Infos zum Versicherungsstart in die Moped-Saison

Infos zum Versicherungsstart in die Moped-Saison

Die Zweirad-Saison steht in den Startlöchern. Es wird Zeit, die motorisierten Gefährte aus dem Winterschlaf zu holen und auf Vordermann zu bringen, damit sie, sobald das Wetter richtig mitspielt, wieder die Straßen erobern können. Zu den Vorbereitungen gehört auch, sich um den Versicherungsschutz zu kümmern. Denn für Mopeds, Mofas, Roller & Co. gilt eine Versicherungspflicht.

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Infos zum Versicherungsstart in die Moped-Saison

Ohne gültigen Versicherungsschutz dürfen die Fahrzeuge nicht in den Verkehr gebracht werden. Wir fassen die wichtigsten Infos zum Versicherungsstart in die Moped-Saison zusammen!:

Was ist der Unterschied zwischen Mofa, Moped und Roller?

Im allgemeinen Sprachgebrauch fliegen die Begriffe Mofa, Moped und Roller gerne einmal durcheinander. Zwar stehen alle Bezeichnungen für Fahrzeuge, die zwei Räder haben und von einem Motor angetrieben werden.

Doch es gibt Unterschiede:

  • Der Name Mofa ist ein Kunstwort aus den Anfangssilben von Motor und Fahrrad. Ein Mofa ist demnach ein Motor-Fahrrad. Um ein Mofa fahren zu dürfen, ist kein Führerschein erforderlich. Stattdessen genügt eine Mofa-Prüfbescheinigung. Handelt es sich um ein Leichtmofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern, gilt keine Helmpflicht. Das Mindestalter für Mofa-Fahrer liegt bei 15 Jahren.

  • Der Mofaroller ist im Prinzip der Nachfolger vom Mofa. Er ist technisch vergleichbar, bietet aber mehr Fahrspaß und sieht besser aus.

  • Auch Moped ist ein Kunstwort. Hier kommen die beiden schwedischen Wörter motor und pedaler In Abgrenzung zum Mofa sollten die Pedale den Motor starten und über eine Rücktrittbremse verfügen. Da das Moped in die Gruppe der Kleinkrafträder eingeordnet ist, erfordert das Fahren einen Führerschein der Klasse AM. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 45 Stundenkilometer begrenzt, der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Anders als das Mofa und das Moped hat der Motorroller einen sogenannten Knieschluss. Der Knieschluss ist der Durchstieg zwischen der Frontkarosserie und dem Fahrersitz, auf dem der Fahrer seine Füße abstellt. Roller mit einem Hubraum von 25 Kubikzentimetern dürfen maximal 25 Stundenkilometer fahren, Roller mit 50 Kubikzentimetern Hubraum dürfen bis zu 45 Stundenkilometer schnell sein.

Welche Fahrzeuge brauchen eine Versicherung?

Damit Mofas, Mopeds und Roller im öffentlichen Raum unterwegs sein dürfen, müssen sie über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch für moderne Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways gilt eine Versicherungspflicht.

Konkret schreibt der Gesetzgeber eine Versicherung unter anderem für folgende Fahrzeuge vor:

  • Mofas bis 25 Stundenkilometer

  • Mopeds, Roller und Mokicks bis 60 Stundenkilometer

  • S-Pedelecs bis 45 Stundenkilometer

  • dreirädrige Kleinkrafträder und Quads bis 45 Stundenkilometer

  • E-Scooter und Segways bis 20 Stundenkilometer

Anders als bei Mofas, Mopeds und Rollern gibt es für elektrische Kleinstfahrzeuge kein Versicherungskennzeichen. Sie erhalten stattdessen eine Versicherungsplakette, die am Fahrzeug aufgeklebt wird. Die Plakette dient als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz.

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Was leistet eine Moped-Versicherung?

Ähnlich wie bei der Auto- und der Motorradversicherung kann der Versicherungsnehmer auch bei der Moped-Versicherung zwischen mehreren Varianten wählen.

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert die Schäden ab, die der Versicherungsnehmer Dritten mit seinem Moped zufügt. Bei den Schäden kann es sich um Personen-, Sach- und Vermögensschäden handeln. Der Versicherungsschutz bezieht sich meist auf den Versicherungsnehmer, den Fahrer und, je nach Bauart des Fahrzeugs, auch den Mitfahrer.

Den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang kann der Versicherungsnehmer auf freiwilliger Basis durch eine Kaskoversicherung erweitern. Die meisten Versicherer bieten für Mofas, Mopeds und Roller eine Teilkaskoversicherung an. Sie übernimmt Schäden, für die meist kein Dritter haftbar gemacht werden kann.

Solche Schäden können zum Beispiel die Folge von Sturm und Hagel, Blitzschlag, Brand oder einem Zusammenstoß mit einem Tier sein. Auch bei Glasschäden und Diebstahl springt die Teilkaskoversicherung ein. Die Teilkaskoversicherung kann mit oder ohne eine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Eine Vollkaskoversicherung wird für Mofas und Mopeds kaum angeboten.

Wo gibt es das Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungsjahr in der Moped-Versicherung beginnt jeweils am 1. März eines Jahres. Nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kann der Versicherungsnehmer das Kennzeichen entweder vor Ort in einer Filiale abholen oder die Versicherung schickt das Kennzeichen per Post zu.

Dabei gibt es für jedes Versicherungsjahr ein neues Kennzeichen. Gleichzeitig ändert sich in jedem Jahr die Farbe. Dadurch ist auf den ersten Blick zu sehen, ob das Kennzeichen gültig ist und für die aktuelle Saison Versicherungsschutz besteht. In der Saison 2021/2022, die am 1. März 2021 begonnen hat und am 28. Februar 2022 endet, ist das Versicherungskennzeichen blau.

Ist ein Versicherungsjahr abgelaufen, muss sich der Versicherungsnehmer für die kommende Moped-Saison ein neues Kennzeichen besorgen. Dabei berechnen die meisten Versicherungen abgestufte Jahresbeiträge.

Startet der Versicherungsnehmer nicht gleich am 1. März, sondern erst später in die Moped-Saison, muss er deshalb nicht die ganze Prämie für das volle Versicherungsjahr bezahlen. Stattdessen reduziert sich sein Beitrag anteilig um die Zeit, die seit dem 1. März schon vergangen ist.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Ein Gedanke zu „Infos zum Versicherungsstart in die Moped-Saison“

  1. Mofas bis 25 km/h brauchen also auch eine Versicherung…? Sieh‘ mal an, da wären mein Sohnemann und ich beinahe ohne davongedüst. War ein guter Tipp meiner Gattin nochmal den ganzen Papierkram durch den Kopf gehen zu lassen!

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