Vertrag von Lissabon

2-Säulen-Modell bei dem Vertrag von Lissabon 

Nicht nur Handel, Gewerbe und Privatpersonen arbeiten mit Verträgen, sondern auch die EU. Der Vertrag über die Europäische Union wurde am 07. Februar 1992 in Maastricht vom Europäischen Rat unterzeichnet. Kernpunkte dieses Vertrages waren neben der Darstellung der EU als übergeordneten Verbund die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Kooperation in den Bereichen Justiz und Inneres. 1997 wurde dieser Vertrag durch den Vertrag von Amsterdam und 2001 durch den Vertrag von Nizza erweitert.

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Der Vertrag von Lissabon, der auch als EU-Reformertrag bezeichnet wurde, sollte der EU eine einheitliche Struktur geben und zeitgleich den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa ersetzen. Im Oktober 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel auf den endgültigen Text des Vertrages und unterzeichneten den Vertrag auch im Dezember 2007 in Lissabon. Geplant war, dass alle Mitgliedsstaaten den Vertrag bis Ende 2008 ratifizieren und er zum 01. Januar 2009 in Kraft tritt, allerdings lehnte Irland den Vertrag am 12. Juni 2008 in einem Referendum ab.

Der Verfassungsvertrag und Reformvertrag 

Die wesentlichen Änderungen dieses Vertrages gegenüber dem Verfassungsvertrag beinhalten die folgenden Punkte. Der Reformvertrag verzichtet auf staatstypische Symbole wie beispielsweise Flagge und Hymne.

Da es das Vereinigte Königreich ablehnte, einen Eu-Außenminister einzuberufen, wird in der Außenpolitik der Union ein “Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik” ernannt, der einen diplomatischen Dienst erhält, den Außenministerrat leitet und Vizepräsident der EU-Kommission wird.

Das Amt des Außenkommissars entfällt, wobei die EU-Staaten wichtige außenpolitische Kompetenzen behalten. Die Begriffe Verfassung und Gesetz werden gestrichen und durch Richtlinie und Verordnung ersetzt.

Die Grundrechtcharta und das Primärrecht 

Die Grundrechtcharta ist zwar kein Bestandteil des Vertrages, wird jedoch durch einen Verweis für rechtverbindlich erklärt. Lediglich in Großbritannien wird sie keinen Rechtsschutz gewähren, Irland und Polen haben sich zunächst die Prüfung vorbehalten. Die Struktur eines Grundvertrages bleibt zwar erhalten, allerdings von einem 3-Säulen-Modell in ein 2-Säulen-Modell umgewandelt.

Das Abstimmungsverfahren behält bis 2014 das im Vertrag von Nizza festgelegte Stimmenverhältnis für Mehrheitsentscheidungen bei, ab 1. November 2014 gilt dann die Doppelte Mehrheit als Abstimmungsverfahren. Im Primärrecht wird die Bekämpfung der globalen Erwärmung zum ersten Mal als ausdrückliches Ziel formuliert und mehrere Klauseln zur Energiesolidarität eingefügt. Künftige Beitrittskandidaten müssen sich dazu verpflichten, die Werte der EU zu respektieren und zu fördern.

Hier mal ein Video zu den kritischen Meinungen, der angestrebten EU-Verfassung gegenüber:

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