Die wichtigsten Fragen zu Rückrufaktionen

Die wichtigsten Fragen zu Rückrufaktionen

Wenn ein Hersteller eine Rückrufaktion startet, sorgt das regelmäßig für Verunsicherung. Der folgende Beitrag beantwortet deshalb die wichtigsten Fragen rund um Rückrufaktionen.

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Ob Autos, Möbel, Spielsachen oder Lebensmittel: Wenn Kunden dazu aufgefordert werden, ein gekauftes Produkt zum Händler zurückzubringen, entsteht schnell ein ungutes Gefühl.

Immerhin muss von dem Produkt ja eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit oder die Sicherheit ausgehen. Andernfalls würde der Hersteller kaum eine Rückrufaktion in die Wege leiten. Doch wann findet eine Rückrufaktion überhaupt statt? Und welche Folgen hat sie für den Verbraucher?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu
Rückrufaktionen in der Übersicht:

 

Warum wird eine Rückrufaktion durchgeführt?

Stellt der Hersteller Mängel an einem Produkt fest, bleibt ihm oft nichts anderes übrig, als eine Rückrufaktion zu starten. Denn wenn ein Produkt bereits auf dem Markt ist und verkauft wurde, kann es nicht einfach so wieder aus den Regalen genommen werden. Dadurch können zwar weitere Verkäufe verhindert werden.

Aber die bereits erfolgten Verkäufe werden so nicht rückgängig gemacht. Mit einer Rückrufaktion leitet der Hersteller eine Maßnahme ein, durch die die Verbraucher wirksam gewarnt und das Problem gleichzeitig behoben werden kann. Dazu werden die Verbraucher aufgefordert, das betroffene Produkt zum Händler zurückzubringen oder dem Hersteller zuzuschicken. In der Kfz-Branche wiederum werden die Verbraucher dazu aufgefordert, eine Werkstatt aufzusuchen und den Mangel dort beheben zu lassen.

Natürlich ist eine Rückrufaktion für einen Hersteller äußerst unangenehm. Denn neben den Kosten droht immer auch ein Imageverlust. Andererseits haftet ein Hersteller wegen der sogenannten Produkthaftung für Schäden, die deshalb entstanden sind, weil er ein mangelhaftes Produkt in Verkehr gebracht hat.

Deshalb liegt es in seinem eigenen Interesse, die Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, um so zu verhindern, dass tatsächlich jemand zu Schaden kommt. Dennoch ist eine Rückrufaktion nur so etwas wie eine Notbremse. Denn eigentlich müssten die Hersteller dafür sorgen, dass mangelhafte und unsichere Produkte erst gar nicht auf den Markt kommen.

 

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für einen Rückruf?

Eine wichtige Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit Rückrufaktionen ist das Produktsicherheitsgesetz, kurz ProdSG. Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler sicherzustellen, dass sie nur sichere Produkte auf den Markt und in den Verkehr bringen. Außerdem müssen die Hersteller den Markt aktiv überwachen. Zu dieser Marktüberwachung gehört beispielsweise, dass die Hersteller Stichproben durchführen, Beschwerden nachgehen und die Händler informieren müssen.

Für den Fall, dass ein Rückruf notwendig werden sollte, müssen die Hersteller zudem Vorkehrungen getroffen haben, die gewährleisten, dass die Gefahr schnell, wirksam und zuverlässig beseitigt werden kann. Schon im Vorfeld müssen die Hersteller also im Rahmen ihres Risikomanagements Maßnahmen organisieren, die bei einer notwendigen Rückrufaktion greifen.

Sobald feststeht oder zumindest Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Produkt, das auf dem Markt erhältlich ist, die Gesundheit und die Sicherheit von Menschen gefährden könnte, müssen die Hersteller umgehend die zuständigen Behörden informieren. Diese Meldepflicht gilt auch für alle Händler, die das betroffene Produkt verkaufen.

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Die Behörden wiederum haben ebenfalls die Möglichkeit, Maßnahmen anzuordnen. So können sie beispielsweise bestimmen, dass ein Produkt nicht mehr ausgestellt werden darf, umfangreich geprüft oder aus dem Verkehr genommen werden muss. Als letztes Mittel können außerdem auch die zuständigen Behörden eine Rückrufaktion in die Wege leiten oder anordnen, dass das betroffene Produkt sichergestellt und beseitigt wird.

