Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Car-Sharing, 1. Teil

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Car-Sharing, 1. Teil

Die Idee, Güter gemeinschaftlich zu nutzen, ist keineswegs neu. In der Landwirtschaft wird dieses Prinzip schon seit Jahrzehnten praktiziert. Nachhaltigkeit, das Schonen von Ressourcen und auch der Wunsch, Kosten einzusparen, haben im Laufe der Zeit dazu geführt, dass das Teilen in immer mehr Bereichen populär wird.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Car-Sharing, 1. Teil

Über Plattformen im Internet können so von Kleidungsstücken über Haushaltsgeräte bis hin zu Wohnungen die verschiedensten Dinge gemeinschaftlich verwendet werden.

Vor allem in Städten ist auch das Car-Sharing beliebt. Tatsächlich kann dieses Konzept, das eine moderne Weiterentwicklung der klassischen Mietmodelle ist, eine attraktive und umweltfreundliche Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln sein.

Doch wie funktioniert das Ganze eigentlich genau? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Car-Sharing zusammengetragen!:

Wie wird ein Fahrzeug gebucht?

Um im Car-Sharing ein Auto zu buchen, ist meistens die App eines entsprechenden Anbieters, zumindest aber das Internet notwendig. Bei einigen, oft regionalen Anbietern ist es aber auch möglich, ein Fahrzeug einfach nach Verfügbarkeit zu nutzen oder sich nach der Anmeldung in eine Liste mit Reservierungen einzutragen.

Bei allen Anbietern muss sich der Nutzer registrieren, bevor er ein Fahrzeug buchen kann. Außerdem muss er seinen Personalausweis und seinen Führerschein vorlegen oder online hochladen.

In der App oder auf der Webseite des Anbieters sieht der Nutzer eine Auflistung aller verfügbaren Modelle und kann das gewünschte Fahrzeug reservieren oder direkt buchen.

Die Fahrt startet dann entweder über die App oder mittels einer Chipkarte, die das Fahrzeug auch entsperrt.

Wie findet der Nutzer einen geeigneten Anbieter?

Fürs Car-Sharing gibt es sowohl überregionale als auch regionale Anbieter. Im regionalen Bereich wird das Spektrum an gewerblichen Angeboten oft durch Plattformen mit privaten Angeboten ergänzt.

Bei der Auswahl eines passenden Anbieters spielt das eigene Nutzungsverhalten eine wichtige Rolle.

Denn das Leistungsspektrum ist verschieden. Während bei einigen Anbietern zum Beispiel nur Kurzmieten und lediglich Fahrten im Stadtbereich möglich sind, kann ein Fahrzeug bei anderen Anbietern auch für längere Zeiträume und weite Fahrten gebucht werden.

Weitere Kriterien sind außerdem einfache Buchungsvorgänge und unkomplizierte Rückgaben des Fahrzeugs.

Welche Voraussetzungen muss der Nutzer erfüllen?

Damit der Nutzer ein Fahrzeug buchen kann, muss er mindestens 18 Jahre alt sein. Teilweise arbeiten die Anbieter aber auch mit höheren Altersgrenzen.

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Außerdem muss der Nutzer eine gültige Fahrerlaubnis haben. Die meisten Anbieter verlangen darüber hinaus einen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland.

Wie setzt sich der Preis fürs Car-Sharing zusammen?

Die genaue Kostenstruktur ist je nach Anbieter verschieden. Meist wird nach der Registrierung eine Jahresgebühr fällig.

Dazu kommen nutzungsabhängige Kosten, die sich aus der Grundgebühr für die Buchung eines Fahrzeugs, der Mietdauer und einer Gebühr für zusätzliche Kilometer berechnen können. Viele Anbieter verlangen zudem eine Kaution.

Möchte der Nutzer die Selbstbeteiligung im Schadensfall senken, kostet das noch einmal extra.

Welche Fahrzeuge sind im Car-Sharing verfügbar?

Der Markt wächst stetig. Inzwischen können Fahrzeuge aller Art geteilt werden, angefangen beim Kleinwagen über die Limousine und den Kombi bis hin zum Kleintransporter und Wohnmobil.

In der Grundausstattung können sich die Fahrzeuge aber voneinander unterscheiden. So haben zum Beispiel nicht alle Autos Kindersitze oder Kleinigkeiten wie eine Parkuhr oder einen Eiskratzer an Bord.

Für welche Fahrten darf das gebuchte Fahrzeug genutzt werden?

Wohin der Nutzer mit dem Fahrzeug fahren kann, richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen. Bei vielen Anbietern ist eine Nutzung in der gesamten Bundesrepublik erlaubt. Nach der Mietdauer muss der Nutzer das Fahrzeug dann aber wieder an einen der Orte zurückbringen, die für die Abgabe vorgesehen sind.

Einige Anbieter gestatten auch Fahrten ins Ausland. Hier sollte der Nutzer aber zuvor das Kleingedruckte lesen. Denn bei einer Auslandsnutzung können andere Versicherungsbedingungen gelten.

Außerdem kann bei einer unbefugten Auslandsnutzung eine hohe Vertragsstrafe fällig werden. Andersherum beschränken regionale Anbieter die Nutzung mitunter ausschließlich auf das Stadtgebiet.

Wichtig ist, dass der Nutzer darauf achtet, für welche Fahrten der jeweilige Fahrzeugtyp zugelassen ist.

So eignen sich zum Beispiel nicht alle Autos für Fahrten ins Gelände, bei anderen Fahrzeugen kann die Nutzung im Stadtgebiet durch Umweltzonen eingeschränkt sein. Eine sachgerechte Nutzung vermeidet Schäden am Fahrzeug und beugt Strafzahlungen vor.

Ansonsten werden Fahrzeuge im Car-Sharing genauso behandelt wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Der Nutzer muss sich also an die Verkehrsregeln halten, Sonderrechte hat er nicht.

Für welchen Zeitraum kann ein Fahrzeug gemietet werden?

Die mögliche Mietdauer ist ebenfalls je nach Anbieter verschieden. Grundsätzlich ist das Car-Sharing eher auf kurzfristige Leihen ausgelegt.

Deshalb ist die Nutzung meistens auf einzelne Tage oder höchstens wenige Tage am Stück begrenzt. Nur wenige Anbieter ermöglichen Langmieten über mehrere Wochen hinweg.

Hintergrund dazu ist, dass das Car-Sharing weniger das klassische Konzept von Miet- oder Leihwagen aufgreift. Stattdessen ist die Idee, dass sich ein bestimmter Personenkreis ein Fahrzeug teilt und gemeinschaftlich nutzt.

Und die gemeinschaftliche Nutzung funktioniert nur bedingt, wenn eine Person das Fahrzeug über Wochen hinweg für sich beansprucht.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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