Verkaufspartys zu Hause: Was gilt bei Widerruf und Reklamation?

Verkaufspartys zu Hause: Was gilt bei Widerruf und Reklamation?

Ob Kosmetik, Schmuck, Unterwäsche, Haushaltsgeräte oder Vorratsdosen: In heimischen Wohnzimmern wird viel und gerne eingekauft. Doch was ist, wenn die gekaufte Ware doch nicht überzeugt und der Gast sie wieder zurückgeben möchte? Oder wenn die Ware einen Mangel hat?

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Im Kreis von Freunden einen gemütlichen Nachmittag oder Abend verbringen und bei einem Gläschen Sekt verschiedene Produkte anschauen und ausprobieren: Auch im Zeitalter von Online-Shopping und Einkaufszentren sind Verkaufspartys zu Hause nach wie vor ein Renner.

Viele schätzen die entspannte Atmosphäre, das private Ambiente und die persönliche Beratung. Und die Zahlen sprechen für sich. Laut Bundesverband Direktvertrieb Deutschland wird etwa alle 15 Sekunden ein Produkt im heimischen Wohnzimmer gekauft. Dabei werden bei Verkaufspartys die unterschiedlichsten Produkte an den Mann gebracht.

Die Palette reicht von Kosmetik und Schmuck über Kleidung und Dessous bis zu Küchenmaschinen und Vorratsdosen. Allerdings folgt nach der guten und vor allem ansteckenden Kauflaune manchmal die Ernüchterung. So sieht die gelieferte Ware plötzlich doch nicht mehr so gut aus wie bei der Verkaufsparty, die Handhabung überzeugt nicht oder der Gast stellt fest, dass er die Ware eigentlich gar nicht braucht.

Genauso kann es natürlich passieren, dass die Ware einen Mangel hat oder nach kurzer Zeit kaputtgeht. Spätestens dann stellt sich die Frage: Was gilt bei Widerruf und Reklamation für Ware, die bei Verkaufspartys zu Hause gekauft wurde?

Dieser Beitrag klärt auf:

 

Kann der Kauf bei einer Verkaufsparty widerrufen werden?

Gerade bei Verkaufspartys kommt es immer wieder vor, dass sich ein Gast von der guten Stimmung und der Kauflaune der anderen Gäste anstecken lässt. Kommt er im Nachhinein aber zu dem Ergebnis, dass seine Bestellung wohl doch eher in die Kategorie Fehlkauf fällt, ist das nicht weiter schlimm.

Denn Verkaufspartys gehören aus rechtlicher Sicht im Normalfall zu den sogenannten Haustürgeschäften. Deshalb kann der Gast seinen Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Begründen muss er seinen Widerruf nicht. Voraussetzung ist aber, dass der Gast seinen Kauf bei einer Verkaufsparty getätigt hat, die in der Privatwohnung eines anderen Partyteilnehmers veranstaltet wurde. Oder dass der Kauf in Rahmen einer Freizeitveranstaltung erfolgte, die ein Unternehmen oder ein Dritter im Auftrag eines Unternehmens organisiert hat.

Wurde der Gast nicht über die 14-tägige Widerrufsfrist informiert, verlängert sich die Frist um ein Jahr. In diesem Fall hat der Gast also ein Jahr und 14 Tage lang das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Gast den Kaufvertrag unterschreibt oder die gekaufte Ware bekommt. Kauft der Gast für maximal 40 Euro ein und bezahlt er den Einkauf sofort, ist ein Widerruf aber nicht mehr möglich.

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Eine weitere Besonderheit gilt bei Kosmetikprodukten. Da sie zu den Hygieneartikeln gehören, besteht nur solange ein Widerrufsrecht, wie das Produkt versiegelt ist. Sobald der Gast die Schutzfolie entfernt oder die Verpackung öffnet, kann er den Artikel nicht mehr zurückgeben.

Diese gesetzliche Vorgabe bringt den Verbraucher aber mitunter in eine blöde Situation. Schließlich kann er schlecht herausfinden, ob er beispielsweise eine Creme verträgt, wenn er die Packung nicht öffnen und die Creme nicht testen kann. Aus diesem Grund zeigen sich viele Anbieter kulant und bieten auf freiwilliger Basis eine Rücknahme an. Es kann sich also lohnen, nachzufragen, ob bei den Kosmetikprodukten, die bei der Verkaufsparty angeboten werden, ein Widerrufsrecht gilt.

 

Wer kümmert sich um eine Reklamation nach der Verkaufsparty?

Auch bei Waren, die während einer Verkaufsparty zu Hause gekauft wurden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten. Der Gast hat somit bei Neuware zwei Jahre lang Anspruch auf eine Gewährleistung. Hat die gekaufte Ware einen Mangel, kann der Gast verlangen, dass sie repariert oder ausgetauscht wird. Sind weder eine Reparatur noch eine Ersatzlieferung möglich, kann der Gast einen Preisnachlass fordern oder vom Kauf zurücktreten.

Allerdings stellt sich die Frage, wer überhaupt für die Reklamation zuständig ist. Antwort darauf gibt der Kaufvertrag, denn er benennt den Verkäufer und damit den Vertragspartner des Gastes. Hat ein Mitarbeiter des Herstellers die Ware verkauft, ist dieses Unternehmen der richtige Ansprechpartner für den Gast. Hat hingegen der Gastgeber die Waren zuvor gekauft und im Rahmen der Verkaufsparty dann an die Gäste weiterverkauft, muss sich der Gast bei einer Reklamation an den Gastgeber wenden.

Grundsätzlich ist der Gast gut beraten, wenn er nachfragt, was im Fall einer Reklamation zu tun wäre, bevor er den Kaufvertrag unterschreibt. So erlebt er später keine bösen Überraschungen. Vorsicht ist geboten, wenn der Vertragspartner im Ausland sitzt.

Denn dann kann es für den Gast schwierig werden, den Vertragspartner zu greifen und seine Ansprüche durchzusetzen. Und: Der Partygast sollte nichts per Vorkasse bezahlen. Schließlich kann er nicht wissen, ob er die gekaufte und bezahlte Ware jemals zu Gesicht bekommen wird. Auf einer Verkaufsparty von einem seriösen Anbieter wird eine Bezahlung per Vorkasse aber ohnehin so gut wie nie angeboten.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Ein Gedanke zu „Verkaufspartys zu Hause: Was gilt bei Widerruf und Reklamation?“

  1. Meine Frau hält hin und wieder solche Verkaufspartys ab und wird Schmuck und teilweise sogar Selbstgenähtes los. Das kann hin und wieder da aber schon mal lauter werden, vor allem wenn Sekt im Spiel ist. Ich arbeite im Homeoffice und oftmals auch abends und da kann das schon teilweise echt anstrengend werden… 🙂
    Vielleicht sollte ich mir mal geräuschunterdrückende Kopfhörer zulegen, da ich ja eh meistens beim Arbeiten Musik höre – gibt’s sicherlich irgendwie sowas!

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