.

Ein Saisonkennzeichen kann auch als H-Kennzeichen erteilt werden. Dadurch kann der Besitzer mit seinem Oldtimer auch ohne Plakette in Umweltzonen fahren.

Ein Nachteil ist aber, dass der Besitzer zumindest für die Ruhezeit einen dauerhaften Stellplatz auf einem Privatgrundstück braucht. Hinzu kommt, dass spontane Ausfahrten an sonnigen Wintertagen nicht möglich sind.

Rotes Oldtimer-Kennzeichen

Das rote Kennzeichen, das auch als Überführungskennzeichen von Autohändlern bekannt ist, gibt es für Oldtimer ebenfalls. Allerdings erlaubt dieses Kennzeichen nur eine eingeschränkte Nutzung. So kann der Besitzer damit zu Oldtimer-Treffen und in die Werkstatt fahren oder es für Probefahrten nutzen.

Das rote Oldtimer-Kennzeichen kann der Besitzer für mehrere historische Fahrzeuge verwenden. Allerdings ist er dazu verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen. Als Dauerlösung ist das rote Kennzeichen deshalb weder geeignet noch gedacht.

Was ist bei der Oldtimer-Versicherung wichtig?

Wie jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll, braucht auch der Oldtimer eine gültige Versicherung. Für Oldtimer bieten die Versicherer spezielle Tarife an, die sich von den Versicherungstarifen für normale Fahrzeuge unterscheiden. Sie sind in den Bedingungen und Leistungen konkret auf Oldtimer abgestimmt.

Eine Oldtimer-Versicherung ist oft kostengünstiger als eine reguläre Kfz-Versicherung. Außerdem gibt es keine Schadensfreiheitsklassen, die sich auf den Beitrag auswirken. Voraussetzung dafür, dass der Besitzer sein Fahrzeug als Oldtimer versichern kann, ist immer ein Gutachten, das den Oldtimer-Status offiziell feststellt.

Der Versicherungstarif sollte dann folgende Merkmale aufweisen:

  • So mancher Oldtimer ist eine echte Rarität und dementsprechend wertvoll. Erstellt ein Sachverständiger ein Gutachten, beziffert er darin den Marktwert. Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass dieser Marktwert ersetzt wird, wenn das Fahrzeug zerstört wird oder bei einem Unfall einen Totalschaden erleidet.

  • Anders als normale Autos, die mit der Zeit an Wert verlieren, wird ein Oldtimer mit den Jahren immer wertvoller. Die Oldtimer-Versicherung sollte diese Entwicklung berücksichtigen und im Schadensfall einfließen lassen.

  • Ersatzteile für Oldtimer sind oft schwer zu bekommen. Viele Oldtimer-Besitzer greifen deshalb bei Gelegenheit zu und lagern Ersatzteile in der Werkstatt oder Garage ein. Doch auch Ersatzteile können einen hohen Wert haben. Die Versicherung sollte deshalb eingelagerte Ersatzteile ebenfalls gegen Zerstörung oder Diebstahl absichern.

  • Wird der Oldtimer nur saisonal genutzt oder zeitweise komplett stillgelegt, sollte auch der Tarif die saisonale Nutzung bei der Beitragshöhe berücksichtigen.

  • Es kommt immer wieder vor, dass Oldtimer von einem Ort zu einem anderen Ort transportiert werden. Daher sollte der Tarif mögliche Transportschäden mit abdecken.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Oldtimer-Versicherung nur für historische Fahrzeuge gedacht ist, die gelegentlich genutzt werden. Dient der Oldtimer als Erst- und Hauptfahrzeug im Alltag, kann für ihn keine Oldtimer-Versicherung abgeschlossen werden.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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