Verträge kündigen

Verträge kündigen 

Ein Vertrag bildet immer die Grundlage einer Vertragsbeziehung, das bedeutet, alle Beteiligten, die einen Vertrag unterschreiben, bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie den Vertrag gelesen haben und den einzelnen Punkten innerhalb der Vertragsbedingungen zustimmen.

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Zunächst unterscheiden sich Verträge dann in befristete und in unbefristete Verträge. Befristete Verträge werden für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen und enden automatisch zu dem im Vertrag benannten Zeitpunkt.

Allerdings gibt es zwei Varianten von befristeten Verträgen, zum einen die, bei denen die Vertragsbeziehung mit Ablauf des Vertrages automatisch endet, was bedeutet, dass für eine erneute Vertragsbeziehung ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss, und zum anderen die Verträge, bei denen sich die Vertragsbeziehung stillschweigend um eine weitere Vertragslaufzeit verlängert. Unbefristete Verträge werden für einen nichtfestgelegten Zeitraum abgeschlossen, das heißt, die Verträge haben solange Gültigkeit, bis sie von einer der Vertragsparteien gekündigt werden oder ein vertraglich vereinbarter Fall eintritt, der die Vertragsbeziehung beendet.

Typische Vertreter von befristeten Verträgen sind Versicherungsverträge oder teils Arbeitsverträge, Mietverträge für Wohnungen werden meist als unbefristete Verträge abgeschlossen. Um eine Vertragsbeziehung zu beenden, bedarf es in aller Regel einer Kündigung. Dabei geben die Vertragsbedingungen grundsätzlich Aufschluss darüber, zu welchem Zeitpunkt, aus welchen Gründen und in welcher Form eine Kündigung möglich ist.

Kündigungsfristen 

Empfehlenswert ist bei einer Kündigung immer, einen entsprechenden Nachweis aufzubewahren, da im Zweifelsfall derjenige, der die Kündigung ausspricht, die Rechtmäßigkeit und die termingerechte Zustellung nachweisen muss. Bei einer fristgerechten Kündigung sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zwingend einzuhalten.

Beträgt die Kündigungsfrist beispielsweise drei Monate, so ist die Kündigung nur dann wirksam, wenn sie dem Gekündigten spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vorliegt. Allerdings muss eine fristgerechte Kündigung im Regelfall nicht begründet werden.

Die außerordentliche Kündigung 

Eine außerordentliche Kündigung hingegen, also eine Kündigung, die die Vertragsbeziehung vorzeitig und mit direkter Wirkung beendet, bedarf grundsätzlich immer einer Begründung und ist meist auch nur in bestimmten Fällen möglich.

Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist wichtig, dass diese eindeutig zugeordnet werden kann, das bedeutet, das sowohl die Vertragsparteien als auch der Vertragsgegenstand benennt werden müssen und dass die Kündigung, ebenso wie der Vertrag, durch eine handschriftliche Unterschrift bestätigt wird.

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