Infos und Tipps zum Kauf von B-Ware

Infos und Tipps zum Kauf von B-Ware (als Schnäppchen)

Wenn eine Anschaffung geplant ist, möchten sich die meisten natürlich einen möglichst günstigen Preis sichern. Schließlich gibt es auch keinen Grund, viel Geld auszugeben, wenn es den gleichen Artikel bei einem anderen Anbieter günstiger gibt.

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Das Internet ist dabei ein sehr hilfreiches Instrument, denn hier lassen sich schnell und einfach Preisvergleiche durchführen. Bei der Suche nach einem Schnäppchen werden Verbraucher dann vor allem in Online-Shops oft auch auf die sogenannten B-Waren treffen.

Bei Angeboten von B-Waren werden üblicherweise großzügige Rabatte und satte Einsparungen gegenüber dem regulären Verkaufspreis versprochen. Aber lohnt sich der Kauf von B-Ware wirklich? Und worauf gilt es zu achten?

Hier die wichtigsten Infos und Tipps zum Kauf von B-Ware in der Übersicht:

Was ist B-Ware überhaupt?

Als B-Ware werden Produkte zweiter Wahl bezeichnet. Die beliebtesten Artikel, die als B-Ware angeboten werden, sind Elektrogeräte aller Art und Textilien. B-Waren können kleinere Macken und Mängel haben, beispielsweise Webfehler bei Textilien.

Daneben kann bei B-Ware die Originalverpackung beschädigt sein oder komplett fehlen. Häufig handelt es sich bei B-Ware auch um Restposten, Artikel aus Überproduktionen, Ausstellungsstücke oder Vorführgeräte. Die meisten B-Waren, die in Onlineshops angeboten werden, sind aber Rückläufer.

Ein Kunde hat den jeweiligen Artikel also bestellt, ausgepackt, anprobiert oder getestet und dann wieder zurückgeschickt. Deshalb können B-Waren durchaus Gebrauchsspuren aufweisen. Wurde ein Artikel vom Hersteller generalüberholt oder vom Anbieter repariert, kann er ebenfalls als B-Ware verkauft werden.

Ist bei B-Ware ein Schnäppchen garantiert?

Grundsätzlich kann sich der Kauf von B-Ware lohnen. Die Rabatte bei B-Ware bewegen sich meist in einem Bereich zwischen 10 und 50 Prozent. Im Durchschnitt gewähren Onlineshops beim Kauf von B-Ware einen Preisnachlass von 20 Prozent gegenüber der regulär verkauften Neuware. Trotzdem ist bei B-Ware kein Schnäppchen garantiert.

Wird ein B-Ware-Angebot nur mit den sonstigen Angeboten des jeweiligen Onlineshops verglichen, kann der Kunde kräftig sparen. Bezieht er in seinen Vergleich auch andere Anbieter mit ein, kann die Ersparnis aber gehörig schrumpfen.

Mitunter finden sich sogar Offerten, bei denen ein Produkt als originalverpackte Neuware günstiger zu haben ist als die B-Ware. Daher sollten sich Verbraucher nicht von den Rabattversprechen und Rotstiftpreisen zu einem Spontankauf verleiten lassen, sondern einen Preisvergleich durchführen.

Wie sieht es bei B-Ware mit der Gewährleistung und dem Widerrufsrecht aus?

Kauft ein Kunde eine B-Ware, kommt grundsätzlich ein ganz normaler Kaufvertrag mit dem Anbieter zustande. Der Anbieter muss die gekaufte Ware folglich in dem Zustand liefern, den er in der Produktbeschreibung angegeben hat. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware abzunehmen und den vereinbarten Preis dafür zu bezahlen.

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Eine Besonderheit gibt es aber bei der Gewährleistung. Bei gebrauchter Ware hat der Verkäufer nämlich die Möglichkeit, die Gewährleistung auf ein Jahr zu kürzen. Statt der üblichen zwei Jahre übernimmt der Anbieter die Haftung für Mängel dann also nur ein Jahr. Ob der Händler von diesem Recht Gebrauch macht oder ob er es bei der zweijährigen Gewährleistung belässt, bleibt seiner Entscheidung überlassen.

Der Käufer sollte deshalb einen Blick ins Kleingedruckte werfen, damit es im Nachhinein nicht zur bösen Überraschung kommt.

Auf das gesetzliche Widerrufsrecht hat der Kauf von B-Ware keinerlei Auswirkungen. Das Widerrufsrecht ist nicht eingeschränkt und gilt für B-Ware genauso wie für Neuware. Möchte der Kunde ein Vorführgerät, ein Ausstellungsstück oder einen Rückläufer zurückgeben, hat er ab dem Erhalt der Ware 14 Tage lang Zeit, um den Widerruf des Kaufvertrags zu erklären und die Ware zurückzuschicken.

Der Onlinehändler muss dem Kunden dann den Kaufpreis und die Versandkosten für die Lieferung erstatten. Die Rücksendekosten muss jedoch mitunter der Kunde selbst tragen.

Was sind die Tücken beim Kauf von B-Ware?

Wie generell bei Onlineangeboten ist die Produktbeschreibung verbindlich. Der Händler muss die Ware also so liefern, wie er sie beschrieben hatte. Genau hier liegt aber eine Schwierigkeit, denn für Verbraucher ist es oft nur bedingt möglich, den tatsächlichen Zustand der Ware einzuschätzen. Einige Händler teilen ihre B-Waren zwar in Kategorien wie “neuwertig”, “sehr gut”, “gut”, “akzeptabel” oder “mit deutlichen Gebrauchsspuren” ein.

Zudem fügen sie dem Angebot Fotos hinzu, die das Produkt zeigen und eventuelle Macken verdeutlichen. Andere Händler hingegen verwenden für ihre Produktbeschreibung die Originalabbildungen und -beschreibungen des Herstellers.

Ergänzt wird der Text dann nur um den Hinweis, dass es sich beispielsweise um ein “Vorführgerät”, ein “Ausstellungsstück”, einen “bereits getesteten Artikel ohne Originalverpackung” oder einen “Kundenrückläufer mit minimalen Gebrauchsspuren” handelt. Ein solches Produkt kann dann natürlich neuwertig aussehen, genauso gut aber auch deutlich sichtbare Gebrauchsspuren haben. Daneben lohnt sich ein Blick auf die Lieferbedingungen. Viele Online-Händler werben mit einer kostenfreien Lieferung.

Einige Händler übernehmen die Versandkosten immer, bei anderen Händlern ist die Lieferung beim Ersteinkauf oder ab einem bestimmten Bestellwert gratis. B-Ware ist von den Vergünstigungen aber mitunter ausgeschlossen. Gerade bei größeren Geräten mit entsprechend hohen Versandkosten kann von der Ersparnis durch den Kauf von B-Ware so am Ende kaum noch etwas übrig bleiben.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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