 

Wie muss der Hersteller eine Rückrufaktion durchführen?

Auch wenn die zuständigen Behörden eingreifen können, ist zunächst einmal der Hersteller oder Händler in der Pflicht. Denn durch das Produktsicherheitsgesetz ist der Hersteller dazu verpflichtet, selbst Gefahrenabwehr zu betreiben.

Er ist also derjenige, der dafür sorgen muss, dass die Verbraucher vor den Gefahren des Produkts gewarnt werden und das betroffene Produkt aus dem Verkehr gezogen wird. Allerdings schreibt das Gesetz nicht vor, in welcher Form die Verbraucher gewarnt werden müssen.

Klar, verbindliche Vorgaben dazu, in welchen Medien, wie oft, über welchen Zeitraum und in welcher Darstellungsform die Warnung zu erfolgen hat, gibt es von gesetzlicher Seite nicht. Stattdessen muss immer der Einzelfall gesehen und zwischen der Gefahr auf der einen Seite und dem, was dem Hersteller zugemutet werden kann, auf der anderen Seite abgewogen werden.

Generell gilt deshalb, dass die Verbraucher umso deutlicher gewarnt werden müssen, je größer die Gefährdung ist, die von dem betroffenen Produkt ausgeht.

Um sicherzustellen, dass die Verbraucher von der Rückrufaktion erfahren, greifen die Hersteller und Händler oft auf die lokalen Medien zurück. So wird beispielsweise in der regionalen Tageszeitung, in den lokalen Fernseh- und Rundfunknachrichten oder im Videotext über eine Rückrufaktion informiert. Außerdem werden entsprechende Hinweise auf den Internetseiten der Hersteller und Händler veröffentlicht.

Daneben gibt es Datenbanken, die aktuelle Warnungen zusammenfassen. Bei Fahrzeugen ist dies beispielsweise die Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes, bei Lebensmitteln stellt das Portal des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Übersicht zur Verfügung. Über Rückrufaktionen in vielen verschiedenen Produktkategorien informieren unter anderem die Plattform produktrueckrufe.de und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

 

Wer trägt die Kosten für die Rückgabe der Ware?

Wie die Kostenfrage bei einer Rückrufaktion gehandhabt wird, ist von Hersteller zu Hersteller verschieden. So gibt es Hersteller, die dem Kunden den vollen Kaufpreis erstatten.

Andere Hersteller tauschen das fehlerhafte Produkt gegen ein einwandfreies Ersatzprodukt aus oder übergeben dem Kunden einen Gutschein über den Kaufpreis. Kann eine Reparatur das Problem beheben, wird die Reparatur in aller Regel kostenfrei durchgeführt. Nur selten kommt es vor, dass der Hersteller dazu aufruft, das Problemprodukt ersatzlos zu entsorgen.

Auf den Zusatzkosten, die durch die Rückgabe entstehen, bleibt der Verbraucher aber meist sitzen. Denn die Hersteller erstatten nur den Kaufpreis, ersetzen das Produkt oder reparieren es. Fahrt- oder Portokosten übernehmen sie hingegen oft nicht.

Welche Ansprüche hat der Verbraucher im Fall einer Rückrufaktion?

Kommt ein Verbraucher durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese leiten sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches und aus dem Produkthaftungsgesetz ab. Hatte der Hersteller eine öffentliche Warnung herausgegeben und eine Rückrufaktion gestartet, kann dem Verbraucher aber ein Mitverschulden zugesprochen werden.

Ob der Hersteller Schadensersatz leisten muss oder ob nicht, hängt dann davon ab, ob der entstandene Schaden eher aufs Konto des Herstellers geht oder eher vom Verbraucher verursacht wurde. Hatte der Verbraucher den Rückruf des Herstellers ignoriert oder auf das Angebot, dass das mangelhafte Produkt ausgetauscht oder repariert wird, verzichtet, kann er keinen Schadensersatz mehr fordern.

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Anders sieht es aus, wenn der Verbraucher nichts von der Rückrufaktion wusste. In diesem Fall bleiben seine Ansprüche bestehen. Allerdings muss hier der Einzelfall betrachtet werden. Denn wenn der Hersteller so umfassend informiert hatte, dass der Verbraucher die Warnung über die Medien hätte mitbekommen müssen, könnte er schlechte Karten haben.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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